Neues Wahlgesetz

29. September 2011 20:25; Akt: 29.09.2011 20:32 Print

Merkel begeht «Anschlag auf die Demokratie»Merkel begeht «Anschlag auf die Demokratie»

Im Alleingang hat die deutsche Regierung ein neues Wahlgesetz durchgesetzt. Die linke Opposition läuft dagegen sturm.

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Angela Merkels Regierung setzt trotz Gegenwehr ein neues Wahlgesetz durch. (Bild: Keystone)

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Fast drei Monate gab es kein gültiges Wahlgesetz in Deutschland. Nun setzte die Regierung aus Union und FDP im Bundestag den eigenen Vorschlag durch. Die Opposition aus SPD, Grüne und Linkspartei sieht darin aber einen «Anschlag auf die Demokratie» und will beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen.

Die Koalition verteidigte ihr Konzept. Damit werde am bewährten Wahlrecht festgehalten, gleichzeitig aber die Vorgabe des deutschen Verfassungsgerichts in Karlsruhe erfüllt, erklärte Unions- Parlamentsgeschäftsführer Peter Altmaier.

SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann widersprach: «Sie benutzen das Wahlrecht zum eigenen Machterhalt.» Sein Grünen-Kollege Beck meinte, Union und FDP wollten sich die Mehrheit im künftigen Parlament «ergaunern».

Im Streit geht es um die sogenannten Überhangsmandate. Auf solche haben die Parteien Anspruch, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erhalten, als ihnen nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen.

Problematisch kann es werden, wenn die Mandate einer Partei in mehreren Bundesländern gemeinsam berücksichtigt werden. Denn dabei konnte es bisher zu der paradoxen Situation kommen, dass eine Partei insgesamt einen Sitz verliert, obwohl sie ihr Zweitstimmenanteil gestiegen ist. Durch die Wahlrechtsreform sollte der Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts verhindert werden.

Keine Listenverbindungen über Ländergrenzen

Mit der zwischen Union und FDP nun vereinbarten Änderung wird nun die bislang mögliche Verbindung von Landeslisten einer Partei gestrichen. Künftig dürfen damit die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei nicht mehr mit denen aus einem anderen Land verrechnet werden. Für die künftig verbleibenden «Reststimmen» werden zusätzliche Mandate vergeben.

Die Opposition beklagte, die Regelung sei erneut verfassungswidrig. SPD und Grüne bekräftigten ihre Absicht, Normenkontrollklage zu erheben. Für eine solche Klage ist ein Viertel der Mitglieder des Bundestags erforderlich. Die SPD hatte in ihrem Gegenentwurf vorgeschlagen, Ausgleichs- für Überhangmandate einzuführen.

Frist aus Karlsruhe war verstrichen

Eine Neuregelung war auf Druck des Verfassungsgerichts nötig. Dieses hatte im Juli 2008 das negative Stimmengewicht für verfassungswidrig erklärt.

Die Richter setzten damals ein Frist für eine neue Regelung bis zum 30. Juni diesen Jahres. Diese Frist hatte die Regierung jedoch verstreichen lassen. Nach Ansicht von Verfassungsexperten wäre deshalb auch eine vorgezogene Neuwahl nach altem Recht nicht mehr zulässig gewesen.

(sda)

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  • Ruth Gasser am 30.09.2011 11:30 Report Diesen Beitrag melden

    Anschlag auf Demokratie?

    Ich dachte immer, dass in einer Demokratie die Mehrheit entscheidet...

    • Paul könig am 30.09.2011 19:19 Report Diesen Beitrag melden

      Parlamentarische für Beginner

      Das ganze nennt sich parlamentarische Demokratie (siehe Wikipedia). Der Vorteil liegt darin, dass das Wahlvolk, zu dem dann auch "Secondos" gehören, Volksvertreter wählen. Diese entscheiden dann für das Volk, also auch für Minderheiten wie ausländische Mitbürger, Homosexuelle oder Glaubensrichtungen, die keine Mehrheit stellen. Meine Erläuterung beinhaltet den Vorteil dieser Demokratie im Gegensatz zur direkten Demokratie.

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