Sein Kampf, verloren

09. Februar 2012 18:59; Akt: 10.02.2012 10:31 Print

Alt-Nazi Boere verliert sein letztes GefechtAlt-Nazi Boere verliert sein letztes Gefecht

Ein verurteilter SS-Mörder klagt gegen zwei niederländische Reporter, die ihn bei einem Interview heimlich gefilmt haben. Heinrich Boere, 90 und reuelos, pocht aufs Persönlichkeitsrecht.

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Jan Ponson (links) und Jelle Visser erscheinen am 9. Februar vor Gericht in Eschweiler. Heinrich Boere (rechts bei seinem Prozess 2010) hat die Niederländer angezeigt. (Bild: Keystone/AP/Hermann J. Knippertz)

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Heinrich Boere ist in den Niederlanden kein Unbekannter. Der Sohn eines Holländers und einer Deutschen meldet sich 1940 als Freiwilliger bei der Waffen-SS. Als Mitglied der Todesschwadron «Feldmeijer» erschiesst Boere im Jahre 1944 als 23-Jähriger drei Zivilisten. Nach dem Krieg flieht der Nazi nach Deutschland: In Abwesenheit verurteilt ihn ein Gericht in Amsterdam zum Tode. Die Strafe wird später in lebenslange Haft umgewandelt. In den 80er-Jahren stellen die Niederlande einen Auslieferungsantrag, der wegen juristischer Probleme aber abgelehnt wird.

60 lange Jahre lebt der Nazi-Mörder unbehelligt – bis die deutsche Justiz 2008 endlich reagiert und Boere anklagt. Vor Prozessbeginn anno 2009 fahren die Journalisten Jelle Visser und Jan Ponsen in ein Aachener Altersheim, um Boere zu besuchen. Mitarbeiter des TV-Nachrichtenmagazins «Een Vandaag» wollten herausfinden, wie Boere zu seinen Taten steht. «Wir wollten wissen, ob er Reue zeigt, ob es ihm leid tut. Aber das war nicht so. Ich denke, er fühlt sich noch immer als Mitglied der Waffen-SS», sagte Visser dem NDR-Medienmagazin «Zapp».

«Die Menschen sollten ihn selber reden hören»

Nun stehen die beiden Journalisten vor Gericht. Denn bei ihrer Visite drehte das Duo heimlich mit und zeigte diese Aufnahmen am 21. September 2009 in einer Sendung. Heimliche Ton- und Bild-Mitschnitte sind in Deutschland (und auch in den Niederlanden) verboten: Heinrich Boere, der 2010 auch in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat die Journalisten verklagt.

«Wir dachten, das sei ein Witz! Aber unsere Anwälte in Deutschland nehmen die Sache ernst. Wir sind sehr erstaunt, dass die Deutschen hier so hart durchgreifen. Vielleicht sind wir bald vorbestraft. Kaum vorstellbar», so Visser im WDR-Interview.

Dabei geht es den Niederländern gar nicht um Rache: «Alle Betroffenen, die wir sprechen, sagen: Er braucht unseretwegen nicht mehr ins Gefängnis. Aber ehrlich solle er sein, Reue solle er zeigen. Doch Boere schweigt», sagt Visser. «Een Vandaag»-Chefredaktor Jan Kriek verteidigt die Arbeit seiner Redaktoren. «Dieser Fall ist so wichtig, dass es das [Vorgehen] rechtfertigt. Die Menschen sollten ihn selber reden hören, sollten mit eigenen Augen sehen, wie er auf unsere Fragen reagiert.»

«Das wird weltweit Empörung auslösen»

Die zwei Altersheim-Besucher haben bei ihrem Besuch bei Boere ihre Herkunft nie verheimlicht. «Im Grunde hat er sich über den Besuch gefreut. So viel Besuch bekommt er nicht. Er ist schnell aufgetaut. Er wollte erzählen über seine Hunde, über seine deutsche Mutter, die sagte ‹Jetzt kommen die Deutschen und alles wird besser›. Über die Morde wollte er nicht reden. Wir waren 45 Minuten bei ihm. Zwischendurch kam eine Pflegerin herein. Die hätte er bitten können, uns hinauszuwerfen. Das tat er nicht. Am Ende des Gespräches sagte er: ‹Schreibt alles gut auf!›»

Am 9. Februar beginnt in Eschweiler der Prozess gegen die Niederländer, der bei Kollegen wie dem deutschen Undercover-Reporter Günter Wallraff für Empörung sorgt. «Sollten die beiden Kollegen verurteilt werden, ist das ein Justizskandal. Das wird weltweit Empörung auslösen. Zu Recht», sagt er «Zapp».

«Es geht um nicht weniger als die Pressefreiheit»

Und tatsächlich ist das Ausland schon auf den Rechtsstreit aufmerksam geworden: Zeitungen wie die «New York Times» oder der «Guardian» berichten bereits über den Fall. Jelle Visser gibt sich trotz drohender drei Jahre Haft kämpferisch. «Das macht uns wütend. Wir werden kämpfen. Bis zum Ende. Falls wir verurteilt werden, gehen wir in die nächste Instanz. Wenn es sein muss, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht. Die Sache ist zu wichtig: Es geht um nicht weniger als die Pressefreiheit.»

Doch so weit kommt es vor dem Gericht in Eschweiler dann doch nicht. Eine «Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes» liegt nicht vor, urteilen die Richter. Das öffentliche Interesse wiege schwerer als das Recht des Klägers: Mit ihrem Freispruch folgen sie dem Plädoyer der Verteidigung wie auch dem des Staatsanwalts.


Der «Zapp»-Bericht vor dem Prozessauftakt. Quelle: YouTube/ARD

(phi)