Anschlag am Airport

10. Februar 2012 14:35; Akt: 10.02.2012 17:50 Print

Lebenslänglich für Frankfurter AttentäterLebenslänglich für Frankfurter Attentäter

Im März 2011 hatte ein 21-Jähriger am Frankfurter Flughafen zwei amerikanische Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt. Jetzt ist er zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

storybild

Arid U. (Mitte) im August 2011 vor dem Frankfurter Gericht. (Bild: Keystone/AP/Michael Probst)

  • Artikel per Mail weiterempfehlen
Zum Thema
Fehler gesehen?
Fehler beheben!
Senden

Gut elf Monate nach den tödlichen Schüssen auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen ist der Attentäter Arid U. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Arid U. habe «Wut und Hass» gefühlt, aber trotzdem ruhig und überlegt gehandelt. Er habe seine Opfer, die er an und in einem Militärbus angriff, vollkommen willkürlich ausgesucht und zu Objekten seines Hasses gegen den US-Einsatz in Afghanistan gemacht. Arid U. habe die Männer planmässig in einen «tödlichen Tunnel» gebracht. Sie seien arg- oder zumindest wehrlos gewesen.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Anklage. Das Urteil erging wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit drei versuchten Morden und zweifacher schwerer Körperverletzung. Der heute 22-jährige Arid U. hatte am 2. März vergangenen Jahres auf dem Frankfurter Flughafengelände zwei amerikanische Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt, ein weiterer entging seinen Schüssen nur, weil die Waffe Ladehemmung hatte.

Die Bundesanwaltschaft hatte auf Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert und dem Angeklagten Heimtücke, niedrige Beweggründe und «Züge von Grausamkeit» vorgeworfen.

Attentäter hat «seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad geleistet»

Dass US-Soldaten auf deutschem Boden ohne jede Vorwarnung angegriffen worden seien, sei nicht nur feige und hinterhältig, sagte Sagebiel, sondern füge auch Deutschland und seinen Beziehungen zu den USA möglichen Schaden zu.

Er habe «seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad in Afghanistan leisten» wollen, argumentierten die Bundesanwälte. Die Anklage sieht in Arid U. einen islamistischen Terroristen. Die Verteidigung sprach dagegen von einem jungen Menschen, «der Amok gelaufen ist». Sie sah die Voraussetzungen für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht gegeben.

Arid U. war kurz vor dem Anschlag 21 Jahre alt geworden. Jugendstrafrecht kam deswegen nicht infrage. Der mittlerweile 22-Jährige hatte die Tat im Prozess gestanden. «Ich musste etwas tun und habe geglaubt, dass es keine Alternativen dazu gibt», versuchte er seine Tat zu erklären.

Urteil regungslos zur Kenntnis genommen

Der Täter nahm den Urteilsspruch mit verschränkten Armen und äusserlich regungslos auf. Ihm droht nach der Haft die Abschiebung in den Kosovo, weil er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Ursprünglich sollte das Urteil bereits im Januar verkündet werden. Der Termin war verschoben worden, um einen nachträglich geladenen Zeugen zu vernehmen. Hinweise auf einen Aufenthalt des Angeklagten in einem fundamentalistischen islamischen Sommerlager in Bosnien erhärteten sich dadurch allerdings nicht.

Angehörige der Opfer erleichtert

Die Angehörigen eines Opfers des Anschlags zeigten sich erleichtert über das Urteil. Es sei wichtig, dass Arid U. hinter Gittern sei, damit er nicht noch weiteren Menschen Schaden zufügen könne, sagte Joe Alden, Bruder des einen erschossenen Soldaten. Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) begrüsste das Urteil. Es zeige, dass «unser Rechtsstaat handlungsfähig ist und Terroristen mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft».

Die Verteidigung will allerdings in Revision gehen. Da es sich laut Urteil um den ersten vollendeten islamistisch motivierten Anschlag auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland handle, müsse der Bundesgerichtshof Rechtssicherheit schaffen, sagte Anwalt Jens Jörg Hoffmann auf dapd-Anfrage.

(sda/dapd)