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Armenienfrage
23. Januar 2012 22:41; Akt: 23.01.2012 23:43 Print
Genozid-Gesetz entzweit Türkei und Frankreich
Den Völkermord an den Armeniern zu leugnen ist in Frankreich neuerdings illegal: In Paris hat der Senat ein kontroverses Völkermordgesetz verabschiedet. Die Türkei will nun Frankreich einklagen.

Türken protestieren vor dem französischen Senat in Paris. (Bild: AFP)
Begleitet von neuen Drohungen aus der Türkei hat der französische Senat am Montag dem Völkermord-Gesetz zugestimmt. Die Türkei hatte bereits vorher angekündigt, bei einem Ja ihre Strafmassnahmen gegen Frankreich zu verschärfen und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen.
Infografik Der Völkermord an den Armeniern In der Schweiz sind Leugner des Völkermords an den Armeniern bereits letztinstanzlich verurteilt worden. Als Basis dazu dient die Anti-Rassismus-Strafnorm.Der Linksnationalist Dogu Perinçek hatte 2005 in Reden in Opfikon, Köniz und Lausanne den Genozid von 1915 an den Armeniern im Osmanischen Reich als «internationale Lüge» bezeichnet. Dies brachte ihm eine Klage wegen Rassendiskriminierung ein.
Im März 2007 verurteilte ihn das Strafgericht des Bezirks Lausanne zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken und 3000 Franken Busse. Zudem musste er der Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA) 1000 Franken zahlen.
Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid im Juni 2007. Das Bundesgericht wies im Dezember die Beschwerde Perinçeks gegen diesen Entscheid ab, womit die letzte Instanz in der Schweiz dem Urteil zustimmte. Die Gesellschaft Schweiz-Armenien bezeichnete die Verurteilung damals als Weltpremiere.
Perinçek kündigte daraufhin an, den Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen. Das Urteil steht aus, da Perinçek 2008 in Ankara in der Verschwörungsaffäre «Ergenekon» angeklagt wurde.
Heftige Proteste der Türkei
Das Bundesgericht bestätigte 2010 auch die Verurteilung wegen Rassendiskriminierung gegen den türkischen Nationalisten Ali Mercan und zwei Mitstreiter. Sie hatten 2007 den Völkermord an den Armeniern als Lüge bezeichnet.
In der Wissenschaft und der Öffentlichkeit herrsche ein breiter Konsens über die Einstufung als Völkermord. Daran ändere nichts, dass einzelne Staaten den Genonzid an den Armeniern nicht anerkennen würden, begründete das Bundesgericht seinen Entscheid.
Aus den gleichen Gründen wie im Fall Perinçek war im Frühling 2005 ein Verfahren gegen den türkischen Historiker und Regierungsberater Yusuf Halacoglu eröffnet worden. Er hatte den Genozid 2004 in Winterthur geleugnet. Das Verfahren musste aber sistiert werden, da Halacoglu nicht mehr in die Schweiz zurückkehrte und deshalb nicht einvernommen werden konnte.
Die Verfahren und Urteile in der Schweiz waren jeweils von heftigen Protesten der Türkei begleitet. Für längere Zeit waren die Beziehungen beider Länder angespannt. Die Türkei sagte in diesen Jahren mehrere Treffen mit Bundesräten ab. (sda)
Der von der französischen Nationalversammlung bereits im Dezember beschlossene und vom Senat nun bestätigte Gesetzentwurf sieht für das Leugnen eines in Frankreich anerkannten Völkermordes eine Haftstrafe von einem Jahr und Geldstrafen von bis zu 45'000 Euro vor.
Zu den von Frankreich anerkannten Völkermorden gehört jener an den Armeniern zur Zeit des Osmanischen Reiches während des Ersten Weltkriegs. Der Gesetzestext passierte am Montag die zweite Kammer ohne jegliche Änderung. Er gilt damit als vom Parlament angenommen und kann in Kraft treten.
127 Senatoren in der von den oppositionellen Sozialisten dominierten Kammer stimmten für den Gesetzentwurf und 86 Senatoren dagegen. Viele Senatoren waren der siebeneinhalbstündigen Debatte ferngeblieben.
Kritiker auch in Frankreich
Die Kritiker des Entwurfes im Senat hatten vergeblich versucht, diesen mit Änderungsanträgen und Anträgen zur Unzulässigkeit der Vorlage zu Fall bringen.
Auch in Frankreich hatte der von einer konservativen Abgeordneten eingebrachte Gesetzestext über die Parteigrenzen hinweg Kritiker auf den Plan gerufen. Selbst Regierungsvertreter wie Aussenminister Alain Juppé brachten Vorbehalte zum Ausdruck.
Bis zu 1,5 Millionen Opfer
Während der ersten Weltkrieges waren im damaligen Osmanischen Reich bis zu 1,5 Millionen dort lebende Armenier von den Türken getötet worden. Viele Wissenschaftler und auch einige Staaten bezeichnen die Massaker und Todesmärsche als Völkermord. Die Türkei als Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reichs streitet den Völkermord bis heute ab und spricht von kriegsbedingten Massnahmen mit Toten auf beiden Seiten.
Die Türkei sieht in dem französischen Gesetz ein wahltaktisches Manöver von Frankreichs konservativem Präsidenten Nicolas Sarkozy, um sich die Unterstützung der mehr als
Sanktionspaket geschnürt
Der türkische Vize-Regierungschef Bülent Arinc hatte bereits mit einer Klage vor dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof gedroht. Mit dem Gesetz würde die Meinungsfreiheit eingeschränkt, sagte er bei einem Besuch in Strassburg. Dies wäre ein Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Aussenminister Ahmet Davutoglu sagte in Ankara, ein Sanktionspaket sei für den Fall einer Zustimmung des Senats schon fertig geschnürt. Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan drohte zudem damit, nicht mehr nach Frankreich zu reisen.
Bereits nach dem Votum der Nationalversammlung hatte die Türkei ihren Botschafter vorübergehend zurückgerufen und bilaterale Besuche eingestellt. Ausserdem wurde die militärische Kooperation eingefroren. Nun könnte der Botschafter endgültig abgezogen werden; ausserdem drohen französischen Unternehmen in der Türkei harte Sanktionen.
Demonstranten beider Seiten
Begleitet war die Abstimmung in Paris mit Protesten von mehreren hundert Befürwortern und Gegnern vor dem Senats-Gebäude. Sowohl französisch-armenische als auch französisch-türkische Vereinigungen hatten zu den Demonstrationen aufgerufen.
«Leugnung ist keine Meinungsfreiheit», stand auf einem Spruchband auf armenischer Seite zu lesen. Bei den pro-türkischen Demonstranten lautete das Motto: «Nein zur Strafbarkeit, ja zur Meinungsfreiheit.»
(sda)
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Alle 172 Kommentare

























An alle, die gegen den EU-Beitritt sind
Wenn ihr nur ein bisschen von Wirtschaft verstehen würdet, dann würdet ihr erkennen, dass die ganzen Betrittsbemühungen der TR nur strategischer Natur sind. Fakt ist, dass es mit der EU abwärts geht und demgegenüber die TR Wachstumszahlen aufweist, von denen man in Europa nur träumen kann.
Inbegriff des Bösen
Möchte noch anmerken, dass ich nun einige Berichte darüber gelesen habe. 1.6Mio Armenier wurden ermordet. Nicht alle zugleich an einem Tag, aber inner küzester Zeit. In Karawanen ans Meer zum Ersaufen geschickt oder in die Wüste zu Konzentrationslagern. Die ersten solcher Lager, welche die Nazis als Vorbild nahmen u heute für den Inbegriff des Grauens stehen. Sicher, die heutigen Türken waren es genausowenig wie die heutigen Deutschen, aber im Gegensatz zu D, leugnen die Türken es immer noch - Unbegreiflich!
Völkermord
Ich verstehe, wenn die türkischen Bürger den Genozid nicht wahrhaben wollen, schliesslich wurden sie in der Schule sicher nicht aufgeklärt. Was heute traurig ist, ist die Tatsache, dass sie nichts hinterfragen, wo sie doch die Möglichkeit hätten. Denn es geht hier nicht um ein vermeintliches- sondern um ein erwiesenes Verbrechen. Was mich hier stört ist die "Einbringung" anderer Verbrechen. Hört doch auf über andere zu reden, wenn es hier um den Völkermord an den Armeniern geht. Oder ist es legitim Menschen umzubringen, weil es andere auch tun?