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Atomenergie
01. April 2011 11:22; Akt: 01.04.2011 13:16 Print
Energiekonzern klagt gegen Atommoratorium
Energieversorger RWE hält die Erklärung der deutschen Regierung für das Atommoratorium für ungenügend. Jetzt klagt der Konzern gegen die vorläufige Abschaltung des Kernkraftwerks Biblis A.

RWE hält die geltenden Sicherheitsanforderungen für das Kernkraftwerk Biblis A für genügend. (Bild: AFP)
Der Energieversorger RWE hat beim deutschen Verwaltungsgerichtshof Kassel Klage gegen die vorläufige Abschaltung des Kernkraftwerks Biblis A in Hessen eingereicht. Das teilte der Energieversorger am Freitag mit.
Infografik So läuft eine Kernschmelze abDie Konzernleitung betonte in einer Erklärung, nach ihrer Einschätzung sei die Begründung der deutschen Regierung für das Atommoratorium rechtlich nicht tragfähig. «Die deutschen Kernkraftwerke erfüllen die geltenden Sicherheitsanforderungen. Für eine Betriebseinstellung fehlt daher die rechtliche Massgabe.»
RWE stelle mit der Klage die Wahrung der Interessen seiner Aktionäre sicher, hiess es weiter. Mit jedem Tag des Stillstands von Biblis A entgeht dem Kraftwerksbetreiber nach Einschätzung von Experten rund eine Million Euro an Gewinn.
RWE betonte gleichzeitig, das Unternehmen unterstütze trotz der Klage die von der Regierung beschlossenen Sicherheitsüberprüfungen. Es sei notwendig, den schweren Reaktorunfall in Japan genau zu analysieren und etwaige Erkenntnisse daraus zur weiteren Verbesserung der «hohen deutschen Sicherheitsreserven» zu nutzen.
Bundesland bleibt hart
Trotz der Klage will das Umweltministerium des Bundeslands Hessen den Reaktor Biblis A abgeschaltet lassen. Sollte RWE Vorbereitungen treffen, Biblis A wieder hochzufahren, werde das Umweltministerium dies mit einem «Sofortvollzug» unterbinden, sagte ein Ministeriumssprecher nach Angaben von HR-Info. Damit könnten die Behörden einen Verwaltungsakt unmittelbar durchsetzen.
RWE teilte mit, das Atomkraftwerk werde vorläufig nicht wieder in Betrieb genommen. Der Konzern treffe keine Vorbereitungen zum Wiederanfahren, sagte eine Sprecherin. Vor der Inbetriebnahme wolle der Konzern die gerichtliche Klärung abwarten.
Die deutsche Regierung hatte vor gut zwei Wochen vor dem Hintergrund des Unglücks im japanischen Atomkraftwerk Fukushima 1 die Abschaltung sieben älterer Reaktoren verfügt. Grundlage für den Entscheid war das Atomgesetz. Danach kann die Aufsichtsbehörde die Abschaltung eines Kraftwerks verlangen, wenn etwa Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter bestehen.
(sda)






















