Rappaz im Hausarrest

21. Juli 2010 11:47; Akt: 21.07.2010 13:58 Print

«Ich musste verhindern, dass er ins Koma fällt»«Ich musste verhindern, dass er ins Koma fällt»

von Ronny Nicolussi - Bernard Rappaz darf seine Strafe im Hausarrest verbüssen. Der Kanton musste nachgeben, weil die Ärzte den Hanfbauer nicht zwangsernähren wollten.

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Hungerstreik und Proteste nützten nichts: Rappaz muss nicht nur seine ursprünglich verhängten 5 Jahre und acht Monate Gefängnis absitzen. Jetzt wurde er auch noch zu einem Jahr zusätzlich verurteilt, wegen Delikten, die er vor 2002 begangen hat. 30. August 2010: Rappaz ist erneut in den Hungerstreik getreten. 29. Juli 2010: Bernard Rappaz ist zurück auf seinem Hof, wo er nach einem Hungerstreik seine Freiheitsstrafe vorläufig in Form von Hausarrest absitzen wird. 10 Mai 2010: Bernard Rappaz während seiner Knastferien auf seinem Bauernhof. 17. März 2010: Rappaz lädt zur Pressekonferenz im bedeutungsvollen Farinet-Rebberg. Einen Tag zuvor hatte er seine Haft antreten müssen. 13. Januar 2006: Rappaz reicht mit Aktivisten des Komitees «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» in Bern 105 000 Unterschriften der Volksintiative für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz ein. 2. November 2006: Rappaz während des Prozesses vor Gericht in Martigny. 25. Februar 2002: Eine letzte Zigarette mit seiner Familie vor dem Haftantritt im Gefängnis von Sion. 24. Februar 2002: Eine letzte Henkersmalzeit im Farinet-Weinberg am Tag vor seinem Haftantritt. 4. Februar 2002: Die Famillie Rappaz nach einer Pressekonferenz auf seinem Bauernhof in Saxon. 4. Februar 2002: Immer wieder bedient sich Rappaz der Presse. 25. Januar 2002: Rappaz mit seinem Sohn im Spital von Martigny. 28. November 2001: Rappaz wird ins Gericht in Sion geführt. 20. November 2001: Die Polizei hat das Hanffeld von Rappaz geräumt. 2. November 2000: Rappaz freut sich über die gute Hanfernte. 26. Juni 1997: Andy Stafforte, Mauro Berini, Bernard Rappaz und Claude Rey (vlnr), Vorstandsmitglieder der Schweizer Hanfkoordination, präsentieren in Bern unter dem Motto «Hanf - Die Wachstumsbranche» verschiedene, aus Hanf hergestellte Artikel.

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Unter strengen Bedingungen darf Hanfbauer Bernard Rappaz seine Haftstrafe zu Hause verbüssen. Er habe alle Auflagen akzeptiert und seinen Hungerstreik unterbrochen, sagt Esther Waeber-Kalbermatten, Vorsteherin des Walliser Sicherheitsdepartements zu 20 Minuten Online.

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Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz darf seine Strafe unter strengen Bedingungen zuhause absitzen und bricht deshalb seinen Hungerstreik ab. Finden Sie das richtig?
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Bisher hatte sie sich geweigert, Rappaz Hausarrest zu gewähren. Zur Begründung, weshalb die Haftmodalitäten geändert wurden, stützt sich Waeber-Kalbermatten auf eine Verordnung des Bundesgerichts vom vergangenen Donnerstag. Darin wird der Kanton Wallis beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität von Bernard Rappaz mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen.

«Damit habe ich den Auftrag erhalten nicht nur das Leben Rappaz' zu retten, sondern auch zu verhindern, dass er ins Koma fällt», sagt Waeber-Kalbermatten. Am vergangenen Freitag habe sie deshalb die Ärzte gefragt, ob sie Rappaz zwangsernähren könnten.

Ärzte weigerten sich

Die Zwangsernährung konnte am Berner Inselspital jedoch nicht umgesetzt werden. «Die Ärzte stehen nicht unter dem Befehl des Departements und verweigern prinzipiell eine Zwangsernährung», erklärt die Departementsvorsteherin. Schliesslich sah sie die letzte Möglichkeit, um den Weisungen der Lausanner Richter nachzukommen, darin, Rappaz' Wunsch nach Hausarrest nachzukommen.

Das Walliser Kantonsgericht hatte die Unterbrechung der Strafe von Bernard Rappaz zuvor verweigert. Dagegen hatte der Hanfbauer beim Bundesgericht rekurriert. Die Bundesrichter werden ihr Urteil spätestens am 26. August fällen. Bis dahin wird Rappaz - sobald er aus dem Inselspital entlassen werden kann - seine Strafe unter folgenden Bedingungen an seinem Wohnort verbüssen:
- ständige Überwachung rund um die Uhr
- täglicher Spaziergang von höchstens einer Stunde in einem eingeschränkten Umkreis
- wöchentlicher Besuch von Angehörigen während höchstens 90 Minuten
- begleiteter Besuch zu einem behandelnden Arzt

Regierungsrätin Waeber-Kalbermatten war im Zusammenhang mit den Entscheiden zur Haft von Bernard Rappaz jüngst in die Kritik geraten. Für sie war das bei der Entscheidungsfindung aber irrelevant: «Der Druck von aussen hat keine Rolle gespielt.» Jedoch habe ihr die öffentliche Diskussion im Fall Rappaz gezeigt, dass es viele offene Fragen gebe, die es jetzt zu klären gelte. Insbesondere müssten sich die Justiz und die Medizin über ein einheitliches Verhalten bei künftigen Fällen einig werden.

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  • E. Orso am 31.07.2010 16:49 Report Diesen Beitrag melden

    Ein schwerst Krimineller,

    der sich mit illegalen Betäubungsmitteln massiv zu bereichern versucht hat, darf sich seinen Strafvollzug selber angenehmer gestalten. Die Walliser Justiz lässt sich erpressen und macht sich zum Komplizen. Ich fasse es nicht. Vemutlich muss die Mehrkosten für die Kuscheljustiz auch noch der Steuerzahler berappen. E. O.

  • Stevie am 30.07.2010 11:58 Report Diesen Beitrag melden

    Ab ins Gefängnis

    Ob man nun für oder gegen Canabis ist, spielt ja eigentlich keine Rolle. Solange das Zeug illegal ist, besteht bei Anbau eine strafbare Handlung. Also gehört Rappaz ins Gefängnis! Hungerstreik hin oder her! Wo käme die Justiz hin, wenn alle Straftäter nach einem Hungerstreik zu Hause bleiben dürften? Zwangsernährung und wieder ab hinter schwedische Gardinen!

  • kopfschüttler am 24.07.2010 02:21 Report Diesen Beitrag melden

    die ewige diskussion....

    dann verhaftet auch alle beizer, die unseren jugendlichen Alkohol ausschenken. Ich habe mehr Freunde in der Jugend an Alkohol zu Grunde gehen sehen als an harten oder weichen Droben. Cannabis ist auf jeden Fall nicht zu unterschätzen und dessen Konsum ist nicht für jeden Menschen geeignet, aber dasselbe kann man über Alkohol sagen