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Rappaz im Hausarrest
21. Juli 2010 11:47; Akt: 21.07.2010 13:58 Print
«Ich musste verhindern, dass er ins Koma fällt»
von Ronny Nicolussi - Bernard Rappaz darf seine Strafe im Hausarrest verbüssen. Der Kanton musste nachgeben, weil die Ärzte den Hanfbauer nicht zwangsernähren wollten.
Unter strengen Bedingungen darf Hanfbauer Bernard Rappaz seine Haftstrafe zu Hause verbüssen. Er habe alle Auflagen akzeptiert und seinen Hungerstreik unterbrochen, sagt Esther Waeber-Kalbermatten, Vorsteherin des Walliser Sicherheitsdepartements zu 20 Minuten Online.
Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten musste nachgeben.
Bisher hatte sie sich geweigert, Rappaz Hausarrest zu gewähren. Zur Begründung, weshalb die Haftmodalitäten geändert wurden, stützt sich Waeber-Kalbermatten auf eine Verordnung des Bundesgerichts vom vergangenen Donnerstag. Darin wird der Kanton Wallis beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität von Bernard Rappaz mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen.
«Damit habe ich den Auftrag erhalten nicht nur das Leben Rappaz' zu retten, sondern auch zu verhindern, dass er ins Koma fällt», sagt Waeber-Kalbermatten. Am vergangenen Freitag habe sie deshalb die Ärzte gefragt, ob sie Rappaz zwangsernähren könnten.
Ärzte weigerten sich
Die Zwangsernährung konnte am Berner Inselspital jedoch nicht umgesetzt werden. «Die Ärzte stehen nicht unter dem Befehl des Departements und verweigern prinzipiell eine Zwangsernährung», erklärt die Departementsvorsteherin. Schliesslich sah sie die letzte Möglichkeit, um den Weisungen der Lausanner Richter nachzukommen, darin, Rappaz' Wunsch nach Hausarrest nachzukommen.
Das Walliser Kantonsgericht hatte die Unterbrechung der Strafe von Bernard Rappaz zuvor verweigert. Dagegen hatte der Hanfbauer beim Bundesgericht rekurriert. Die Bundesrichter werden ihr Urteil spätestens am 26. August fällen. Bis dahin wird Rappaz - sobald er aus dem Inselspital entlassen werden kann - seine Strafe unter folgenden Bedingungen an seinem Wohnort verbüssen:
- ständige Überwachung rund um die Uhr
- täglicher Spaziergang von höchstens einer Stunde in einem eingeschränkten Umkreis
- wöchentlicher Besuch von Angehörigen während höchstens 90 Minuten
- begleiteter Besuch zu einem behandelnden Arzt
Regierungsrätin Waeber-Kalbermatten war im Zusammenhang mit den Entscheiden zur Haft von Bernard Rappaz jüngst in die Kritik geraten. Für sie war das bei der Entscheidungsfindung aber irrelevant: «Der Druck von aussen hat keine Rolle gespielt.» Jedoch habe ihr die öffentliche Diskussion im Fall Rappaz gezeigt, dass es viele offene Fragen gebe, die es jetzt zu klären gelte. Insbesondere müssten sich die Justiz und die Medizin über ein einheitliches Verhalten bei künftigen Fällen einig werden.
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Alle 238 Kommentare

























Ein schwerst Krimineller,
der sich mit illegalen Betäubungsmitteln massiv zu bereichern versucht hat, darf sich seinen Strafvollzug selber angenehmer gestalten. Die Walliser Justiz lässt sich erpressen und macht sich zum Komplizen. Ich fasse es nicht. Vemutlich muss die Mehrkosten für die Kuscheljustiz auch noch der Steuerzahler berappen. E. O.
Ab ins Gefängnis
Ob man nun für oder gegen Canabis ist, spielt ja eigentlich keine Rolle. Solange das Zeug illegal ist, besteht bei Anbau eine strafbare Handlung. Also gehört Rappaz ins Gefängnis! Hungerstreik hin oder her! Wo käme die Justiz hin, wenn alle Straftäter nach einem Hungerstreik zu Hause bleiben dürften? Zwangsernährung und wieder ab hinter schwedische Gardinen!
die ewige diskussion....
dann verhaftet auch alle beizer, die unseren jugendlichen Alkohol ausschenken. Ich habe mehr Freunde in der Jugend an Alkohol zu Grunde gehen sehen als an harten oder weichen Droben. Cannabis ist auf jeden Fall nicht zu unterschätzen und dessen Konsum ist nicht für jeden Menschen geeignet, aber dasselbe kann man über Alkohol sagen