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Kongo-Miliz
18. Dezember 2012 13:16; Akt: 18.12.2012 13:36 Print
Kriegsgräuel bleiben ohne Folgen
Der kongolesische Rebellenführer Mathieu Ngudjolo Chui ist vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag freigesprochen worden. Er soll für Mord, Zerstückelungen und Massen-Vergewaltigungen verantwortlich sein.

Mathieu Ngudjolo Chui werden grauenhafte Verbrechen vorgeworfen. (Bild: Keystone)
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Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat am Dienstag den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Mathieu Ngudjolo Chui freigesprochen. Die Anklage habe die Schuld des 42-Jährigen an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht zweifelsfrei beweisen können.
Bildstrecken Rebellen im Kongo überfallen FlüchtlingslagerFlugzeug-Crash im KongoDie Schlacht um unsere Handys Infografik Timeline KongoDie Entkolonialisierung Afrikas Rebellenführer mit Krankenpfleger-AusbildungDer kongolesische Rebellenführer Mathieu Ngudjolo Chui wurde 1970 in der Provinz Ituri im Nordosten des rohstoffreichen Konfliktlandes geboren. Er gehört der ethnischen Gruppe der Lendu an.
Unter Diktator Mobutu war er zunächst Oberst in der kongolesischen Armee, desertierte jedoch, als Mitte der 1990er Jahre der erste Kongo-Krieg ausbrach. Er machte eine Ausbildung zum Krankenpfleger, wurde dann aber Stabschef der brutalen Rebellengruppe «Front für Nationale Integration» (FNI).
Der Internationale Strafgerichtshof stellte 2007 einen Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen ihn aus. Im Februar 2008 wurde Ngudjolo in Kinshasa festgenommen und in die Niederlande überstellt.
Die Anklage warf ihm vor, im Februar 2003 den Befehl für den blutigen Angriff auf das Dorf Bogoro gegeben zu haben, in dem Angehörige der verfeindeten Hema lebten.
Mehr als 200 Zivilisten wurden getötet - unter anderem von blutjungen Soldaten, die noch nicht einmal 15 Jahre alt waren, als sie das Dorf stürmten und dem Erdboden gleichmachten. Auch wurde Ngudjolo vorgeworfen, Mädchen als Sexsklavinnen für seine Miliz missbraucht zu haben.
Der jetzt vom Weltstrafgericht in Den Haaf freigesprochene 42-Jährige hatte vor Gericht stets betont, er sei unschuldig. Er habe zu der Zeit des Konfliktes eine weitere Krankenpfleger-Ausbildung absolviert, sagte er.
Im Mittelpunkt der Anklage stand ein Blutbad im Dorf Bagoro im Ostkongo im Februar 2003. 200 Dorfbewohner waren damals auf grausame Weise niedergemetzelt worden.
«Sie wurden erschossen, in Stücke gehackt oder lebendig in ihren Häusern verbrannt», hatte der damalige Chefankläger Luis Moreno Ocampo zu Prozessbeginn 2009 geschildert. Hunderte Frauen und Mädchen seien vergewaltigt und von den Milizen als Sexsklavinnen missbraucht, Kinder zum Töten gezwungen worden.
«Es wurden zweifelsfrei schreckliche Verbrechen begangen», sagte der Vorsitzende Richter Bruno Cotte in der Zusammenfassung des Urteils. Doch habe die Anklage nicht zweifelsfrei beweisen können, dass der 42-Jährige aktiv daran beteiligt oder dafür verantwortlich war.
«Die Tatsache, dass ein Angeklagter nicht schuldig gesprochen wird, bedeutet aber nicht, dass die Kammer ihn für unschuldig hält», betonte der französische Richter.
Ngudjolo soll in Haft bleiben
Chefanklägerin Fatou Bensouda will Berufung gegen das Urteil einlegen und beantragen, dass Ngudjolo in Haft bleibt. Der ehemalige Chef einer berüchtigten Miliz hatte stets seine Unschuld beteuert. Auf seinen Freispruch reagierte er mit einem verhaltenen Lächeln. Er war 2008 dem Gericht überstellt worden.
Für die Verbrechen in Bogoro ist auch der ehemalige Rebellenführer Germain Katanga angeklagt. Das Urteil gegen ihn wird 2013 gefällt.
Es ist das zweite Urteil des Weltstrafgerichtes seit seiner Gründung vor zehn Jahren. Auch der erste Prozess des Weltstrafgerichtes befasste sich mit Verbrechen in dem blutigen Krieg in dem afrikanischen Land.
Im Juli 2012 hatten die Richter in Den Haag den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten zu 14 Jahren Haft verurteilt.
(sda)
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