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Lieber Phil Geld
23. November 2012 07:32; Akt: 23.11.2012 10:29 Print
Verfallen meine Überstunden?
Eduardo (36) hat dieses Jahr viel gearbeitet und dabei etliche Überstunden angehäuft. Nun möchte er die Tage als Ferien beziehen. Sein Chef meint aber, das sei unmöglich. Muss Eduardo um seine Überstunden bangen?

Eduardos Überstunden sind nicht verloren. (Bild: Keystone)
Lieber Phil Geld
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In meinem Betrieb war dieses Jahr die Hölle los. Ich musste über hundert Überstunden leisten. Ich habe meinen Chef gefragt, ob ich diese Zeit als Ferien am Ende des Jahres beziehen kann. Er sagte aber, das sei nicht möglich. Nun befürchte ich, dass die Überstunden verfallen.
Lieber Eduardo
Keine Angst, deine Überstunden verfallen nicht so einfach: Lohnforderungen und Forderungen aus Überstunden verjähren frühestens nach fünf Jahren (vgl. OR Art. 341). Dennoch ist es ratsam, nicht einfach auf bessere Zeiten zu warten.
Ich rate dir, noch einmal das Gespräch mit dem Chef zu suchen und einen Kompromiss auszuhandeln. Darauf bestehen, dass du sämtliche Überstunden bis Ende Jahr als Ferien kompensieren wirst, kannst du leider nicht. Dafür braucht es das gegenseitige Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vielleicht ist der Chef aber dazu bereit, dir zumindest einen Teil der Überstunden als Freizeit abzugelten. Dabei könnte dir das Argument helfen, dass bei einer finanziellen Abgeltung ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent fällig ist. Das gilt, sofern in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes vermerkt ist (vgl. OR Art. 321c). Bei der Kompensation durch Freizeit ist ein solcher Zuschlag zumindest vom Gesetz nicht vorgesehen. Den Betrieb käme es also günstiger zu stehen, wenn man dir freigeben würde.
Es stellt sich die Frage, wann du deine Überstunden kompensieren kannst bzw. wann du zu deinem verdienten Lohn für die zusätzliche Leistung kommst. Die Gesetzgebung im Obligationenrecht ist etwas schwammig: Die Rede ist lediglich von einem «angemessenen Zeitraum» (Vgl OR Art. 321c). Im Arbeitsgesetz ist ein «angemessener Zeitraum» als 14 Wochen definiert, die Frist von 12 Monaten darf zudem nicht überschritten werden. (vgl. Art. 25 Abs 2 ArGV 1). Diese Regelung gilt allerdings explizit nur für die Überzeit: Es ist in der Praxis umstritten, ob diese Frist auch für die Überstunden besteht. (Hier findest Du eine Erklärung der beiden Begriffe). Dein Arbeitgeber könnte also argumentieren, dass er deinen Anspruch auch erst am Ende der fünfjährigen Verjährungsfrist ausgleichen muss.
Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, wie viele Überstunden du genau geleistet hast. Führe eine Liste der angeordneten und freiwilligen (aber betrieblich notwendigen) Überstunden und lass diese jeweils bis Ende der Folgewoche von deinem Vorgesetzten schriftlich bestätigen. So gibt es am Ende keine unnötigen Diskussionen um deine Freizeit oder die Höhe der Lohnkompensation.
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Alle 39 Kommentare

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Tönt ja alles gut und recht, aber...
Was sagt den unsere Unfallversicherung (SUVA) zu solchen Missständen?
80 Stunden zu viel gearbeitet...
Nein, Ferien sind nicht teurer als eine Auszahlung. Ich arbeite beim Kanton und die zu viel geleisteten Stunden werden NICHT ausbezahlt, denn der Steurzahler hätte keine Freude. Es ist bei uns aber fast immer möglich frei zu nehmen und so die Überstunden zu redizieren. Ich habe 80 Stunden mehr Arbeit geleistet und kann ende Jahre 8 Arbeitstage Urlaub nehmen. Es gibt auch Chefs welche das durchaus bewilligen.
als freizeit kompensieren
ich hätte lieber ferien als auszahlen. die überzeit war ich in der firma als in freizeit. wir arbeiten schon genug, arbeitszeit und jahre. darum kann freizeit nie schaden, mehr lohn bedeutet jenachdem auch mehr steuern. der staat soll mehr an mir verdienen weil ich mehr gearbeitet habe, nein danke. man sollte die arbeitgeber verpflichten die zeit auszugleichen, ausgenommen der arbeitnehmer möchte von sich aus ausbezahlt werden.