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Lieber Phil Geld
08. November 2012 10:22; Akt: 26.11.2012 14:18 Print
Kann ich mir die Ferien auszahlen lassen?
Blerina (19) wurde gekündigt. Weil sie knapp bei Kasse ist, möchte sie nun lieber Geld als freie Tage. Doch geht das so einfach?

Normalerweise bezieht man vor Ende des Arbeitsverhältnisses noch alle Ferien.
Lieber Phil Geld
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Mein Arbeitgeber hat mir per Ende November gekündigt. Für mich kam das völlig überraschend und ausserdem bin ich ziemlich knapp bei Kasse. Ich hatte per Ende Dezember eigentlich noch sechs Tage Ferien zugute. Stehen mir diese immer noch zu und kann ich mir diese auch auszahlen lassen?
Liebe Blerina
Tut mir leid, dass dich dein Chef entlassen hat. Ich kann dich aber insofern beruhigen, als dass du für deine Arbeit trotz Kündigung Anspruch auf Ferien hast. Da du kein volles Jahr gearbeitet haben wirst, ist dieser Anspruch aber so genannt anteilsmässig.
Da du noch unter 20 Jahre alt bist, hast du mindestens fünf Wochen Ferien pro Jahr (wärst du 20 Jahre alt oder älter, wären es im Minimum nur noch vier Wochen, vgl. OR Art. 345a). Die fünf Wochen Ferien entsprechen 25 Arbeitstagen. Weil du dieses Jahr aber lediglich elf Monate arbeiten wirst, stehen dir folglich 22,9 Ferientage zu, die die meisten Arbeitgeber auf 23 Tage aufrunden dürften. Für deine verbleibende Arbeitszeit hast du also nicht sechs, sondern vier Ferientage übrig.
Normal ist, dass man vor dem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis noch die Ferien bezieht. Eine Alternative besteht darin, dass du bis Ende November durcharbeitest und dir die Ferien anschliessend auszahlen lässt. Das sollte aber im gegenseitigen Einvernehmen geschehen. Das heisst, dass sowohl der Arbeitgeber als auch du mit dieser Lösung einverstanden sein sollten (vgl. dazu die Informationen des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco). Du kannst deinen Chef also um Auszahlung der Ferien bitten und ihm darlegen, dass du auch wegen der Kündigung in finanziellen Schwierigkeiten steckst. Vielleicht zeigt er dann Verständnis. Da dich dein Arbeitgeber entlassen hat, ist es aber gut möglich, dass er darauf besteht, dass du die Ferien beziehst.
Freundlich grüsst
Phil Geld
E-MAIL: phil.geld@20minuten.ch
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1. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien. Er nimmt auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, wie dies mit den Betriebsinteressen vereinbar ist. 2. Ferientage dürfen in der Regel nicht durch Lohn abgegolten werden. ->Eine Auszahlung ist nur möglich, wenn ein Ferienbezug aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, und absolute Ausnahme. Ob die Arbeitnehmerin "knapp bei Kasse" ist, braucht ihn nicht zu interessieren - darf ihn sogar gar nicht zu interessieren. Fraglich ist, wie die Kündigungsfrist ist. 4 Tage sollten aber auch bei 1-monatiger K.frist bezogen werden können.
Soso
Eigentlich ist es nicht erlaubt. Auch nicht im ggs. Einverständnis. Es gibt zwei Ausnahmen: Der Ferienanspruch ist höher als die Dauer der Kündigungsfrist oder der AG kann nachweisen, dass er einen wirtschaftlichen Schaden davonträgt, wenn der AN die Ferien bezieht. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ferien
Ob knapp bei Kasse oder nicht - nimm die Ferientage. Damit trittst Du die neue Stelle erholter an als wenn Du auf die 4.93756 Tage in Lohn fest hälst (sofern Du einen neuen Job hast, natürlich). So oder so solltest Du den (baldig ehemaligen) Arbeitsgeber so gut Du kannst ausbluten, denn für Deinen Einsatz (ob gut oder schlecht) wird es leider maximal ein halbherziges "Dankeschön" geben, wenn überhaupt! So ist es leider nun mal heutzutage...