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Lieber Phil Geld
25. Oktober 2012 17:51; Akt: 25.10.2012 17:51 Print
Muss ich meine Krankheit erwähnen?
Isabell (26) hat Asthma und wurde gekündigt, weil die neuen Büros Spannteppichböden haben. Muss sie bei künftigen Bewerbungen ihre Krankheit erwähnen?

Auf Fragen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen Stellenbewerber nur dann ehrlich antworten, wenn die Krankheit sie daran hindert, die geforderte Arbeit zu leisten. (Bild: Colourbox)
Lieber Phil Geld
Ich arbeite als kaufmännische Angestellte in einem Logistikbetrieb. Kürzlich haben wir neue Büros bezogen, die leider Spannteppichböden haben. Weil ich stark an Asthma leide und die neue Bürosituation für mich kaum mehr erträglich war, wurde mir gekündigt. Muss ich künftig bei Bewerbungen erwähnen, dass ich Asthmatikerin bin?
Liebe Isabell
Im Bewerbungsschreiben solltest du deine Krankheit keinesfalls erwähnen. Dadurch würdest du dich gleich ins Abseits manövrieren.
Fragen zur Gesundheit beim Bewerbungsgespräch sind gemäss Obligationenrecht Artikel 328b im Grundsatz unzulässig genauso wie etwa Fragen zur Familienplanung, politischen Gesinnung oder der finanziellen Situation. Bewerbungskandidaten reagieren auf solche Fragen am besten gelassen: Es empfiehlt sich höflich zu bleiben und eine belanglose Antwort zu geben. Bitte verzichte auf Affronts und weise nicht das Gegenüber darauf hin, dass diese Frage zu persönlich sei und du sie deshalb nicht beantwortest. Das würde deine Chancen auf die Stelle schmälern.
In deinem Fall sieht die Situation allerding möglicherweise etwas anders aus. Sollte dein künftiger Arbeitgeber von sich aus eine gesundheitliche Eignung verlangen, dann bist du beim Bewerbungsgespräch unter Umständen verpflichtet, über deinen gesundheitlichen Zustand Auskunft zu geben: Allerdings nur und ausschliesslich dann, wenn du als Asthmatikerin wegen deinem Leiden die geforderte Arbeit nicht erbringen kannst. In diesem Fall musst du das deinen Arbeitgeber auf Verlangen mitteilen.
Um zu prüfen, ob dir die künftigen Arbeitsbedingungen gesundheitlich schaden könnten, kannst du allenfalls proaktiv vorgehen: Stell zum Beispiel Fragen zu deinem künftigen Arbeitsplatz oder lass ihn dir im fortgeschrittenen Stadium des Bewerbungsverfahrens zeigen. Fragen zu stellen ist grundsätzlich immer eine gute Strategie beim Bewerbungsgespräch. Damit zeigst du Interesse an dem Betrieb.
Freundlich grüsst
Phil Geld
E-MAIL: phil.geld@20minuten.ch
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Krankheit?
Wenn man durch die Firma krank wird un dann gekündigt wird, hmm, wie sieht es da eigentlich mit Missbrauch aus? Ich finds jedoch löblich das du trotzdem weiterhin am Arbeitsprozess teilnimmst.
Ach wirklich?
Wo steht dass sie durch die neuen Büros krank wurde? Achja, nirgends. Und warum sollte das löblich sein? Diese Krankheit hindert einem ja nicht in gleichem Masse an der Arbeit wie beispielsweise eine Querschnittslähmung. Es sollste selbstverständlich sein, dass man bei solchen Krankheiten weiterhin arbeiten geht oder ist unsere Gesellschaft mittlerweile schon so verweichlicht?