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Lieber Phil Geld
12. Juni 2012 10:46; Akt: 23.06.2012 13:01 Print
Fragwürdige Kündigung - was tun?
Katja (28) wurde von ihrer Firma gekündigt. Als Begründung gab ihr Chef eine Umstrukturierung der Abteilung an. Doch das nimmt sie ihrem Arbeitgeber nicht ab.

Die Hürden, damit das Arbeitsgericht eine Kündigung als missbräuchlich beurteilt, sind in der Schweiz hoch. (Bild: Colourbox)
Lieber Phil Geld
Vor zwei Wochen hat mich mein Arbeitgeber Knall auf Fall gefeuert. Mein Chef sagte, die Marketingabteilung werde umstrukturiert und meine Stelle an eine Agentur ausgelagert. Nun sehe ich in einem Jobinserat, dass meine ehemalige Stelle doch wieder besetzt wird. Kann ich gegen die Kündigung vorgehen?
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Liebe Katja
Grundsätzlich ist das Schweizer Arbeitsrecht sehr liberal, und es besteht Kündigungsfreiheit – für Arbeitnehmer genauso wie für Arbeitgeber. Klar ist nur, dass dein bisheriger Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, dir deinen Lohn während der Kündigungsfrist weiterhin zu bezahlen.
Die Frage steht im Raum, ob es sich um eine missbräuchliche Kündigung handelt. Missbräuchlich sind Kündigungen zum Beispiel, wenn sie aufgrund des Geschlechts, kurz vor der Pension oder aus rassistischen Gründen ausgesprochen werden. Wird aus mehreren Gründen gekündigt, darf der ausschlaggebende Grund nicht missbräuchlich sein. Das scheint bei dir nicht der Fall zu sein.
Dass dein ehemaliger Arbeitgeber deine Stelle so kurz nach der Kündigung wieder ausschreibt, ist aber schon ziemlich fragwürdig. Offensichtlich hat er dir den wahren Grund für deinen Rausschmiss verschwiegen. Doch du hast das Recht, die echten Beweggründe zu erfahren. Darum solltest du deinem Ex-Chef einen eingeschriebenen Brief senden und die eigentliche Begründung deiner Kündigung verlangen. Das Stelleninserat legst du am besten bei. Wenn du eine wahrheitsgemässe – wenn auch nicht sehr schmeichelhafte – Antwort bekommst, hast du leider nicht mehr viel in der Hand. Dann musst du die Kündigung wohl oder übel akzeptieren.
Anders sieht es aus, wenn du keine Reaktion erhältst. Das würde nämlich für ein Gericht schon eher auf eine missbräuchliche Kündigung hindeuten. Tritt dieser Fall ein, kannst du die Kündigung als missbräuchlich anfechten. Opponieren kannst du wieder per eingeschriebenen Brief. Du solltest in diesem Schreiben ausführen, dass du die Kündigung nicht akzeptierst und dass dir die Gründe für die Entlassung nicht dargelegt wurden. Du musst aber darauf achten, dass du den Brief innert der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist abschickst.
Wenn sich dein ehemaliger Arbeitgeber weiterhin vor einer Reaktion drückt, kannst du dich an die Schlichtungsbehörde der Region wenden, in der die Firma angesiedelt ist. Ob die Kündigung missbräuchlich war, entscheidet aber letztlich das Gericht. Bekommst du Recht, winkt dir im besten Fall eine Entschädigungszahlung von sechs Monatslöhnen.
Freundlich grüsst
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Alle 47 Kommentare

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Zynismus pur
Das, was Katja erlebt hat, kenne ich auch: Man drängte mich zur Kündigung "aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen" und hatte dabei eine Nachfolge schon parat. Zynismus pur.
Beinahe..
stimmt nicht ganz - wenn der AG antwortet und dieser Grund missbräuchlich ist, hat sie gute Karten. Nicht nur, wenn er nicht antwortet.
BEWEISE FÜR KÜNDIGUNGSMISSBRÄUCHE !
Man muss sich klar vor Augen halten, dass das OR kein Motiv (Grund) verlangt um eine Kündigung auszusprechen zu können und dies sowohl vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber. Ein Missbrauch der Kündigung muss man stichfeste Beweise beifügen können um eine Entschädigung verlangen zu können. Auf was der Arbeitnehmer achten muss ist die Kündigungsargument des Arbeitgebers der Arbeitslosenkasse gegenüber. Wenn dies nicht der Wahrheit entspricht, sollte der Arbeitnehmer dies umgehend schriftlich bestreiten um keine eventuelle Sanktion der Arbeitslosenkasse zu erleiden.