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Lieber Phil Geld
02. November 2012 09:20; Akt: 02.11.2012 12:55 Print
Wie viel muss ich offenlegen?
Deborah (31) ist erstaunt, dass sie im Zuge des Wechsels der Krankenkasse mit einem Fragebogen konfrontiert wird. Sind allfällige Vorbehalte erlaubt?

Die Krankenversicherer muss dich in die obligatorische Grundversicherung aufnehmen und darf auch keine Vorbehalte anbringen.
Lieber Phil Geld
Die von mir favorisierte Krankenkasse hat einen Fragebogen gesendet. Wie steht es um mögliche Vorbehalte? Kann die Versicherung meine Aufnahme je nach den Antworten auf dem Fragebogen verweigern?
Nutzen auch Sie unseren Ratgeberservice rund ums Geld: Phil Geld beantwortet Fragen zu den Themen Konsum, Arbeit, Wohnen, Versicherungen und Finanzanlagen. Setzen Sie uns ebenso über Missstände ins Bild und teilen Sie uns mit, was Sie besonders ärgert. Sie können Ihre Frage senden an phil.geld@20minuten.ch
oder dieses Formular verwenden (siehe auch Button oben rechts). Die Altersangabe hilft uns, die Tipps noch konkreter auf Ihre Situation zu beziehen. Interessante Anfragen und die entsprechenden Antworten publizieren wir unter geändertem Vornamen in dieser Rubrik.
Liebe Debora
Was die obligatorische Grundversicherung betrifft, ist der Fall klar: Der Krankenversicherer muss dich aufnehmen und darf auch keine Vorbehalte anbringen. Alle Krankenversicherer sind verpflichtet, dich ohne Wartefrist aufzunehmen - ungeachtet des Alters und Gesundheitszustands. Wenn es nur um die Grundversicherung geht, dann ist ein Gesundheitsfragebogen überflüssig und nicht legitim.
Möglicherweise hast du aber neben der Grundversicherung auch noch eine Leistung aus dem Bereich der Zusatzversicherungen verlangt. Bei den Zusatzversicherungen sind Fragen über deinen Gesundheitszustand sehr wohl erlaubt. Auch darf die Krankenkasse Vorbehalte anbringen oder dein Gesuch generell ablehnen.
Auch zeitlich unbeschränkte Vorbehalte in Bezug auf bestehende Krankheiten sind möglich. Sie müssen jedoch aus den Vertragsdokumenten klar hervorgehen.
Wichtig: Beantworte die Fragen im Versicherungsantrag korrekt und vollständig. Die Krankenkassen haben das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, wenn sich herausstellt, dass jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrags unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Die Zusatzversicherungen müssen übrigens nicht beim gleichen Versicherer abgeschlossen werden wie die Grundversicherung. Es handelt sich nämlich um verschiedene Versicherungsverträge. Trotzdem ist ein Abschluss beim gleichen Versicherer empfehlenswert. So erübrigen sich Fragen, welcher Versicherer die Rechnung nach einem Krankheitsfall bezahlen muss. Übrigens: Es gibt Versicherer, die nur Zusatzverträge abschliessen, wenn der Kunde auch die Grundversicherung bei ihnen abschliesst.
Freundlich grüsst
Phil Geld
E-MAIL: phil.geld@20minuten.ch
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Deprimierend / Demütigend
Ich verstehe nicht wieso bei der Zusatzversicherung gewisse Leistungen ausgeschlossen werden können. Leide seit ich denken kann an einem breiten Spektrum an Allergien, welche nebst den üblichen Reizen sich zusätzlich in bronchialem Asthma äussern. Mir ist durchaus bewusst, dass ich der Gesellschaft dadurch Mehrkosten verursache, doch schliesse ich nicht genau deswegen eine Zusatzversicherung ab? Kann jetzt seit 15 Jahren meine Zusatzversicherung nicht mehr ändern, weil einfach alle Leistungen die ich brauche gestrichen würde. Für mich ist das ganze halt relativ fragwürdig...
Mich nimmt auch keiner mehr
Liebe(r) w.h. ich kriege dafür keine Zusatzversicherung mehr weil mich alle ablehnen da ich mit 17 mal in psychiatrischer Behandlung war und etwa 5 jahre ein Anti Depressiva schluckte... mittlerweile bin ich zwar 29 und "geheilt", aber mich nimmt trotzdem keine Sau. Risiko zu Hoch.
Versicherer wollen nur "gute" Risiken
Leider wollen die Versicherer nur sogenannte gute Risiken. Keine Versicherung will neue Patienten versichern, bei welchen im Voraus klar ist, dass es die Versicherung mehr Kosten wird, als der neue Patient Prämien bezahlen wird. Eine Schweinerei, aber da die Grundversicherung obligatorisch ist, muss dich auch eine Versicherung nehmen. Bei Zusatzleistungen sieht es ganz anders aus.