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Lieber Phil Geld
14. Dezember 2012 12:16; Akt: 14.12.2012 13:36 Print
Darf ich das Geschenk behalten?
Thomas (33) hat von einem Geschäftskunden einen teuren Champagner als Weihnachtsgeschenk bekommen. Ist die Gefälligkeit schon Bestechung?

Kleine Geschenke erhalten die Geschäftsbeziehung. (Bild: Keystone)
Lieber Phil Geld
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Ich habe von einem unserer Geschäftskunden zu Weihnachten eine Flasche Champagner geschenkt bekommen. Sie kam per Post zusammen mit einer netten Karte. Nun habe ich Bedenken, ob ich das Geschenk annehmen darf. Ist das nicht schon Bestechung?
Lieber Thomas
Dass zu Weihnachten Geschenke verschickt bzw. persönlich überreicht werden, ist in vielen Branchen und Betrieben völlig normal. Nicht selten wird dabei aber die Grenze überschritten, ab der das Geschenk als Bestechungsversuch angesehen werden kann.
Summen, ab denen von Bestechung gesprochen wird, sind in der Schweiz nirgends konkret festgehalten. Im Privatbereich wird Bestechung in den Artikeln 4a und 23 des Bundesgesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb behandelt, bei Trägern öffentlicher Ämter gilt dagegen das Strafgesetzbuch (Artikel 322 Septies). Dort ist die Rede von «sozial adäquaten» und «geringfügigen» Geschenken, die erlaubt seien.
Besser nicht abhängig werden
Allgemein kann man sagen, dass Geschenke heikel sind, wenn deren Wert 100 Franken übersteigt. Ab diesem Betrag ist es wahrscheinlich, dass man durch das Geschenk in ein Abhängigkeitsverhältnis gerät. Soll heissen: Wegen der grosszügigen Geste fühlt man sich womöglich genötigt, den Schenkenden zu bevorteilen – beispielsweise wenn es um die Vergabe des nächsten Auftrags geht. Mein Rat: Hör auf deinen Bauch. Ist dir das Geschenk unangenehm, dann sende den Champagner zurück mit der höflichen Begründung, dass du das Geschenk nicht annehmen kannst.
Oft nehmen Unternehmen einem via Arbeitsvertrag die Entscheidung übrigens auch ab, um ihrerseits die rechtliche Grauzone abzusichern. So geben Firmen teils vor, dass die Annahme von Kundengeschenken komplett verboten ist. Die Klausel kann dann z.B. lauten: «Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, Geschenke oder Vergünstigungen Dritter anzunehmen.» Andere erlauben die Annahme von Geschenken bis zu einem genau definierten Wert, z.B. 50 Franken, oder geben vor, dass nur Geschenke angenommen werden dürfen, die man innerhalb eines Tages konsumieren kann. Mit deiner Champagnerflasche wärst du damit noch im grünen Bereich.
Freundlich grüsst
Phil Geld
E-MAIL: phil.geld@20minuten.ch
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Behalten
Solange es sich dabei nicht um einen seltenen Jahrgang handelt, behalte die Flasche. Es ist als nette Geste gemeint und mit einer Flasche Champagner kann man heute niemanden mehr bestechen.
wichtig
wir sammeln alles was wir an wein und torten und klaussäckli bekommen und stellen es im pausenraum auf. so hat die ganze abteilung was davon. der alkohol wird natürlich ausserhalb der arbeitszeit "vernichtet". die regel hier lautet was man innerhalb von einem tag essen oder trinken kann ist legal. untersagt ist alles was keine lebensmittel sind. z.b. haben wir ein handy von einem softwarehersteller bekommen, dieses wurde dann vom mitarbeiter abgegeben und als neues gerät für den bereitschaftsdienst genutzt. sehr wichtig, diese regeln.
kleine Geschenke erhalten die Freundscha
Manchmal schenke ich auch eine Kleinigkeit, aber nicht mit der Absicht, nachher besser behandelt zu werden, sondern weil ich bisher gut behandelt wurde. Es erhält also nur die Person ein Geschenk, die nicht erst bestochen werden muss.