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Zieh doch in die Wohnung nebenan :-)
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14. März 2017 08:54; Akt: 14.03.2017 08:54 Print
Entscheidend beim Antrag auf eine Mietzinssenkung ist, ob der Mietzins als missbräuchlich gilt oder nicht. (Bild: Keystone)
Lieber Phil Geld
Mein Nachbar ist aus seiner Mietwohnung ausgezogen. Nun ist die Wohnung auf einem Immobilienportal ausgeschrieben – allerdings 120 Franken günstiger als meine. Die Wohnung hat dieselbe Grösse und Innenausstattung wie meine. Kann ich nun auf einen tieferen Mietzins hoffen?
Lieber Theo
Es gibt im Mietrecht kein Recht auf gleiche Mietzinse für gleiche Wohnungen. Darum können Vermieter den Mietzins grundsätzlich frei festlegen und ihre Mieter dadurch ungleich behandeln. Um eine Mietzinssenkung geltend zu machen, ist grundsätzlich entscheidend, ob der Mietzins als missbräuchlich gilt oder nicht. Die Tatsache, dass der Vermieter Wohnungen einer Liegenschaft gleicher Grösse und Ausstattung zu unterschiedlichen Mietzinsen vermietet, berechtigt den Mieter nicht dazu, eine Mietzinssenkung zu fordern.
Besteht allerdings Grund zur Annahme, dass der Vermieter wegen einer wesentlichen Änderung der Berechnungsgrundlagen eine Wohnung zu teuer vermietet und dadurch einen übersetzten Ertrag aus der Mietsache erzielt, kann der Mieter den Mietzins als missbräuchlich anfechten und die Herabsetzung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin verlangen (Art. 270a OR).
Möchtest du eine Senkung beantragen, kann es laut dem Mieterinnen- und Mieterverband sinnvoll sein, dem Vermieter erst am 1. Juni ein Senkungsbegehren zuzustellen. Der Referenzzinssatz wird am 1. Juni ziemlich sicher auf 1,5 Prozent sinken.
Theoretisch gibt es auch die Möglichkeit einer Überprüfung des Mietpreises. Bei der Beurteilung des übersetzten Ertrags wird je nach Alter der Liegenschaft auf die Bruttorendite (Art. 269a lit. c OR) oder die Nettorendite (Art. 269 OR) abgestellt. Wird mit der Miete ein übersetzter Ertrag erzielt, kann der Mieter eine Mietzinserhöhung des Vermieters abwehren. Allerdings ist es im laufenden Mietverhältnis schwierig zu beweisen, dass ein übersetzter Ertrag erzielt wird.
Wenn die Nachbarwohnung billiger angeboten wird, kann man mit dem Vermieter verhandeln. Man kann auch an die Schlichtungsbehörden gelangen. Die Erfolgschancen eines solchen Verfahrens sind aber gering.
Freundlich grüsst
Phil Geld
E-MAIL: phil.geld@20minuten.ch
(20 Minuten)
Zieh doch in die Wohnung nebenan :-)
"..dieselbe Grösse und Innenaustattung.." - das mag ja sein, aber es gibt auch noch andere Faktoren. Wie sieht es z.B. mit der Sonne aus? Vielleicht hat Theos Wohnung ja die sehr geschätzte Mittags- und Abendsonne, währenddem die andere Wohnung nur am Morgen Sonne hat. Oder seine Wohnung liegt gegen eine schöne Grünlandschaft, währenddem die andere Wohnung an eine viel befahrene Strasse grenzt. Ohne mehr Informationen kann man meiner Meinung nach nicht beurteilen, ob eine Mietreduktion gerechtfertigt ist.
Nein
???
Mein Vermieter hat mir bei der Vertragsunterzeichnumg zugesichert, er werde den Closomat reparieren lassen und diverse Flecken in der Wohnung malen. In den letzten 1.5 Jahren ist nichts passiert und ich zahle jeden Monat die volle Miete obwohl der Closomat nicht benutzt werden kann. Mein Vermieter weigert sich mir entgegen zu kommen. Wie sehen meine Chancen auf Zinsreduktion aus? Ich hab bis jetzt nichts weiter unternommen da ich keine Lust auf ein angespanntes Verhältniss mit meinem Vermieter habe.
naja
Mein Nachbar bezahlt für die gleiche 1 Zimmer Wohung CHF 100.- mehr als ich, muss ich jetzt auch mehr bezahlen? ;-)
andere Idee
Rat vom Mieterverband anno 2015: 5 vergleichbare Wohnungen (Grösse/Lage) finden, die alle billiger sind. Dann sollte es klappen.
Verstanden
Schön, dass in der Schweiz alle Mieter so verständnisvoll sind, die könnten direkt in die Politik gehen.
Vertrag
Also ich habe vor dem Einzug einen Vertrag unterschrieben. Mir ist mein Wort und meine Unterschrift was wert! Wenn mir der Preis nicht gepasst hätte, dann hätte ich nicht unterschrieben. Aber ich bin evtl halt oldschool, weil ich auf Selbstverantwortung und Ehrlichkeit setze... Diese Wohnung gehört mir nicht - ich darf Sie aber freundlicherweise benutzen, solange ich die vereinbarte Miete bezahle und Sorg trage. Der Vermieter muss auch schauen, dass er die Bank rechtzeitig bezahlen kann usw.. ich bin glücklich hier!