Eine teure Garantie

01. Oktober 2012 15:38; Akt: 01.10.2012 15:38 Print

EU wirft Apple Täuschung vorEU wirft Apple Täuschung vor

von O. Wietlisbach - Apple dreht übervorsichtigen Kunden seit Jahren teure Zusatzgarantien an. Ein Bombengeschäft, doch jetzt wird die EU aktiv - und auch in der Schweiz wird der Garantieschutz verbessert.

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Die EU wirft Apple vor, bei den Kunden den Eindruck zu erwecken, sie hätten ohne Zusatzgarantie nach einem Jahr keine Ansprüche mehr. (Bild: myibroke.com/Fotomontage)

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Die EU-Kommission verdächtigt den Computerkonzern Apple, seine Kunden beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern zu täuschen. «Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemässe und vollständige Informationen über die ihnen nach EU-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben», zitiert der «Spiegel» aus einem Brief von Justizkommissarin Viviane Reding an die Verbraucherschutzminister der 27 EU-Länder.

Apple habe, schreibt Reding weiter, prominent für seine eigene kommerzielle Gewährleistung geworben, «es aber versäumt, darauf hinzuweisen, dass die Kunden nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben».

900 000 Euro Busse für Apple

Nach Ansicht von Verbraucherschützern erweckt Apple den Eindruck, dass Konsumenten ohne die kostenpflichtige Garantie nach einem Jahr keinerlei Ansprüche mehr haben. Wegen dieser Praxis habe Italien bereits im vergangenen Dezember eine Geldbusse von 900 000 Euro gegen Apple verhängt, hiess es weiter.

Nach Erkenntnissen der EU-Kommission habe Apple «dieselben irreführenden Marketing-Massnahmen auch in anderen Mitgliedsländern angewandt». Apple verweist lediglich auf die Homepage mit einer Übersicht zu EU-Verbraucherrechten.

Schweizer Konsumenten haben schlechte Karten

Im Vergleich zu EU-Bürgern sind die Rechte der Schweizer Konsumenten stark beschränkt: Konsumentschutzorganisationen fordern daher seit Jahren eine Verbesserung der Garantieleistungen. «In der Schweiz beträgt die Gewährleistungsfrist zurzeit ein Jahr», heisst es bei der Stiftung für Konsumentenschutz auf Anfrage. Das Problem: «Diese Gesetzesregelung ist nicht zwingend, die Unternehmen können andere Fristen und Rechte formulieren», kritisieren die Konsumentenschützer. Häufig laufe die Garantie daher nur wenige Monate. Die gute Nachricht: Ab dem 1. Januar 2013 wird die Garantie wie in der EU auf zwei Jahre verlängert.

Apple erfüllt Mindestgarantie

Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung gilt für Mängel, die bei der Übergabe an den Kunden vorhanden sind, auch wenn sie erst später bemerkt werden. Apples Zusatzgarantie ist umfassender, schlägt aber beispielsweise beim iPhone mit 80 und beim Mac Book Pro mit 300 Franken zu Buche.

Auch hierzulande werden die Kunden eindringlich auf die sogenannte «Apple Care»-Zusatzgarantie aufmerksam gemacht. Dieser freiwillige Schutz, den man gegen Aufpreis verlängern kann, gilt zusätzlich auch für Mängel, die nach der Übergabe an den Kunden auftreten.

Da das Schweizer Obligationenrecht den Konsumenten erst ab 2013 eine zweijährige Garantie einräumt, erfüllt Apples einjährige Garantieleistungen derzeit die gesetzlichen Mindestvorgaben. Der erweiterte Schutz bleibt jedoch eine teure Dienstleistung für Überängstliche. Noch fragwürdiger ist Apple Care in der EU, wo weit konsumentenfreundlichere Gesetze gelten.

Bis zu sechs Jahre Garantie in der EU

EU-Richtlinien schreiben bereits seit 2002 eine Mindestgarantie von zwei Jahren vor. Der zweijährige Schutz gilt in unseren Nachbarländern Deutschland, Italien, Österreich und Frankreich. Glücklich schätzen können sich die Briten. Sie erhalten sechs Jahre Garantie.

Was halten Sie von «Apple Care»? Sinnvolle Zusatzversicherung oder Abzocke übervorsichtiger Kunden?

Mit Material der Agentur AP.

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  • D.M. am 04.10.2012 23:37 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Unterstützbbar

    Endlich mal etwas bei dem man ohne Bedenken sagen kann, die Schweiz solle mit der EU zusammenarbeiten! Ich finde es sowieso sehr gut, dass man das Falschen getue von Apple endlich mal stoppt!

  • danman am 04.10.2012 02:41 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    unterschied garantie/gewänrleistung

    die redaktion kennt den unterschied von garantie und gewährleistung nicht! garantie ist IMMER eine freiwillige leistung der hersteller, gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben!

  • Tommy Lee am 03.10.2012 16:15 Report Diesen Beitrag melden

    Wozu dann 2 Jahre Garantie?

    Betrifft mich jetzt nicht und wird mich auch in Zukunft nicht interessieren. Habe keine Apple Produkte. Wieso auch. Die können nicht mehr mehr als die Konkurrenz. Apple Usern ist das so oder so egal. Die wechseln ja bei jedem neuen Release. Also jährlich. Wozu dann 2 Jahre Garantie....