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Streit um Facebook
18. August 2011 07:58; Akt: 18.08.2011 08:09 Print
Kläger muss Zugriff auf E-Mails gewähren
Etappensieg für Facebook: Der ehemalige Geschäftspartner, der mit einer Klage die Hälfte des Werts des Netzgiganten erstreiten will, muss mehrere E-Mail-Konten offenlegen.
Schlecht gekleidet, aber jetzt mit einem Teilerfolg vor Gericht: Facebook-Gründer Mark Zuckerberg.
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Facebook hat in einem Prozess um die Besitzrechte an dem Unternehmen einen Etappensieg gegen den Kläger errungen. Das Gericht in Buffalo im US-Staat New York gewährte Facebook am Mittwoch Zugriff auf persönliche E-Mail-Konten des Klägers, einem mutmasslichen ehemaligen Geschäftspartner von Unternehmensgründer Mark Zuckerberg. Ausserdem muss Paul Ceglia erklären, warum er fünf Disketten nicht vorweisen kann, die nach Ansicht von Facebook Beweismittel sind.
Infografik Wem gehört Facebook?Ceglia beansprucht die Hälfte des Unternehmenswerts von Facebook. Seiner Klage zufolge gab er Zuckerberg 2003 eine Starthilfe in Höhe von 1.000 Dollar für dessen Facebook-Projekt unter der Bedingung, dass ihm die Hälfte davon gehören würde, wenn das Projekt erfolgreich sei. Facebook macht geltend, dass Ceglia einen alten Vertrag manipuliert habe, um Passagen über Facebook einzufügen.
(dapd)
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