Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
TV.Centerr
19. Juli 2010 13:52; Akt: 04.02.2011 15:14 Print
Gratis fernsehen mit dem Google-Handy
von Henning Steier - Ein Rapperswiler Student hat alle abgehängt. Er hat die erste TV-App für Android-Geräte geschrieben und dafür Zattoo angezapft. Das Unternehmen sieht es gelassen.
«Was uns Android kostet, ist nicht der Rede wert», sagte Googles Finanzchef Patrick Pichette kürzlich in einer Telefonkonferenz mit Analysten. Das liege vor allem daran, dass Google die Hardware nicht selbst baut. Ein anderer Grund könnte sein, dass der Suchmaschinist keinen derartig rigiden Aufnahmeprozess für seinen Android Market hat wie Apple für seinen App Store: Anwendungen werden von Google nicht kontrolliert, bevor sie hochgeladen werden. Das geschieht nur, wenn sie jemand meldet.
Corsin Camichel schrieb TV.Centerr.
Diesen Umstand hat auch Corsin Camichel ausgenutzt. Der Informatikstudent aus Rapperswil hat mit TV.Centerr eine Applikation hochgeladen, mit der man gratis Fernsehen auf Adobe Flash 10.1 unterstützenden Geräten mit Android 2.2 (Froyo) schauen kann. Google hat die neueste Version des Betriebssystems offiziell erst für das Nexus One freigegeben, weitere Geräte werden bald folgen. Trotz dieser Einschränkung wurde TV.Centerr bereits rund
Live-TV funktionierte nicht
«Ich wollte mir ein Spiel der Fussball-WM im
Natürlich könnte man diese Webseite auch mit dem Browser eines Smartphones aufrufen, das Adobe Flash unterstützt. Bequemer ist es aber, das über eine Applikation zu tun. «Und daher habe ich eine für Android geschrieben, welche zurzeit 20 Kanäle bietet. Sie umfasst nur 220 Zeilen Code – um beispielsweise ein simples Spiel zu programmieren, braucht es etwa die zehnfache Menge. Die Nutzung der Applikation ist einfach: Sender auswählen, klicken – und schon startet die Übertragung mit einer Auflösung von 800 x 480 Pixeln. Weil rund sechs Megabyte Datenvolumen anfallen, sollte man die App am besten über ein WLAN nutzen», empfahl der Informatikstudent.
TV.Centerr hat aber von den meisten Nutzern nur einen Stern bekommen. Dafür hat Camichel eine simple Erklärung: «Ich hatte die App anfangs für alle Länder freigegeben, in denen Zattoo verfügbar ist – unter anderem auch in Deutschland und Österreich. Allerdings funktionieren dort die erwähnten Partner-URLs nicht, so dass ich mir einige negative Bewertungen eingefangen habe. Denn die App läuft dementsprechend bislang nur in der Schweiz.»
Auch Gratis-Anbieter müssen zahlen
Im Gemeinsamen Tarif 2b der Schweizerischen Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken (Suissimage) heisst es: «Wird das Weitersendeangebot anders als durch Teilnehmerentgelte finanziert, so dass die Kunden unentgeltlich auf das Angebot zugreifen können, beträgt die Entschädigung pro Monat und Active User 26 Rappen, unabhängig davon, ob Radio und/oder TV-Programme weitergesendet werden.» Als Active User gilt dabei jemand, der sich mindestens einmal im Monat beim Nutzer erfolgreich einloggt und während mindestens zehn Sekunden ein Streaming-Signal empfängt. Rechnet der Anbieter pro Unique Visitor ab, wird die effektive Zahl der Unique Visitors für die Berechnung der Entschädigung um den Faktor 1,3 gesenkt und diese reduzierte Zahl mit der Entschädigung von 26 Rappen pro Monat und Active User multipliziert. Als Unique Visitor gilt ein User, in dessen Browser der Anbieter ein Cookie setzt und der infolgedessen in seiner Datenbank mit einer ID registriert wird und mindestens einmal monatlich wenigstens zehn Sekunden lang ein Signal empfängt.
Um die Applikation nutzen zu können, muss man sich allerdings nicht registrieren. Ausserdem wird kein Cookie gesetzt. «Corsin Camichel bewegt sich aber nicht in einer Rechtslücke, denn er streamt ohne Erlaubnis urheberrechtlich geschützte Inhalte», sagte ein Sprecher von Suissimage zu 20 Minuten Online. Um sein Angebot nach dem Gemeinsamen Tarif 2b autorisieren zu lassen, müsse er also entweder einen Registrierungszwang in seine App einbauen oder in den nächsten Tarifverhandlungen die Aufnahme eines weiteren Berechnungsmodells anregen. «Im letzteren Fall muss er sich an Swissstream, den Schweizerischen Verband der Streaming-Anbieter, wenden. Ansonsten ist es sehr wahrscheinlich, dass er von den Rechteinhabern, also den Fernsehsendern sowie den Berechtigten der einzelnen Beiträge hört, die nicht erbaut über diese Applikation sein dürften», sagte der Sprecher.
Einen solchen Fall gab es noch nicht
«Das Verbreiten von Radio- und
«Das Ganze ist ein Test. Ich wollte zeigen, dass man binnen dreier Stunden eine Android-TV-App schreiben kann, die es in der Schweiz bislang nicht gibt. Daher schädige ich Zattoo auch nicht – zumal ich keinerlei Veränderungen vornehme – die Werbung wird einfach mitgesendet», sagte Camichel. Er wolle Zattoo nicht provozieren und hätte mit einer E-Mail gerechnet, sobald die App im Android Market verfügbar war. «Bislang habe ich allerdings nichts gehört. Falls sich Zattoo wünscht, dass ich die App entferne, werde ich das natürlich umgehend tun.»
Keine rechtlichen Schritte geplant
«Wir haben am
Auf Camichels Mitarbeit kann das Zürcher Unternehmen wohl nicht zählen, denn er ist im Stress: «Ich bin im letzten Semester und habe leider keine Zeit, für Zattoo eine Anwendung zu schreiben – die Prüfungen stehen an.»


























