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Nach Street-View-Urteil
04. April 2011 20:13; Akt: 05.04.2011 05:57 Print
Google prüft Gang vors Bundesgericht
Sieg für den Datenschützer: Google muss auf Street View alle Gesichter und Kennzeichen verwischen - notfalls von Hand. Der Suchmaschinenriese zeigte sich enttäuscht - und prüft den Gang vors Bundesgericht.
Die Richter in Bern sind nun zum Schluss gekommen, dass Google fast alle Forderungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten erfüllen muss. (Bild: Keystone) (Bild: Keystone/Walter Bieri)
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte im September 2009 von Google Massnahmen gefordert, um bei Street View den Schutz der Privatsphäre zu verbessern (siehe Box). Weil Google die Umsetzung der Vorschläge mehrheitlich ablehnte, musste auf Klage des Datenschutzbeauftragten das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden.
Was Thür von Google fordertIn seiner Empfehlung an Google zum verbesserten Schutz der Privatsphäre auf Street View hat der Eidgenössische Datenschützer die sechs folgenden Punkte aufgelistet:
1. Google habe sicherzustellen, dass die Veröffentlichung der Bilder in Street View nur erfolge, wenn Gesichter und Autokennzeichen vollständig unkenntlich gemacht würden.
2. Google habe zu gewährleisten, dass die Anonymität von Personen im Bereich von sensiblen Einrichtungen gewahrt werde, insbesondere vor Frauenhäusern, Altersheimen, Gefängnissen, Schulen, Sozialbehörden, Vormundschaftsbehörden, Gerichten und Spitälern.
3. Google müsse dafür sorgen, dass der Privatbereich, wie etwa umfriedete Höfe oder Gärten, nicht auf Bildträger aufgenommen und bereits bestehende Bilder dieser Art aus Street View entfernt würden.
4. Google stelle sicher, dass die von Privatstrassen aus gemachten Aufnahmen aus Street View entfernt würden, sofern keine Einwilligung für die Aufnahmen vorliege.
5. Google habe mindestens eine Woche im Voraus darüber zu informieren, in welchen Städten und Dörfern in der darauf folgenden Woche Aufnahmen getätigt würden.
6. Google habe eine Woche vor Aufschaltung aufs Netz zu informieren, welche Dörfer und Städte aufgeschaltet würden.
Bis auf Punkt 4 hat das Bundesverwaltungsgericht alle Empfehlungen abgesegnet.
(sda)
Die Richter in Bern sind nun zum Schluss gekommen, dass Google fast alle Forderungen Thürs erfüllen muss. Im Zentrum steht die Pflicht von Google, Gesichter von Personen und Fahrzeugkennzeichen manuell vollständig unkenntlich zu machen. Aktuell werden laut Eidgenössischem Datenschützer nur rund 98 Prozent aller Gesichter automatisch verwischt.
Im Bereich von sensiblen Einrichtungen, etwa bei Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Spitälern muss vollständige Anonymität hergestellt werden. Dazu muss Google neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung entfernen.
Weiterzug möglich
Weiter muss Google in Lokalzeitungen über geplante Aufnahmefahrten und die Aufschaltung der Bilder ins Netz informieren anstatt wie bisher nur auf der Startseite von Google Maps. Unzulässig ist laut Gericht zudem der Einblick in Höfe und Gärten, deren Anblick einem «normalen Passanten» verschlossen bleiben würden.
Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden. Gemäss dem aktuellen Urteil hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Damit dürfe prinzipiell niemand ohne seine Zustimmung abgebildet werden. Das gelte auch bei Bildern, bei welchen Personen wie auf Street View nur als Beiwerk erscheinen würden.
Mehraufwand zu verkraften
Dieses Recht am eigenen Bild müsse den wirtschaftlichen Interessen von Google als auch demjenigen der Nutzer vorgehen. Google nehme aktuell für seinen Erfolg die Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Kauf. Dies sei mit der Nachbearbeitung vermeidbar, wobei der Mehraufwand die Existenz von Google offensichtlich nicht gefährde.
Im Übrigen sei nicht ausgeschlossen, dass die Mehrkosten auf die Benutzer von Google Street View überwälzt werden könnten. Schliesslich dürfe auch nicht ausser Acht gelassen werden, dass es nicht um ein Verbot von Google Street View gehe.
Google verbieten was andere dürfen
Lediglich eine von Thürs Forderungen muss Google laut Gericht nicht erfüllen. Sie betrifft Aufnahmen, die von Privatstrassen aus gemacht werden. Thür wollte, dass solche Aufnahmen nur mit Einwilligung der Berechtigten ins Netz gestellt werden dürfen.
Google hatte den Forderungen des Datenschutzbeauftragten bei der gerichtlichen Anhörung von Ende Februar entgegen gehalten, dass sich gar niemand wirklich für die paar wenigen noch sichtbaren Gesichter interessiere. Thürs Forderung sei unverhältnismässig.
Es sei im Übrigen nicht einzusehen, wieso Google verboten werden solle, was andere im Internet und in den Medien ohne Weiteres machen dürften. An Street View bestehe ein grosses öffentliches und privates Interesse. Letztlich sei die Klage des Datenschutzbeauftragten aus rein politischen Gründen erfolgt.
Update 16:45 Uhr
Wie es nach dem jüngsten Entscheid weitergeht, ist offen. In einem Interview mit
Update 20:10
Google hat sich zu Wort gemeldet: «Wir sind natürlich sehr enttäuscht über die Entscheidung», sagte demgegenüber Peter Fleischer, globaler Datenschutzbeauftragter von Google. Street View habe sich als äusserst hilfreich für Millionen von Schweizern erwiesen, wie auch für Unternehmen und touristische Einrichtungen. Jeder vierte Schweizer habe Street View seit dem Start schon einmal benutzt.
«Wir werden die Urteilsbegründung prüfen und untersuchen, was das Urteil für Street View in der Schweiz bedeutet und welche Möglichkeiten der Berufung bestehen», sagte Fleischer. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.
(sda)
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Alle 406 Kommentare

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Blabberheinis
So langsam gehts nur noch auf den Senkel .. wäre schade abzustellen, aber Sie müssen pixeln .. blablabla .. Alleine in den randgestellten Werbeflackerfenstern auf dieser Webpage seh ich schon 10 unverpixelte Leute ..
Doppelmoral!
Richtig! Diese Doppelmoral ist unsäglich. Riesige Polemik über StreetView aber gleichzeitig dann ein Föteli aus der Badewanne in Facebook veröffentlichen... die haben wir gerne!
Ja aber hallo
könnte sich der herr datenschützer bitte mal um die wirklich relevanten themen kümmern ?
Dieses Theater wegen Google
Dieses Theater wegen Google, aber wenn der Staat über Nacktscanner an Flughäfen oder Internetüberwachung diskutiert, so Intressiert das niemanden. Dabei ist es das wo der Datenschutz über den Haufen geworfen wird.