Set-Top-Boxen-Monopol

14. August 2008 10:49; Akt: 28.08.2008 10:23 Print

Digital fernsehen ohne BoxenzwangDigital fernsehen ohne Boxenzwang

von Manuel Bühlmann - Wer heute digitales Fernsehen schauen will, ist auf eine Set-Top-Box der Kabelnetz-Betreiber angewiesen - obwohl neue Fernseher schon ein Empfangsgerät eingebaut haben. Konsumentenschützer wollen das Gerätemonopol jetzt brechen.

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Der Nationalrat wird in der kommenden Herbstsession eine Motion von Simonetta Sommaruga, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), behandeln. Sie fordert, dass die Kabel-Konsumenten freie Wahl haben oder ganz auf eine Set-Top-Box verzichten können, wenn sie digitale Signale empfangen wollen und schon einen Fernseher mit eingebautem Empfangsgerät besitzen - heute kann je nach Kabelnetz die Box einzig beim jeweiligen Anbieter bezogen werden.

Kommission des Nationalrats stellt sich quer

Der Ständerat hatte den Vorstoss mit 24 zu 9 Stimmen gutgeheissen (20 Minuten Online berichtete). Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KFV) des Nationalrates zeigt dafür allerdings wenig Verständnis. Sie empfiehlt dem Plenum an der kommenden Herbstsession, das Set-Top-Boxen-Monopol im Kabelfernsehen unangetastet zu lassen. Die Motion habe einen wettbewerbsverzerrenden Effekt und würde die Kabelnetzbetreiber daran hindern, ihre Zusatzdienstleistungen zu digitalisieren.

Dies stimmt laut Sara Stalder, Geschäftsleiterin des SKS, so
allerdings nicht: «Die Motion fordert in keiner Art und Weise, dass die
Verschlüsselung von Mehrwertdiensten wie Pay-TV oder Video-On-Demand
verboten werden soll. Es geht uns lediglich um die Sender im Grundangebot, welche frei empfangbar sein sollten, und die freie Wahl des Empfangsgeräts», sagt Stalder auf Anfrage von 20 Minuten Online.

Sonderregelung für Bluewin TV

Auch das Argument mit der Wettbewerbsverzerrung ist für Sara Stalder an den Haaren herbeigezogen. So ist in einem vom Medien-Forum publizierten Communiqué gegen die Motion zu lesen, dass die Annahme des Vorstosses das Aus für Bluewin TV bedeuten würde: «Es ist falsch, dass nur die Kabelnetze geöffnet werden müssen und der grösste Konkurrent Bluewin TV (die Swisscom-Tochter sendet ihr digitales Signal nicht via Kabel, sondern über VDSL-Telefonleitungen, Anm. d. Red.) weiterhin nur proprietäre Boxen zulassen darf. Bluewin TV wurde ausdrücklich von der Motion ausgenommen. Schliesslich gibt es auf dem Markt weder Set-Top-Boxen noch Fernseher, die mit Bluewin TV funktionieren.»

Konsumentenschutz: Gegner operieren mit «Fehlbehauptungen»

Der Konsumentenschutz stört sich an der Art und Weise, wie die Motionsgegner mit Hilfe von «Fehlbehauptungen» ihre Anliegen durchzusetzen versuchen und
will bis zu Beginn der Herbstsession mit verschiedenen Aktionen für die
Abschaffung des Boxenzwangs in die Offensive gehen.