Urteil

07. September 2009 12:21; Akt: 07.09.2009 13:54 Print

«Hottest Daily Porn»«Hottest Daily Porn»

Nicht nur Personalchefs geben Namen gern in Suchmaschinen ein, um sich ein erstes Bild zu verschaffen. Ob es dem Namen schadet, wenn er neben Sexanzeigen und Potenzmittelwerbung auftaucht, entschied jetzt ein Gericht.

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Bild: Keystone/Composing

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Beverly «Bev» Stayart aus dem US-Bundesstaat Wisconsin hat einen sehr seltenen Namen, den die Bankangestellte und Tierschützerin nach eigenen Angaben als wertvoll ansieht. Denn wer ihn in Suchmaschinen eingibt, findet sie sofort. Allerdings blendete Yahoo Stayart zufolge auch Treffer ein, die unter anderem auf Spyware-Seiten und Online-Shops für Potenzmittel führten. Ausserdem war auch eine Website unter den Treffern, die mit «Hottest Daily Porn» für sich warb.

Wie arstechnica.com berichtet, verklagte Stayart daraufhin im Februar 2009 den Suchmaschinenbetreiber vor einem US-Bezirksgericht in Milwaukee, musste aber unlängst eine Niederlage hinnehmen. In der Urteilsbegründung von Richter Rudolph Randa hiess es unter anderem, kein Surfer könne ernsthaft annehmen, dass Bevery Stewart etwas mit den beworbenen Produkten oder Dienstleistungen zu tun habe. Daher werde ihr Name nicht in den Schmutz gezogen.