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23. August 2007 11:45; Akt: 24.08.2007 15:18 Print
Schweizer Firmen stellen Kunden an den Web-Pranger
Wer nicht zahlt, findet seine persönlichen Daten im Internet wieder: So ging es Kunden, die auf studentbooks.ch offene Rechnungen hatten. Und das ebenso unzimperliche wie illegale Verfahren scheint Schule zu machen.
Studentbooks.ch vertreibt Bücher für Studierende übers Internet. Unter den Kunden befinden sich anscheinend auch einige Zechpreller. Erzürnt über die schlechte Zahlungsmoral veröffentlichten die Betreiber kurzerhand eine Schwarze Liste der Zahlungsunwilligen. Initialen und die vollständige E-Mail-Adresse wurden publiziert und die säumigen Zahler so an den digitalen Pranger gestellt. Wer die Angaben googelt, kommt schnell an die kompletten Kontaktdaten.
Studentbooks.ch entschuldigt sich
Mit ihrer unzimperlichen Art stiessen die Betreiber aber inzwischen auf Widerstand. Auf der Webseite von bloggingtom.ch wurde zum ersten Mal über den Fall berichtet. Die Empörung liess nicht lange auf sich warten. Studentbooks.ch fühlte sich aufgrund der heftigen Reaktionen zum Handeln gezwungen und löschte die Liste wieder: «Ja, wir haben kalte Füsse bekommen und umgehend den Blogeintrag wieder geändert. Wir entschuldigen uns an dieser Stelle, dass wir die Absicht hatten, zukünftig eine Blacklist von Kunden mit enorm schlechter Zahlungsmoral zu ergänzen», ist inzwischen auf ihrer Webseite zu lesen.
Weit verbreiteter Web-Pranger
Studentbooks.ch steht aber mit ihrem Vorgehen nicht alleine da. So werden auch auf der Webseite der Naturheil-Egge - da werden unter anderem Bachblüten-Therapien und telepathische Tierkommunikation angeboten - Namen und Adressen von vermeintlichen Zechprellern veröffentlicht. Eine sehr ausführliche «Blacklist» mit Adressen und Telefonnummern von Schuldnern führt auch die Auktions-Plattform transcom-auktion.ch. Die Namen, Adressen und Telefonnummern von knapp 60 Personen waren da bis heute um 14:00 Uhr aufgelistet. Inzwischen haben die Betreiber aber reagiert und die Liste vom Netz genommen.
Illegales Vorgehen
Dieses Vorgehen verstösst gegen Artikel 15 des Datenschutzgesetzes. So ist auf der Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu lesen: «Jegliche Veröffentlichung von Personendaten säumiger Zahlerinnen und Zahler, beispielsweise im Internet, oder die Publikation im Schaufenster verstösst gegen das DSG, da es dafür keinen Rechtfertigungsgrund gibt und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt wird.» Und Betroffenen wird geraten: «Fordern Sie die verantwortliche Person auf, diese Art der Publikation sofort einzustellen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit eine Klage zum Schutz Ihrer Persönlichkeit nach Art. 15 DSG einzureichen.»
Manuel Bühlmann, 20minuten.ch
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Alle 91 Kommentare



























Es besteht ein Unterschied
Ein finanzieller Engpass kann sich schnell ergeben, da habe ich Verständnis dafür. Aber Waren zu kaufen und sich dabei schon bewusst zu sein, dass man die Rechnung NIE bezahlen wird ist in meinen Augen Diebstahl. Warum dies nicht geahndet wird, ist mir schleierhaft. Scheinbar reichen seitenlange B
schuldenfalle
viele internet shops legen es ja darauf an das mann viel bestellt! ich weiss nur zugut wie gross die verführung ist wenn man jung ist und praktisch kein geld hat! vorkasse ist eigentlich die beste idee für geprellte!!!
vielleicht hilfts?
Auf Verdacht wegen vorsätzlichem Betrug gemäss StGB Art. 146 etc.