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Datenschutz
08. September 2010 13:02; Akt: 08.09.2010 14:33 Print
Thür gewinnt gegen IP-Sammler
Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass das Sammeln von IP-Adressen grundsätzlich illegal ist. Die Logistep AG muss sich in der Jagd nach Produktepiraten hierzulande ein neues Geschäftsmodell überlegen.

Die Niederlage vor dem Bundesgericht ist für die Logistep AG überraschend gekommen.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür ist im Mai 2009 vor dem Bundesverwaltungsgericht mit seiner Klage gegen das Schweizer Unternehmen Logistep abgeblitzt. Er hat das Urteil weitergezogen und nun vor Bundesgericht Recht bekommen. Thür konnte geltend machen, dass durch das Sammeln von IP-Adressen die Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Logistep bietet eine Software an, mit der IP-Adressen von Personen ermittelt werden können, die urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal über Peer-to-Peer-Netzwerke anbieten.
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Laut Bundesgericht stellt das Vorgehen von Logistep einen Eingriff in die vom Staat zu schützende Privatsphäre der Netz-User dar. Seinen Entscheid will das Bundesgericht nicht als Schutz für Internet-Piraten verstanden wissen. Für das von Logistep gewählte Vorgehen brauche es aber eine gesetzliche Grundlage, die gegenwärtig nicht bestehe. Ohne diese könne sich ein privates Unternehmen nicht einfach so als «Netzpolizist» betätigen.
Die Niederlage vor Gericht ist für Logistep überraschend gekommen. Noch gestern zeigten sie sich auf Anfrage von 20 Minuten Online zuversichtlich. In einer Pressemitteilung drückt die Logistep AG ihr Missfallen über das Bundesgerichtsurteil aus: «Diese richterliche Entscheidung hat jahrelange Bemühungen von Rechteinhabern und deren Verbänden zunichtegemacht, die den Diebstahl von Musik, Filmen, Software, Spielen, E-Books, E-Papers und anderem geistigem Eigentum via Internet bekämpfen.» In der Schweiz müssten nun die Behörden ihre Arbeit übernehmen, ansonsten drohe «eine massive und unkontrollierte illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte in der Schweiz, die so zu einer Art rechtsfreiem Raum wird.» Rechtsanwalt Nikolai Klute wird in der Pressemitteilung wie folgt zitiert: «Die Schweiz dürfte also bald den Ruf haben, ein sicherer Hort nicht nur für Steuerflüchtlinge, sondern auch für Rechtsbrecher im Bereich Urheberrechte zu sein.»
Laut dem in Lausanne anwesenden Finanzchef von Logistep bedeutet das Urteil einen herben Schlag für die Rechteinhaber. Logistep selber sei auf alle Eventualitäten vorbereitet gewesen, akzeptiere den Entscheid und werde seine Tätigkeit im fraglichen Bereich nun nach Deutschland verlagern. Die Software sei in den USA, Deutschland, Frankreich, England, Polen, Russland, Schweden und vielen anderen Ländern anerkannt. Daher sei es unproblematisch, an einem anderen Standort die Arbeit wie gehabt fortzusetzen.
(mbu/sda)
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Alle 60 Kommentare




























Wenn man Grundrechte verletzt
Wenn man Grundrechte verletzt ist das heute "eine Bemühungen von Rechteinhabern und deren Verbänden die den Diebstahl von Musik, Filmen, Software, Spielen, E-Books, E-Papers und anderem geistigem Eigentum via Internet bekämpfen" ! Da sieht man, wie stark diese Lobbys geworden sind. Höchste Zeit, dass ihnen einen Riegel vorgeschoben wurde! Danke Herr Thür!
Recht so
Man konnte auch in Deutschland sehr gut erkennen wohin das system der IP Sammler und dies im speziellen bei privaten Firmen fuehrte. Es ist kann und darf nicht sein das ein privates Unternehmen sich anmasst ueber den Buerger zu richten. Wenn ein Rechteinhaber sein Urheberrecht in Gefahr sieht oder einen begruendeten Verdacht hat das sie der Fall ist so mag er sehr wohl den Rechtsweg bestreiten oder Anzeige gegen eine solche Person erheben. Staatliche Organe: Legislative, Judikative, Exekutive... sind sehr wohl in der Lage solche Prozesse zu verwalten und zu handeln.
Datenschutz wird Täterschutz
Der Datenschutz wird in der Schweiz nun definitiv ad absurdum getrieben. Es kann ja wohl nicht sein, dass in einer Täter geschützt werden, weil sie bei ihrem strafrechtlich durchaus relevanten Verhalten in ihrer Privatsphäre verletzt werden könnten! Es wird Zeit, dass diese überaus negative Entwicklung "Datenschutz über alles" gestoppt wird.