19. November 2007 11:40; Akt: 20.11.2007 14:48 Print

Selbstmord nach Internet-MobbingSelbstmord nach Internet-Mobbing

Die 13-jährige Megan Meier schwebte auf Wolke sieben, als sie im Internet ihren Traummann kennen lernte. Dahinter verbarg sich aber in Wirklichkeit eine ehemalige Freundin, die sie gezielt fertig machte.

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Die Tragödie hat ihren Ursprung im Internet. Auf der Online-Community MySpace richtete die 13-Jährige ein persönliches Profil ein. Ein gewisser Josh Evans trat per Chat-Funktion mit Megan in Kontakt und eroberte im Nu das Herz des übergewichtigen Mädchens.

Die katholisch erzogene Megan suchte den Rat ihrer Mutter und zeigte ihr das Chat-Protokoll. Diese fand nichts Störendes und erlaubte der Tochter, den Kontakt zu Josh aufrecht zu erhalten. Der vermeintliche Freund wechselte aber plötzlich den Tonfall und demütigte das als depressiv geltende Mädchen aufs Übelste, beschimpfte sie als fette Schlampe und schrieb ihr, dass er den Kontakt abbrechen werde, weil er gehört habe, dass sie ihre Freundinnen schlecht behandle. Josh hatte alles in die Wege geleitet, dass auf etlichen MySpace-Seiten schlecht über Megan gesprochen wurde. Ihr Profilbild wurde als Fälschung bezeichnet und mit dem Hinweis versehen, dass Megan in Wirklichkeit fett sei. Für die 13-Jährige wurde alles zu viel, sie erhängte sich in ihrem Schlafzimmer am 16. Oktober letzten Jahres.

Am vergangenen Dienstag kam die ganze Wahrheit ans Licht. Die örtliche Regionalzeitung «St. Charles Journal» berichtete, dass der vermeintliche Traumprinz Josh Evans in Wirklichkeit die Erfindung einer ehemaligen Freundin Megans war, mit der sie sich zerstritten hatte. Den teuflischen Plan setzte die Widersacherin mit Hilfe der eigenen Mutter um.

Der Artikel entfachte einen Sturm der Entrüstung. CNN und die Associated Press nahmen die tragische Geschichte auf. Bereits am Mittwoch hatten Blogger die verdächtige Familie ausgemacht und ihre Adresse im Internet publiziert. In Missouri fehlen die rechtlichen Grundlagen, um gegen Mobbing im Internet vorzugehen. Wie im Artikel zu lesen war, zogen die Eltern der toten Megan gegen die Täterinnen vor Gericht. Zu einer Verurteilung kam es aber nicht, da das Anti-Mobbing-Gesetz aus dem Jahre 1974 nicht auf das Internet anwendbar sei.

(mbu)