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Datenschützer
07. September 2010 11:20; Akt: 07.09.2010 12:58 Print
Thür zerrt IP-Sammler vor Bundesgericht
von Manuel Bühlmann - Um Produktepiraten ans Messer zu liefern, ermittelt die Logistep AG deren IP-Adressen. Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte? Das soll jetzt das höchste Schweizer Gericht klären.

Das Bundesgericht muss entscheiden, ob das Sammeln und Weitergeben von IP-Adressen, wie es die Logistep AG macht, nicht gegen die Persönlichkeitsrechte verstösst.
Das Schweizer Unternehmen Logistep hat eine Software entwickelt, mit der IP-Adressen von Personen ermittelt werden können, die urheberrechtlich geschützte Inhalte über Peer-to-Peer-Netzwerke anbieten. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür sieht dadurch die Persönlichkeitsrechte in Gefahr. Denn die erhobenen Daten würden an die Urheberrechtsinhaber weitergegeben und von diesen zu Geltendmachung von Schadenersatzforderungen verwendet. Nachdem Logistep im Februar 2008 eine Empfehlung von Thür abgelehnt hatte, schaltete er die Justiz ein.
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Doch Ende Mai 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten abgewiesen und ihm eine Parteientschädigung von
Bei Logistep schaut man dem Prozess relativ gelassen entgegen: «Wir sind zuversichtlich, dass die Verhandlung positiv für das Unternehmen ausgehen wird, da das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bereits im letzten Jahr entschieden hat, dass die Weitergabe der technischen Daten, insbesondere der IP-Adressen, nicht widerrechtlich ist. Der Schutz personenbezogener Daten ist ohne Frage von grosser Wichtigkeit, jedoch überwiegt hier das private und öffentliche Interesse daran, Fälle von Produktpiraterie so gründlich wie möglich aufzudecken», sagt ein Unternehmenssprecher gegenüber 20 Minuten Online.
Hanspeter Thür erhofft sich vom Urteil, das Unsicherheiten aus dem Weg geräumt werden: «Die Tatsache, dass eine Verhandlung in Lausanne stattfindet, bringt zum Ausdruck, dass bei den Richtern zwei Meinungen vorhanden sind. Das zeigt, dass es sich um eine sehr kontroversse Fragestellung handelt und eine höchstrichterliche Klärung erwünscht und notwendig ist. Welche Meinung am Ende die Oberhand haben wird, ist schwer einzuschätzen. Für uns steht vor allem im Vordergrund, dass die seit Jahren schwelende Unsicherheit durch ein höchstrichterliches Urteil beseitigt wird.»






























