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Rechtsstreit um «Kunden»
07. Februar 2012 12:40; Akt: 07.02.2012 12:40 Print
2.50 Dollar für jeden Twitter-Follower
Wem gehört die Twitter-Fangemeinde eines Mitarbeiters und was ist sie für die Firma wert? Diese kniffligen Fragen müssen von einem US-Gericht geklärt werden.

Als er den Arbeitgeber wechselte, nahm ein Blogger seine Twitter-Fangemeinde mit. (Bild: Colourbox)
Ein US-Gericht in San Francisco beschäftigt sich jetzt mit der Frage, ob Twitter-Follower auch eine Art Kunden sind. Grund ist die Klage der Firma PhoneDog Media gegen einen ehemaligen Angestellten. Der Blogger hatte nach seinem Weggang vom Unternehmen seine
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Dadurch sei ein Schaden von Hunderttausenden Dollar entstanden, beklagte die Firma vor Gericht. Die Gegenargumente des Beschuldigten seien nicht so überzeugend gewesen, um die Klage sofort abzulehnen, erklärte das Gericht. Eine Anhörung soll im Laufe des Jahres stattfinden.
Werbeeinnahmen verloren
Die Firma vertritt die Ansicht, dass Twitter-Follower wie eine Kundenliste zu betrachten und deshalb Eigentum des Unternehmens seien. Der frühere Mitarbeiter habe nach seinem Weggang seinen Twitter-Namen geändert und seine
Der Mann arbeitet inzwischen für eine Konkurrenzfirma und hat mehr als
(dsc/dapd)
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Alle 8 Kommentare

































hmmm
ich sehe das differenzierter. wenn der mitarbeiter das twitter konto auch während der arbeitszeit geführt hat und für die firma firmeninformationen verbreitet hat dann ist es definitiv ein firmenkonto und somit sind die twitter-follower kunden für die firma. wenn der mitarbeiter aber nur private sachen in seiner freizeit getwittert hat so kann er auch die twitter followers mitnehmen
jein
nagel auf den kopf getroffen. wenn ich followe weil mich ein thema einer firma interressiert darf mich doch nicht ein privater mitnehmen. als beispiel ein account der mich immer über die neusten daydeals einer firma informiert, aber eine auf einen persönlichen namen lautet aber durch die firma initiert und gefördert wurde gehört es doch der firma. da dies hier ja nicht klar ist bleibt die frage wohl offen. da die klage aber nicht gleich abgewiesen wurde könnte es in diese richtung gehen...
Spannend
Da bin ich mal gespannt, wieviel ein Follower denn Wert ist, resp. wie das in der Urteilsbegründung errechnet / hergeleitet wird. Bislang sind im Social-Commerce keine offiziellen und verlässlichen Modelle vorhanden. Das Gericht steht hier vor einer wirklich schwierigen Fragestellung, an der sich schon viele Experten versucht haben. Ja, das wird spannend.