28. Dezember 2007 11:42; Akt: 28.12.2007 12:50 Print

Sextäter dürfen nicht mehr ins NetzSextäter dürfen nicht mehr ins Netz

Im Kampf gegen Sexualverbrechen verschärft der US-Bundesstaat New Jersey die Gangart. Ein neues Gesetz verbietet jenen Tätern, die ihre Opfer online kontaktiert hatten, den Gebrauch des Internets. Ein Gesetz mit Schwächen, wie selbst Befürworter einräumen.

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Gemäss dem neuen Gesetz müssen aus dem Gefängnis entlassene Sexualtäter die Behörden über ihren Zugang zu Computern informieren. Weiter müssen sie akzeptieren, dass der Gebrauch ihres Computers überwacht wird. Erlaubt ist der Zugang zum Internet einzig für berufliche Zwecke oder zur Jobsuche. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, muss mit Gefängnis bis zu 18 Monaten und einer Busse von 10 000 Dollar rechnen. Zur Durchsetzung des Verbots können die Behörden auch Lügendetektor-Tests anordnen.

Das Gesetz bezieht sich nur auf jene Täter, die ihre Opfer über das Internet kennen gelernt hatten. Bereits im letzten Monat hat die Bewährungsbehörde von New Jersey jedoch die Vorschriften für sämtliche 4200 im Bundesstaat registrierten Sexualtäter verschärft. Ihnen wurde die Nutzung von Online-Netzwerken wie Facebook und MySpace verboten, nachdem Fahnder entdeckt hatten, dass sich verurteilte Sexualtäter mit mehreren hundert Profilen auf diesen Sites registriert hatten.

Nicht «narrensicher»

Dabei geben selbst Befürworter zu, dass das neue Gesetz nicht «narrensicher» ist. Bibliotheken, Internet-Cafés oder Mobiltelefone ermöglichen die anonyme Nutzung des Internets. Senatspräsident Richard Codey erachtet es dennoch als wichtigen Schritt: «Jeden Tag erfahren wir Horrorstorys über gestörte Typen, die unseren Kindern über das Internet nachstellen.» Das Gesetz stärke die Rolle von New Jersey als nationaler Vorreiter beim Schutz der Kinder gegen Sexualverbrecher, so Codey weiter.

Tatsächlich gelten im Bundesstaat an der Ostküste einige der schärfsten Gesetze in den USA. Seit 1994 etwa ist Megan’s Law in Kraft. Es schreibt den Behörden vor, Anwohner darüber zu informieren, wenn ein verurteilter Sexualtäter in ihre Nachbarschaft zieht. Benannt wurde es nach Megan Kanka, einem sieben Jahre alten Mädchen, das von einem zweifach vorbestraften Sexualtäter vergewaltigt und umgebracht worden war.