20. Dezember 2006 10:40; Akt: 20.12.2006 15:32 Print

Gesetzgeber beweist Musikgehör für DownloaderGesetzgeber beweist Musikgehör für Downloader

Der Ständerat befürwortete gestern klar die Gesetzesrevision zum Urheberrecht. 20Minuten.ch fragte bei der Suisa nach, was in Zukunft erlaubt ist und was nicht.

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Die Musik- und Filmindustrie beklagt sich seit Jahren über schwindende Gewinnen. Mit rigorosem Vorgehen gegen Internet-Tauschbörsen und dem Einbauen von Kopiersperren auf Datenträgern, versucht die Unterhaltungsindustrie das kostenlose Beziehen von Songs und Filmen zu verhindern. Mit der Anpassung des Urheberrechts sollen klare Verhältnisse geschaffen werden.

Aber was bedeutet das konkret für den Musikkonsumenten? 20Minuten.ch sprach mit der Urheberrechtsgesellschaft Suisa über die Gesetzeslage. Für den Konsumenten gelten künftig folgende Richtlinien:

CDs kopieren
Wer sich eine CD kauft und der Schwester eine Kopie brennt, verstösst damit nicht gegen das Gesetz. Das Kopieren für den Privatgebrauch ist erlaubt. Als privates Umfeld gilt der Familien- und engere Freundeskreis. Kommt es zu einer Untersuchung, entscheidet der Richter, wer dazu gehört.

CDs trotz Kopierschutz vervielfältigen
Technik-Freaks, die es aus eigenem Antrieb zustande bringen, die Kopiersperre zu knacken, handeln nicht gesetzeswidrig. Wer jedoch ein Programm zum Umgehen der Sperre anbietet, muss mit Polizeibesuch rechnen.

Songs und Filme hochladen
Tauschbörsen funktionieren nur, wenn es auch etwas zu tauschen gibt. Wer ohne Bewilligung Songs und Filme hochlädt, macht sich strafbar.

Download
Musik und Filme aus dem Internet zu beziehen, auch von gratis Online-Tauschbörsen, ist legal. Auch hier gilt wie beim Kopieren, dass die Dateien nur für den Privatgebrauch benutzt werden dürfen. Problematisch ist allerdings, dass viele Programme während des eigenen Downloads, die schon bezogene Datenmenge, anderen anbieten, was laut Gesetz wiederum illegal ist. In diesem Punkt herrscht unter Rechtsexperten noch Unklarheit.

Die Suisa (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) möchte, dass eine Gebühr auf Rohlinge, MP3-Player und Videorecorder mit integrierter Festplatte erhoben wird, um die Verluste der Musikindustrie zu bremsen. Jetzt liegt es am Nationalrat, über die Revision des Urheberrechts abzustimmen.