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Deutschland
26. August 2010 15:31; Akt: 26.08.2010 19:32 Print
Facebook muss Tabu sein
von Manuel Bühlmann/Henning Steier - Das Facebook-Profil eines Job-Bewerbers darf vom Arbeitgeber nicht durchforstet werden. So will es die deutsche Regierung. In der Schweiz hält man nichts davon.

Social-Communities sind Privatsache.
Gestern hat das deutsche Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedet. Darin wird unter anderem gefordert, dass Arbeitgeber die Finger von den Facebook-Profilen der Bewerber lassen müssen. Personalchefs dürfen sich also künftig nicht mehr via Social Communities über potentielle Mitarbeiter schlaumachen. Diese Regelungen gelten auch für Headhunter, die im Auftrag eines Arbeitgebers Personal suchen. Im Entwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes ist zu lesen: «Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, überwiegt das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten, dies gilt nicht für soziale Netzwerke, die der Darstellung der beruflichen Qualifikation dienen.» Im Klartext bedeutet dies, dass Informationen auf Karriereportalen wie Xing & Co. berücksichtigt werden dürfen, während die Infos auf Social Communities Tabu sind.
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Was gut gemeint ist, lässt sich in der Praxis aber kaum umsetzen. Zu beweisen, dass sich ein Personalverantwortlicher nicht via Facebook über einen Bewerber informiert hat, ist so gut wie unmöglich. Trotzdem ist Philipp Spauschus, Sprecher vom Bundesinnenministerium, von der Notwendigkeit einer derartigen Gesetzesanpassung überzeugt. Er erklärt auf Nachfrage von 20 Minuten Online: «Es ist nichtsdestotrotz wichtig, dass der Gesetzgeber klarmacht, wie er sich eine Regelung überhaupt vorstellt. Darin wird definiert, was die Bundesregierung als zulässig ansieht und was nicht. Es ist aber richtig, dass im Vollzug der Regelung Probleme entstehen können. Wir erwarten von den Arbeitgebern jedoch, dass sie sich an das Gesetz halten.»
Datenschutzbeauftragter ist nicht überzeugt
Für Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, ist der Gesetzesentwurf schlicht und einfach unbrauchbar: «Den Vorschlag, Arbeitgeber die Nutzung von Facebook bei der Anstellung zu verbieten, halte ich für sachlich falsch, weil es nicht die Ursachen bekämpft.» Die Verantwortung liege viel mehr bei jedem Einzelnen selbst: «Was einmal auf dem Netz öffentlich zugänglich gemacht wurde, darf jeder einsehen und nutzen. Wer das nicht will, muss sich eben Gedanken machen, was er öffentlich machen will. Er muss dafür sorgen, dass unerwünschte Personen nicht Zugang erhalten.» Zudem sei der Vorschlag auch nicht praktikabel: «Wie will man kontrollieren, ob der Arbeitgeber im konkreten Fall sich über Google oder Facebook Informationen über die Stellenbewerber beschafft hat?»
Unia-Sprecher Hans Hartmann äussert gegenüber 20 Minuten Online seine Bedenken: «Freizeitaktivitäten und Privatleben der Arbeitnehmenden gehen den Arbeitgeber in der Regel nichts an. So gesehen ist es wichtig, die Arbeitgeber für den Persönlichkeitsschutz zu sensibilisieren. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein derartiges kaum zu kontrollierendes Gesetz da genügt.» Bei der Gewerkschaft würden Bewerber nicht auf Facebook & Co. überprüft: «Im persönlichen Gespräch findet man genug heraus. Wenn jemand gut ist, kommt es doch nicht drauf an, ob irgendjemand ein Party-Foto von ihm ins Netz gestellt hat.»
Man könne natürlich einerseits argumentieren, dass jeder selbst für seinen Facebook-Account verantwortlich sei. Andererseits sei es nur noch schwer zu kontrollieren, was über einen selbst im Internet zu finden ist, sagte Myra Fischer-Rosinger zu 20 Minuten Online. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz, führte dafür dieses Beispiel an: Facebook-Freunde könnten Bilder hochladen, auf denen man zu sehen ist - ohne dass man davon erfährt. «Ausserdem sind die Einstellungen zur Privatsphäre auf Facebook äusserst kompliziert, so dass man nicht sicher sein kann, dass man die richtigen gewählt hat, die einen davor schützen, von neugierigen Personalern aufgespürt zu werden. Daher haben wir im Grundsatz Verständnis für die Pläne der deutschen Regierung.» Das Internet weise Aspekte einer Pandora-Büchse auf: Es dürfte sehr schwierig sein, Interessierte davon abzuhalten, Informationen zu nutzen, die nun mal leicht verfügbar sind. «Unsere Informationsgesellschaft hat sich in eine Richtung entwickelt, für die es kein Zurück mehr gibt. Was die Menschheit mal erfunden hat, darauf will sie nicht mehr verzichten. Das ist einen Tatsache, vor der man die Augen nicht verschliessen kann.»
Grossunternehmen bleiben gelassen
Auf Schweizer Grossunternehmen hätte eine derartige Gesetzesanpassung wenig Einfluss. Sie geben unisono an, nicht nach Informationen auf Facebook & Co. zu suchen. «Wir googeln unsere Bewerber nicht. Nur wenn jemand in seinen Unterlagen beispielsweise Links zu Karriereportalen oder Blogs erwähnt, kontrollieren wir diese unter Umständen», sagt Swisscom-Sprecher Carsten Roetz. Bei Ringier ist Facebook eigenen Angaben zufolge ebenfalls Tabu: «Über Suchmaschinen auffindbare Informationen fliessen in die Beurteilung von Bewerbern ein. Auch auf Karrierenetzwerken wie Xing informiert sich unsere Personalabteilung. Vor überwiegend privat genutzten Communities wie Facebook machen wir allerdings Halt», versichert Unternehmenssprecher Edi Estermann.
Obwohl Credit Suisse mit einem eigenen Profil auf Facebook und Twitter präsent ist, werden Infos aus Social Communities nicht berücksichtigt: «Im Rekrutierungsprozess und bei der Prüfung der Profile von Stellenbewerbern greift die Bank nicht auf Social Media zurück», erklärt Sprecherin Sibylle Mani. Auch bei Coop stehen die beruflichen Aktivitäten im Vordergrund. « Es kann aber durchaus vorkommen, dass wir zusätzliche Informationen zum Werdegang eines Bewerbers auch im Internet recherchieren. Wir gehen davon aus, dass sich unsere Bewerber bewusst sind, dass sie sich auf Social-Mediaplattformen und anderen Webpages praktisch im öffentlichen Raum bewegen und halten daher ein Verbot nicht für sinnvoll», so Mediensprecher Nicolas Schmied.
Ähnlich tönt es auch bei der ABB: «Bei ABB Schweiz spielen soziale Netzwerke wie Facebook bei der Rekrutierung keine Rolle. Wenn ein Bewerber den Link aktiv angibt, kann dies natürlich als Einladung verstanden werden, sich diesen allenfalls anzuschauen» so Sprecher Lukas Inderfurth. Und bei der Grossbank UBS verhindern gar die Sicherheitseinstellungen entsprechende Recherchen in diese Richtung: «Selbst wenn unsere Personalabteilung Facebook und MySpace nutzen wollte, könnte sie dies nicht, denn die Seiten sind im Gegensatz zu Xing und LinkedIn gesperrt», erklärt UBS-Sprecher Andreas Kern.
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Alle 96 Kommentare




























na also
werte HighTecHippies: ihr seit alle selbst Schuld. Mich als Arbeitsgeber stört es nicht wenn jemand Party macht. Das man diese Fotos jedem zugänglich macht ist was mich abhält jemand einzustellen! Man sieht sogleich auf was für einem Ego-Trip jemand ist und wie diese Person mit Privatsphäre umgeht. Darum liebe Leute: Feiert Parties bis ihr kippt, macht einfach keine Fotos davon, interessiert eh niemand.
mein Facebook-Account
Man kann seine Einstellungen machen und dann in der Vorschau sehen, was JEDER sehen kann, der diesen Account aufruft, ohne Feund zu sein. Zudem kann man gewisse Leute blockieren, was etwas Schutz bietet. Der kann einen dann nicht einmal finden. Ich habe noch mehr Sicherungen eingebaut: Keine Fotos von mir auf meinem Account, auch nicht im Profilbild. Mein Name ist ein Fake. Einstellung habe ich so, dass kein Mensch mit mir Kontakt aufnehmen kann. Nur ich kann mit anderen Kontakt aufnehmen. Ein "Alle" sieht bei mir ausser dem Fake-Namen+dem Profilbild absolut nichts+kann mich nicht kontaktieren
Immer auf facebook nachschauen
da kann Firma leicht erkennen ob jemand während der Arbeitszeit alle 10 minuten im facebook ist oder ob derjenige/diejenige auch ab und zu im Büro arbeitet. Ich hatte auch schon mal mit einem Exemplar dieser Spezies zu tun. Für ein Team ist das furchtbar: solange der rest der Gruppe gut arbeitet und die gesammte Arbeit erledigt, kann man schlecht jemanden verwarnen oder entlassen.