Politik

01. März 2011 19:03; Akt: 02.03.2011 00:08 Print

Pornos erst ab 18: Schweiz hat VorbehaltePornos erst ab 18: Schweiz hat Vorbehalte

Eine europaweit strikte Alterslimite soll die Verbreitung von Sexfilmen mit Unter-18-Jährigen eindämmen. Doch der Bundesrat will den Entscheid vertagen.

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Der Bundesrat will die Anhebung der Altersgrenze bei Sexfilmen «vertieft prüfen». (Bild: colourbox.com)

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Am Mittwoch wird im Nationalrat ein brisantes Thema behandelt. Es geht um das europäische Übereinkommen zur Cyberkriminalität. Gemäss Artikel 9 der Konvention macht sich strafbar, «wer mittels eines Computersystems vorsätzlich Kinderpornografie anbietet, zugänglich macht, verbreitet, übermittelt, sich verschafft, besitzt oder für die Verbreitung mittels Computer herstellt». Als Knackpunkt erscheint in diesem Zusammenhang die Altersfrage. Die Konvention sieht eine Alterslime von 18 Jahren vor - in der Schweiz gilt bekanntlich Schutzalter 16.

Der Sprecher des Bundesamtes für Justiz stellt gegenüber 20 Minuten Online klar: «Im Zusammenhang mit dieser Konvention sollte nicht von Schutzalter gesprochen werden, da sich der betreffende Artikel einzig auf die Darstellung von Kinderpornografie bezieht.» Und gleichzeitig heisst es: Die Schweiz - sprich der Bundesrat - werde zu diesem Gesetzesartikel die Erklärung abgeben, dass hierzulande die Bestimmung einer «minderjährigen Person» eine Altersgrenze von 16 Jahren vorsehe.

«Gebot der Stunde»

Das stösst bei einzelnen Politikern auf Unverständnis. «Ausgerechnet die Schweiz will einen Vorbehalt einbringen», sagt Barbara Schmid-Federer (CVP). Dabei gehe es um die kommerzielle Vermarktung von Kinder-Pornografie über das Internet. «Nachdem diese Pornografie bald auf jedes Handy von Jugendlichen heruntergeladen werden kann, erscheint es ein Gebot der Stunde, hier die Grenze auf 18 Jahre festzulegen.» Jeder Anbieter, der Pornografie mit Kindern unter 18 Jahren kommerziell über das Internet anbiete, mache sich strafbar. Diese Vermarktung habe grundsätzlich nichts mit dem Schutzrechtsalter 16 zu tun.

«Ansonsten müsste man sich nicht wundern, wenn plötzlich solche nicht gewünschten Sex-Websites in die Schweiz verlagert würden, weil hier eben die Alterslimite bei 16 Jahren liegt.» Ausserdem äussert die CVP-Politikerin die Befürchtung, dass es unter den Jugendlichen zunehmend Nachahmer gebe, wenn U-18-Pornos nicht verboten würden.

Bund beschwichtigt

Beim Bundesamt für Justiz wird beschwichtigt: Der Bundesrat habe in seiner Botschaft ans Parlament in Aussicht gestellt, dass die Schweiz die international vermehrt geforderte Anhebung der Altersgrenze «vertieft prüfen» werde. Dies soll allerdings erst im Zusammenhang mit der Umsetzung der Konvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch erfolgen.

Um der Konvention beizutreten, muss die Schweiz das Strafgesetzbuch anpassen. Insbesondere müssen neu die Inanspruchnahme sexueller Dienste von 16- bis 18-jährigen Jugendlichen gegen Geld oder sonstige Vergütungen für strafbar erklärt und die strafrechtlichen Bestimmungen zur Kinderpornografie erweitert werden. «Die Revision behält aber grundsätzlich die Altersgrenze von 16 Jahren bei, die Jugendliche in ihrer sexuellen Entwicklung schützen soll», hält der Mediensprecher fest. Der Bundesrat werde die Vorschläge zur Anpassung des Strafgesetzbuches im Sommer in die Vernehmlassung schicken. Wann die Gesetzesrevision in Kraft treten wird, lasse sich zurzeit noch nicht sagen.

(dsc)

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  • mr. perfect am 08.03.2011 16:27 Report Diesen Beitrag melden

    haha

    Genau richtig so. Das sich alles nur noch um Sex, vor allem unter Jungendlichen, drehen muss finde ich krank. Nur noch Männer/Frauen in der Birne, aber keine Hobbys. Ausser Facebook. Gratuliere.

  • Dummschwätzer am 07.03.2011 12:43 Report Diesen Beitrag melden

    Gefährliche Entwicklung

    Das ist eine Gefährliche Entwicklung! Das heisst im Prinzip, dass sämtliche erotischen Darstellungen von Personen untzer 18 Jahren als KiPo gelten!Wer dies nicht glaubt, in DE wurde diese Konvention schon umgesetzt. Dadurch entstand die sog. "Jugendanscheinpornografie". Durch dieses Gesetz ist JEDE Darstellung von Personen U18, oder Personen, die U18 AUSSEHEN(!) als KIPO zu bewerten - egal ob die Darstellerin schon 30ig ist und auf Teeny macht! In den USA sitzen schon 15 Jährige im Knast, weil diese sich während des Liebesspiels filmten und diese Filme dann verbreiteten! Gefährlich!!!

    • ... am 08.03.2011 16:23 Report Diesen Beitrag melden

      ...

      das ist nicht gefährlich, sonder diese entwicklung ist genau richtig so!

    einklappen einklappen
  • Hans Muster am 04.03.2011 01:30 Report Diesen Beitrag melden

    Schutzalter in Europa

    Was viele nicht wissen: Schutzalter 16 ist bei weitem nicht das tiefste in Europa. Es gibt einige Länder mit 15j. und sogar 14j., nachzulesen auf