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Abzocker-Initiative
08. April 2011 17:43; Akt: 08.04.2011 17:56 Print
Wieder zurück zum direkten Gegenvorschlag
Die lange Geschichte der Abzocker-Initiative und möglicher Gegenvorschläge könnte doch noch zu einem Ende kommen. Die Nationalratskommision krebst zurück.
Die Rechtskommission des Nationalrats hat Entscheide gefällt, die zu einer Einigung zwischen den Räten führen könnten. In einem Punkt zumindest ist eine Annäherung in Sicht: Die Kommission beantragt dem Nationalrat, die Volksinitiative von Thomas Minder wie der Ständerat zur Ablehnung zu empfehlen. Dies beschloss sie mit 10 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen.
Abzocker-Initiative und der GegenvorschlagDie sogenannte Abzocker-Initiative von Thomas Minder geht den bürgerlichen Politikern zu weit. Doch sie fürchten an der Urne den Volkszorn gegenüber der Wirtschaft und wollen diesen mit einem Gegenvorschlag zähmen. Doch dabei stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Der direkte Gegenvorschlag, den ursprünglich die CVP vorantrieb, würde zusammen mit der Initiative dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. Er ist inzwischen auf Eis gelegt.
Die beiden Kammern beraten derzeit über einen indirekten Gegenvorschlag, den ursprünglich die SVP einbrachte. Dieser beinhaltet eine Gesetzesänderung, welche die Anliegen der Initiative aufnimmt, und käme nicht zusammen mit der Initiative vors Volk. Die SVP hat dem Initianten Minder die Zusage abgerungen, dass er die Initiative zurückzieht, wenn eine griffige Anpassung des Aktienrechts durchkommt.
Die Abzocker-Initiative will bei Aktiengesellschaft Boni verbieten und die Gehälter von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beschränken, indem die Aktionäre darüber abstimmen müssen. Umstritten sind dabei mehrere Punkte: dass diese Regelung alle Aktiengesellschaften und nicht nur die börsenkotierten betrifft; dass die Aktionäre auch die Gehälter der Geschäftsleitungsmitglieder bestimmen sollen, obwohl das in der Kompetenz des Verwaltungsrats liegt; dass die Stimmrechtsvertretungen nur noch so erlaubt sind, dass sie kurzfristige Investoren, sogenannte Heuschrecken, begünstigen würde. Aus formalen Gründen kritisieren einige Politiker ausserdem, dass aktienrechtliche Bestimmungen nicht in die Verfassung gehören. Dieser unschöne Umstand, der im Schweizer System der Volksinitiativen häufig vorkommt, würde vom indirekten Gegenvorschlag vermieden. (mdr)
Der Nationalrat hatte bisher die Initiative zur Annahme empfohlen, so dass es eine Differenz zwischen den Räten gab. Folgt der Nationalrat seiner Kommission, könnte die Initiative rascher vors Volk kommen.
Drei Varianten im Spiel
Was den Gegenvorschlag betrifft, sind nach wie vor drei Varianten im Spiel: Ein direkter Gegenvorschlag auf Verfassungsebene sowie zwei indirekte Gegenvorschläge auf Gesetzesebene. Einer der beiden indirekten Gegenvorschläge enthält eine Bonussteuer, der andere nicht.
Zuletzt hatte sich der Ständerat für den indirekten Gegenvorschlag mit der Bonussteuer ausgesprochen, während der Nationalrat beschloss, nur über jenen ohne Bonussteuer zu diskutieren. Nun will die nationalrätliche Rechtskommission zum direkten Gegenvorschlag zurückkehren, den der Nationalrat vor einem Jahr verabschiedet hatte.
Keine Bonussteuer eingebaut
Die Kommission empfiehlt dem Rat mit 7 zu 5 Stimmen bei 14 Enthaltungen, an diesem festzuhalten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Änderungen am direkten Gegenvorschlag brachte die Kommission nicht an.
Insbesondere sprach sie sich dagegen aus, den direkten Gegenentwurf mit einer Bonus-Steuer zu ergänzen. Dieser Entscheid fiel mit 16 zu 7 Stimmen. Die Linke wird im Plenum beantragen, den direkten Gegenvorschlag mit einer Bonussteuer zu ergänzen.
Möglicher Kompromiss
Da der direkte Gegenentwurf etwas wirtschaftsfreundlicher ist als der indirekte, wurde dessen Anreicherung mit einer Bonussteuer schon von verschiedener Seite als Kompromiss vorgeschlagen.
So oder so könnte der direkte Gegenvorschlag im Ständerat eine Mehrheit finden: Die kleine Kammer hat sich bisher noch nie damit befasst. Nachdem der Nationalrat den direkten Gegenvorschlag verabschiedet hatte, kamen die Räte zum vorläufigen Schluss, dass aktienrechtliche Bestimmungen nicht in die Verfassung gehörten. Sie entschieden sich dafür, ein Gesetzesprojekt auszuarbeiten.
Beratungen zu Gesetzesprojekt dauern an
Dieses Projekt ist noch nicht vom Tisch: Die Nationalratskommission führt auch dazu die Beratungen fort. Falls dieses Projekt im Sommer noch in der Differenzbereinigung steckt, müssten die Räte jedoch die Frist für die Behandlung der Volksinitiative nochmals verlängern.
Das Parlament streitet bereits seit drei Jahren über die Abzocker- Initiative und mögliche Gegenvorschläge dazu. Ziel der Initiative ist es, die Aktionärsrechte zu stärken. Der Initiant verspricht sich davon eine Eindämmung der Lohn- und Boni-Exzesse.
Anliegen der Initiative aufgenommen
Alle Gegenvorschläge nehmen wesentliche Anliegen der Initiative auf, gehen in einigen Punkten aber weniger weit als das Volksbegehren. Ein Gegenvorschlag - jener mit der Bonussteuer - geht weiter als die Initiative, indem er spezielle Regeln für sehr hohe Vergütungen vorsieht.
Demnach sollen Unternehmen Vergütungen über 3 Millionen Franken nicht länger von den Steuern abziehen können. In Verlustjahren wären solch hohe Boni zudem unzulässig.
Etwas weniger strenge Regeln
Der direkte Gegenentvorschlag enthält - anders als die Initiative und der indirekte Gegenvorschlag - keine Strafbestimmungen. Gemäss dem direkten Gegenvorschlag sollen Verwaltungsräte und Manager dafür Leistungen zurückerstatten müssen, wenn sie ihre Arbeit schlecht machen. Bei einem «offensichtlichen Missverhältnis» zur Gegenleistung können die Aktionäre eine Klage beschliessen.
Der direkte Gegenvorschlag lässt zudem bei den Abgangsentschädigungen eine Hintertüre offen: Er will Abgangsentschädigungen und Zahlungen vor Stellenantritt nur «grundsätzlich» untersagen.
(sda)






























