Abzocker-Initiative

08. April 2011 17:43; Akt: 08.04.2011 17:56 Print

Wieder zurück zum direkten GegenvorschlagWieder zurück zum direkten Gegenvorschlag

Die lange Geschichte der Abzocker-Initiative und möglicher Gegenvorschläge könnte doch noch zu einem Ende kommen. Die Nationalratskommision krebst zurück.

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Die Rechtskommission des Nationalrats hat Entscheide gefällt, die zu einer Einigung zwischen den Räten führen könnten. In einem Punkt zumindest ist eine Annäherung in Sicht: Die Kommission beantragt dem Nationalrat, die Volksinitiative von Thomas Minder wie der Ständerat zur Ablehnung zu empfehlen. Dies beschloss sie mit 10 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen.

Der Nationalrat hatte bisher die Initiative zur Annahme empfohlen, so dass es eine Differenz zwischen den Räten gab. Folgt der Nationalrat seiner Kommission, könnte die Initiative rascher vors Volk kommen.

Drei Varianten im Spiel

Was den Gegenvorschlag betrifft, sind nach wie vor drei Varianten im Spiel: Ein direkter Gegenvorschlag auf Verfassungsebene sowie zwei indirekte Gegenvorschläge auf Gesetzesebene. Einer der beiden indirekten Gegenvorschläge enthält eine Bonussteuer, der andere nicht.

Zuletzt hatte sich der Ständerat für den indirekten Gegenvorschlag mit der Bonussteuer ausgesprochen, während der Nationalrat beschloss, nur über jenen ohne Bonussteuer zu diskutieren. Nun will die nationalrätliche Rechtskommission zum direkten Gegenvorschlag zurückkehren, den der Nationalrat vor einem Jahr verabschiedet hatte.

Keine Bonussteuer eingebaut

Die Kommission empfiehlt dem Rat mit 7 zu 5 Stimmen bei 14 Enthaltungen, an diesem festzuhalten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Änderungen am direkten Gegenvorschlag brachte die Kommission nicht an.

Insbesondere sprach sie sich dagegen aus, den direkten Gegenentwurf mit einer Bonus-Steuer zu ergänzen. Dieser Entscheid fiel mit 16 zu 7 Stimmen. Die Linke wird im Plenum beantragen, den direkten Gegenvorschlag mit einer Bonussteuer zu ergänzen.

Möglicher Kompromiss

Da der direkte Gegenentwurf etwas wirtschaftsfreundlicher ist als der indirekte, wurde dessen Anreicherung mit einer Bonussteuer schon von verschiedener Seite als Kompromiss vorgeschlagen.

So oder so könnte der direkte Gegenvorschlag im Ständerat eine Mehrheit finden: Die kleine Kammer hat sich bisher noch nie damit befasst. Nachdem der Nationalrat den direkten Gegenvorschlag verabschiedet hatte, kamen die Räte zum vorläufigen Schluss, dass aktienrechtliche Bestimmungen nicht in die Verfassung gehörten. Sie entschieden sich dafür, ein Gesetzesprojekt auszuarbeiten.

Beratungen zu Gesetzesprojekt dauern an

Dieses Projekt ist noch nicht vom Tisch: Die Nationalratskommission führt auch dazu die Beratungen fort. Falls dieses Projekt im Sommer noch in der Differenzbereinigung steckt, müssten die Räte jedoch die Frist für die Behandlung der Volksinitiative nochmals verlängern.

Das Parlament streitet bereits seit drei Jahren über die Abzocker- Initiative und mögliche Gegenvorschläge dazu. Ziel der Initiative ist es, die Aktionärsrechte zu stärken. Der Initiant verspricht sich davon eine Eindämmung der Lohn- und Boni-Exzesse.

Anliegen der Initiative aufgenommen

Alle Gegenvorschläge nehmen wesentliche Anliegen der Initiative auf, gehen in einigen Punkten aber weniger weit als das Volksbegehren. Ein Gegenvorschlag - jener mit der Bonussteuer - geht weiter als die Initiative, indem er spezielle Regeln für sehr hohe Vergütungen vorsieht.

Demnach sollen Unternehmen Vergütungen über 3 Millionen Franken nicht länger von den Steuern abziehen können. In Verlustjahren wären solch hohe Boni zudem unzulässig.

Etwas weniger strenge Regeln

Der direkte Gegenentvorschlag enthält - anders als die Initiative und der indirekte Gegenvorschlag - keine Strafbestimmungen. Gemäss dem direkten Gegenvorschlag sollen Verwaltungsräte und Manager dafür Leistungen zurückerstatten müssen, wenn sie ihre Arbeit schlecht machen. Bei einem «offensichtlichen Missverhältnis» zur Gegenleistung können die Aktionäre eine Klage beschliessen.

Der direkte Gegenvorschlag lässt zudem bei den Abgangsentschädigungen eine Hintertüre offen: Er will Abgangsentschädigungen und Zahlungen vor Stellenantritt nur «grundsätzlich» untersagen.

(sda)

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