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Urteil zu Datendiebstahl
08. Februar 2010 13:31; Akt: 08.02.2010 15:51 Print
Kostet Steuerdaten-Affäre Banken 11 Milliarden?
von Sandro Spaeth - Die Liechtensteiner Bank LGT muss einen deutschen Steuersünder mit rund 7,3 Millionen Euro entschädigen: Die Bank hat ihn zu spät darüber informiert, dass seine Daten gestohlen wurden. Ein Schicksal, das auch betroffenen Schweizer Banken drohen könnte – denn laut Experten ist der Fall vergleichbar.
Diese Entscheidung dürften vom Datenklau betroffene Banken mit Spannung erwartet haben: Ein deutscher Steuersünder hat vor einem Liechtensteiner Gericht Recht bekommen, dass ihn die 2002 bestohlene LGT-Treuhand für den erlittenen Schaden entschädigen muss. Wegen einem ähnlichen Fall von Datendiebstahl stehen derzeit die Schweizer Banken am Pranger. Noch ist nicht klar, welchem Institut die 1500 Datensätze gestohlen wurden; gehandelt werden aber klingende Namen wie Credit Suisse oder Bank Bär.
Wo wurden die Daten gestohlen? Bisher hat keine Schweizer Bank eingeräumt, von einem Diebstahl betroffen zu sein. (Bild: Keystone)
Die Fürstenbank LGT muss einen Deutschen Steuersünder entschädigen.(Bild: Keystone)
«Dieselbe Situation in der Schweiz»
In seiner Zivilklage warf der Steuersünder der Treuhandfirma vor, ihn im Zusammenhang mit der deutsch-liechtensteinischen Steueraffäre nicht über den Datenklau informiert zu haben. Das Gericht gab ihm jetzt Recht: Dem Steuerbetrüger wurde durch die Nicht-Information die Möglichkeit der Selbstanzeige genommen, wodurch er höher angesetzte Steuern zu bezahlen hatte.
«Die Situation in Liechtenstein ist dieselbe wie in der Schweiz», sagt der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer. Die vom Datenklau betroffene Bank müsse dem Kunden auch nach hiesigem Recht die Möglichkeit zur Selbstanzeige bieten. Es stellt sich aber die Frage, wann die bestohlene Bank den Datenklau bemerkte. «Wenn die Bank konkret weiss, dass ihr Datensätze gestohlen wurden, muss sie die Kunden informieren.» Ob es zu einer Klagewelle kommen wird, ist laut Fischer noch ungewiss. Sicher werde es aber zu Abklärungen kommen.
Schwierige Beweislage
Laut Rolf Benz, Steueranwalt und Professor für Steuerrecht, dürfte es für die deutschen Bankkunden schwierig sein, etwas gegen ihre Schweizer Bank zu unternehmen. «Es wird zu Klagen kommen, doch nur wenige Steuerdiebe werden juristische Schritte unternehmen.» Die Deutschen würden derzeit meist mit dem Finanzamt kooperieren, um mit einer geringen Busse davonzukommen.
Will ein deutscher Steuersünder gegen die Bank klagen, muss er laut Benz einerseits einen erlittenen Schaden, andererseits den Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verhalten der Bank nachweisen. Benz: «Der Kausalzusammenhang dürfte hier der Knackpunkt sein, denn die Nachweispflicht liegt beim deutschen Kläger.» Die Bank müsste zudem nachweislich gewusst haben, welche Daten ihr zu welchem Zeitpunkt abhandengekommen waren.
Ob aber ein Fehlverhalten der Bank besteht, ist höchst unklar. Denn momentan dementierten alle Banken, die bisher im Zusammenhang mit dem Datenklau genannt wurde, vom Diebstahl betroffen zu sein. Klar ist für Benz Folgendes: «Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Bank trotz Dementi etwas vom Diebstahl wusste, steigen die Chancen der Kläger auf eine Entschädigung.» Selbst dann bleibt aber fraglich, ob überhaupt ein Schaden besteht. Die zu bezahlenden Steuern sind nach deutschem Steuergesetz ja ohnehin geschuldet; sie sind daher kaum als Schaden zu qualifizieren.
Milliardenschaden?
Zieht man nun die 7,3 Millionen Euro Entschädigung das liechtensteinischen Falles für die Schweizer-Datenklauaffäre heran, gäbe es für die bestohlene Schweizer Bank bei 1500 betroffenen Kunden einen totalen Entschädigungsbetrag von fast 11 Milliarden Franken. Diese Hochrechnung ist laut Benz aber nicht zulässig.
Der Steuerrechtsprofessor äussert sich so: «Die Entschädigung richtet sich nach dem individuell erlittenen Schaden.» Derzeit wird die von den Steuerbetrügern hinterzogene Summe auf 400 Millionen Euro (rund 590 Millionen Franken) geschätzt, was theoretisch dem maximalen Schaden entspricht. Hinzu kommt laut Benz aber möglicherweise eine ebenso hohe Busse, die die Steuerbetrüger an den deutschen Staat zu entrichten haben. Die betroffene Bank könnte sich damit einer maximalen Entschädigungssumme von rund 1,1 Milliarden Franken konfrontiert sehen.
Wirtschaftsanwalt Fischer relativiert allerdings: «Das Schweizer Recht lässt es meines Erachtens nicht zu, dass die Bank dem Steuersünder den Gesamtschaden ersetzen muss». Geradestehen müsste die Bank nicht für die gesamte Nachsteuer, sondern für die Mehrsumme, welche der Kunde wegen der unterlassenen Selbstanzeige zu bezahlen hätte.
Als Liechtenstein ins Visier Deutschlands geriet
Im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl bei der LGT Treuhand und dem Kauf der Daten durch den deutschen Staat waren vor zwei Jahren mehrere hundert mutmassliche Steuersünder in Deutschland ins Visier der Ermittler geraten, darunter der damalige Chef der deutschen Post, Klaus Zumwinkel. Zumwinkel trat von seinem Posten zurück und wurde von einem Gericht wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Die Urteil über die wegweisende Entschädigungszahlung gegen die LGT ist noch nicht rechtskräftig. Die LGT-Treuhand hat Berufung angekündigt.

























