Steuer-CD

15. Dezember 2011 14:19; Akt: 15.12.2011 14:45 Print

CS-Mitarbeiter wegen Datenklau verurteiltCS-Mitarbeiter wegen Datenklau verurteilt

Ein ehemaliger Credit-Suisse-Mitarbeiter ist vom Bundesstrafgericht zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Er hat Daten von Bankkunden kopiert und an Deutschland verkauft.

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In der Affäre um die Lieferung von Bankkundendaten an Deutschland ist am Donnerstag ein ehemaliger Credit Suisse-Mitarbeiter vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu zwei Jahren bedingter Haft und einer Busse von 3500 Franken verurteilt worden.

Der Mann zeigte sich geständig und stimmte dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft zu, über zwei Jahre an seinem Arbeitsplatz Daten zu 1500 bis 2500 vermögenden deutschen Bankkunden gesammelt zu haben.

Diese Daten sowie vertrauliche Informationen über die Geschäftsstrategie der CS zum Umgang mit deutschen Kunden sollen über einen inzwischen verstorbenen österreichischen Mittelsmann für 2,5 Millionen Franken an das Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft worden seien.

Angeklagter wollte keine Öffentlichkeit

Das Gericht entschied am Donnerstag in einem verkürzten Verfahren über die Anklage der Bundesanwaltschaft. Es fand kein Beweisverfahren während der öffentlichen Verhandlung statt. Der Angeklagte hatte bereits im Vorfeld dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft zugestimmt.

Der Beschuldigte wolle keine Publizität, sagte der Richter. Entsprechend wenig wurde zur Person des CS-Mitarbeiter bekannt. Dieser machte im Prozess keine Angaben zu seiner beruflichen Situation. Informationen zu Herkunft und Wohnort des Mannes hielt das Gericht unter Verschluss.

Strafmass nur knapp angemessen

Der Verurteilte wurde des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Geldwäscherei, der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und der Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gesprochen.

Die CS machte Zivilforderungen über 30 000 Franken geltend. Die Ersatzforderung der Eidgenossenschaft wurde auf 180 000 Franken festgelegt.

Das Strafmass von zwei Jahren bedingt sei «knapp am unteren Ende von dem, was das Gericht noch als angemessen ansieht», sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Bis zu 20 Jahren Haft könnten bei qualifiziertem wirtschaftlichen Nachrichtendienst drohen, ergänzte er.

Nicht der Drahtzieher

Jedoch folgte er der Bundesanwaltschaft in dem Punkt, dass der CS- Mitarbeiter nicht der Drahtzieher in der Affäre gewesen sei. Eine zentrale Rolle dagegen habe der österreichische Vermittler gespielt, der - wie es in der Anklageschrift heisst - durch Zufall auf die handgeschriebene Datensammlung gestossen war.

Demnach hatte der Bankangestellte seine Aktentasche mit den Unterlagen in einem Fitnessstudio vergessen. Der Österreicher, ein entfernter Bekannter, fand sie dort und schaute sie genauer an.

Dabei erkannte er offenbar das Gewinnpotential der Datensammlung. In Absprache mit dem Bankmitarbeiter kontaktierte er anschliessend die deutschen Behörden. Aus Deutschland seien gemäss Bundesanwaltschaft Aufträge für weitere Recherchen gefolgt.

Auf diesem Weg wechselten letztendlich Datensätze zu 1500 bis 2500 Bankkunden mit Depotwerten in der Höhe von 1,8 bis 2 Milliarden Franken den Besitzer. Von den deutschen Behörden erhielt der Österreicher 2,5 Mio. Euro. Rund 320 000 Euro davon flossen an den CS-Mitarbeiter.

Mittelsmann erhängte sich in Zelle

Der österreiche Mittelsmann war im September 2010 festgenommen worden. Zwei Wochen später erhängte er sich in seiner Gefängniszelle in Bern. Der Verurteilte hat bereits 155 Tage in U-Haft gesessen. Er war am 15. September 2010 bei seiner Freundin in Tschechien festgenommen worden.

Die Affäre war in den Jahren 2009 und 2010 durch Medienberichte bekannt geworden. Die Presse meldete, dass deutschen Behörden Bankdaten aus der Schweiz angeboten wurden. Die Bundesanwaltschaft eröffnete am 6. Februar 2010 eine Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft,

Mit dem Urteil von Donnerstag gilt dieses Verfahren als abgeschlossen. Die Bundesanwaltschaft wollte am Donnerstag noch keine Aussage darüber machen, ob es weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Steuerdaten-Affäre geben wird.

(sda)

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  • Stefan am 15.12.2011 16:27 Report Diesen Beitrag melden

    Lachhaft

    Das ist doch lächerlich, diese bedingten Strafen: auf Deutsch heisst das, er kriegt einen Brief mit dem Strafmass und das war's! Das kann ja wohl nicht abschreckend sein, oder?

  • Christopher Eichner am 15.12.2011 13:09 Report Diesen Beitrag melden

    Hier

    Es ist zu begrüßen, dass Betriebsspionage bekämpft wird. Wäre Deutschland so gerecht, würden sie ihm Asyl anbieten. Interessant, dass hier Deutschland sich nicht einmischt, oder die EU.

  • Verärgerter Kleinsparer am 15.12.2011 12:56 Report Diesen Beitrag melden

    BG abschaffen

    Dieser ehemalige CS-Mitarbeiter darf nicht angeklagt werden. Im Gegenteil, für seine mutige Tat muss er belohnt werden. Er hat richtig erkannt, das das unsägliche, veraltetet Bankgheimnis nur Verbrecher schützt, jedoch dem Kleinsparer gar nichts bringt. Hoffentlich wird er frei gesprochen un d erhält noch eine angemessene Belohnung.

    • Hamlet am 15.12.2011 14:32 Report Diesen Beitrag melden

      Verbrecher?

      Welche Verbrecher werden den geschützt?

    • Hans Herzog am 15.12.2011 17:02 Report Diesen Beitrag melden

      Richtig erkannt

      Das einzige was der Mitarbeiter richtig erkannt hat ist das er mit einem Mausklick reich werden kann. Es ist und bleibt aber ein Verbrechen, das er begangen hat. Schlussendlich hat er aber trotzdem gewonnen. Er darf die Freiheit und das Geld behalten!!

    • chrigi am 16.12.2011 14:50 Report Diesen Beitrag melden

      nicht durchdacht

      Sind sie also der Ansicht, es sei wünschenswert, dass Leute gegen das Gesetz verstossen, wenn sie selber der Überzeugung sind, dass dieses Gesetz ihnen selber nichts bringt. Dein Recht auf Eigentum nützt mir nähmlich auch überhaupt nichts, trotzdem dürftest du nicht damit Einverstanden sein, wenn ich mir deinen Besitz aneigne. Oder schüttelst du mir dann noch die Hand und schenkst mir einen Gutschein, wohl eher nicht. Das Beispiel ist übrigens sehr passend, da das Recht auf Besitz auch denen mehr nützt, welche mehr haben.

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