Bankgeheimnis-Serie, Teil I

25. Februar 2010 12:41; Akt: 26.02.2010 15:34 Print

Die Geburt des BankgeheimnissesDie Geburt des Bankgeheimnisses

von Philipp Löpfe - Das Bankgeheimnis wurde mitnichten eingeführt, um jüdische Vermögen vor dem Zugriff der Nazis zu schützen. Schon damals ging es nämlich darum, den Schweizer Banken einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

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Für Alt-Bundesrat Christoph Blocher steht am Anfang des Sonderfalls Schweiz eine militärische Niederlage: Schweizer Landsknechte wurden am 14. September 1515 bei Marignano von den Franzosen vernichtend geschlagen. Diese Niederlage habe Signalwirkung gehabt. «Marignano sollte die Leute daran erinnern, wie gut es der Schweiz in den vergangenen 450 Jahren als Sonderfall und neutralem Eigenbrötler ergangen war», schreibt der «Weltwoche»-Journalist Markus Somm in seiner Blocher-Biographie.

Etwas näher bei der historischen Realität ist es, den Sonderfall Schweiz mit dem Wiener Kongress von 1815 in Verbindung zu bringen. Damals wurde der Eidgenossenschaft von den Siegermächten über Napoleon das Recht auf eine «immerwährende Neutralität» zugesprochen. Von diesem Recht macht die Schweiz bis heute Gebrauch. «Neutral» zu sein ist für Schweizerinnen und Schweizer zur zweiten Natur geworden, so selbstverständlich, dass es nicht einmal in der Verfassung zu stehen braucht. Die Neutralität gehört zu diesem Land wie das Matterhorn.

Nicht aus humanitären Gründen geschaffen

Anders verhält es sich mit dem Bankgeheimnis. Es ist ein Gesetz, das unter Androhung von Strafe den Bankangestellten verbietet, Auskunft über ihre Tätigkeit zu geben. Dieses Gesetz hat sehr pragmatische Ursprünge und einen klar identifizierbaren politischen Vater. Er heisst Jean-Marie Musy, von 1920 bis 1934 Bundesrat und Finanzminister. Doch auch das Bankgeheimnis ist inzwischen mythisch verklärt worden. So sind nach wie vor viele Schweizerinnen und Schweizer überzeugt, es sei geschaffen worden, um jüdische Vermögen vor dem Zugriff der Nazis zu bewahren.

Das ist blanker Unsinn. «Die politische Auseinandersetzung um das Bankgeheimnis, die bereits ‹vor› der Nazi-Herrschaft einsetzte, bewegte sich in engen Grenzen und konnte nicht der Auslöser zur Einführung des Bankgeheimnisses gewesen sein», hält
der Bankenhistoriker Robert U. Vogler fest. «Die (…) Idee, das Bankgeheimnis sei aus humanitären Gründen geschaffen worden, ist durch nichts belegt und gehört klar ins Reich der Mythen.»

Unliebsame Zwischenfälle

Tatsächlich ist das Bankgeheimnis entstanden, um den Schweizer Finanzplatz vor dem Zugriff der ausländischen Steuerbehörden zu schützen und den Schweizer Banken damit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Zu Beginn der Dreissigerjahre waren die Verhältnisse nämlich so wie heute.

Die Schweiz hatte sich mitten in Europa zu einer Steueroase entwickelt. Deutschland und Frankreich fanden das alles andere als lustig. Immer wieder kam es zu unliebsamen Zwischenfällen mit gegenseitigen Beschuldigungen. So klagte der deutsche Fiskus gegen den Schweizerischen Bankverein, nachdem ihm Angestellte Unterlagen über deutsche Kunden zugespielt hatten. Am 26. Oktober 1932 ertappten französische Polizisten Schweizer Banker auf frischer Tat. Sie halfen reichen Franzosen bei der Steuerflucht. Das hatte nicht nur negative Schlagzeilen zur Folge, sondern auch knifflige juristische Probleme. Die Schweizer Banken hatten zwar schon damals die zivilrechtliche Pflicht, die Daten ihrer Kunden zu schützen. Strafrechtlich hatte es jedoch keine Folgen, wenn die Banken die Daten an eine ausländische Steuerbehörde weitergaben.

Zugeständnisse an die USA

Das änderte sich, als Bundesrat Musy am 24. Februar 1933 die Strafnorm gegen Bankspionage in den internen Gesetzesentwurf aufnahm. «Damit war das inzwischen weltberühmte Schweizer Bankgeheimnis bereits geboren», stellen Viktor Parma und Werner Vontobel in ihrem Buch «Schurkenstaat Schweiz?» fest. «Ein Jahr später nahm das Parlament das neue Bankengesetz an, ohne über das in Artikel 47 enthaltene Bankgeheimnis auch nur zu reden.»

Das Bankgeheimnis wird heute gerne als typisch für das Vertrauensverhältnis der Schweiz zu ihren Bürgern dargestellt. Das ist schön und gut. Nur: Ohne einen mächtigen Schutzpatron wäre spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg damit Schluss gewesen. In diese Rolle wuchsen die USA. Zuvor musste die Schweiz allerdings Zugeständnisse machen. Die Amerikaner sorgten dafür, dass sie ein bisschen gleicher waren als andere.

«Die Schweiz musste den USA als erstem und einzigem Land zugestehen, was sie 1931 der Weimarer Republik und seitdem allen anderen Staaten verweigert hatte: Bern verpflichtete sich im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA zur Amts- und Rechtshilfe bei ‹Steuerbetrug und dergleichen›, also auch bei Steuerhinterziehung — für Schweizer Banken das Tabu schlechthin. Am 24. Mai und 9. Juli 1951 unterschrieb US-Aussenminister Dean Acheson ungerührt die für die Schweiz demütigenden Abkommen über Einkommens- und Erbschaftssteuern.

Lesen Sie morgen:
Teil 2: «Merz und Blocher: Bundesräte von Ospels Gnaden»

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  • Thomas Sennhauser am 09.08.2010 14:50 Report Diesen Beitrag melden

    Nr. 8

    Diejenigen, welche den Wirtschaftskrieg mit den USA fordern, möchte ich fragen, ob sie dann die Folgen, welche alle treffen, übernehmen ? Ziemlich sicher nicht, denn da fehlt dann das Füdli, Herr Rohrbach :)

  • kapete noris am 24.07.2010 23:08 Report Diesen Beitrag melden

    Ich schäme mich langsam ein Schweizer ..

    Ich schäme mich langsam mit unserer 1stclass Regierung ein Schweizer zu sein. Gebt noch mehr frei...... Am besten verteilt doch gleich die ganzen Goldreserven des Landes und bettelt danach auch wie einige andere Länder. Ist jetzt grob gesagt aber es ist so, ich kann nie und nimmer verstehen das ihr auf drängen unserer lieben Nachbarn und anderen Ländern alle Gesetze in diesem FREIEN LANDE preisgebt.

  • Kreativ kriminell am 24.06.2010 12:08 Report Diesen Beitrag melden

    Machen wir das Übel zum Argument

    Bieten wir unsern Geschäftspartnern und Partnerländern doch einfach Korruption in Schweizer Qualität. Kriminelles Verhalten von finanzträchtigen Unternehmungen und Personen legalisieren wir problemlos und ohne Mitsprache der Steuerzahler durch nachträgliche Staatsverträge. Die Schweiz eine echte Goldgrube für jeden Zocker.

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