Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
Kantonalbanken
28. Dezember 2010 17:02; Akt: 28.12.2010 17:28 Print
Heikle Risiken im US-Bankgeschäft
von Balz Bruppacher - Der Fall der in den USA unter Beschuss geratenenen Basler Kantonalbank (BKB) wirft ein Schlaglicht auf Risiken mit externen Vermögensverwaltern. Davor warnt auch die Finma.
Nach wie vor gibt es keine Bestätigung für den Bericht der «New York Times», wonach das US-Justizdepartement gegen die Basler Kantonalbank und weitere Kantonalbanken ein Strafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerflucht eingeleitet hat. Die bisher bekannten Informationen aus dem US-Verfahren gegen den Schweizer Vermögensverwalter Renzo Gadola sowie eine Medienmitteilung der BKB machen aber deutlich, dass es um Geschäftspraktiken geht, die auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma im letzten Oktober in einem Positionspapier thematisiert hatte.
Bildstrecken Die Reputations-SiegerDer frühere UBS-Kundenberater Gadola hat laut den Unterlagen der US-Justiz zusammen mit einem weiteren ehemaligen UBS-Banker nicht deklarierte Vermögenswerte von US-Kunden von der UBS auf Konten der Basler Kantonalbank transferiert. Die BKB stellt sich nach wie vor auf den Standpunkt, nicht Gegenstand dieses Verfahrens zu sein und alle Verpflichtungen im Umgang mit US-Geldern und -Kunden stets eingehalten zu haben. Sie weist zudem darauf hin, dass zurzeit rund 500 Millionen Franken von sogenannten US-Persons verwaltet würden, was einem Anteil von 1,5 Prozent der gesamten Kundenvermögen entspreche.
Interessant unter dem Gesichtspunkt des Finma-Positionspapiers ist die Zusammenarbeit der BKB mit externen Vermögensverwaltern. Das Institut stellt sich auf den Standpunkt, auch hier seine Pflichten erfüllt zu haben. Es verweist auf die Praxis bei anderen Banken und schreibt, die unabhängigen Vermögensverwalter hätten ihre eigenen Kunden, die sie auf eigene Rechnung berieten. Bei der Zusammenarbeit bestehe die Aufgabe der Bank darin, Konten und Depots zu führen. Diese lauteten jeweils auf den Namen des Kunden, nicht auf den Namen des Vermögensverwalters. Letzterer trete gegenüber der Bank als Bevollmächtigter auf. Die BKB pflege eine solche Zusammenarbeit nur mit Vermögensverwaltern, die einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen seien.
Finma: Risiko-Auslagerung an Externe keine Lösung
Gestützt unter anderem auf die Erfahrungen im Fall UBS hat es die Finma in dem Papier vom Oktober als unerlässlich bezeichnet, dass die Banken ihr gegenwärtiges grenzüberschreitendes Finanzdienstleistungsgeschäft einer vertieften Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Risiken unterziehen. Zur Zwischenschaltung von Vermögensverwaltern heisst es wörtlich: «Die Finma betrachtet die Auslagerung der Betreuung von Kundenbeziehungen an externe Vermögensverwalter nicht als wirksame risikominimierende oder -eliminierende Massnahme.» Die Aufsichtsbehörde erwartet vielmehr, dass die Beaufsichtigten auch die potenziellen durch externe Vermögensverwalter generierten Risiken berücksichtigen. «Entsprechend ist bei der Auswahl und Instruktion dieser Partner sorgfältig vorzugehen», schreibt die Finma.
FINMA-Sprecher Alain Bichsel wollte sich auf Anfrage von 20 Minuten Online nicht zum konkreten Fall der BKB äussern. Er bekräftigte aber die grundsätzliche Aussage des Positionspapiers, wonach die Auslagerung von Risiken auf externe Vermögensverwalter definitiv keine Lösung sei.
ZKB mit strenger Zulassungspraxis
Eine rigorose Praxis verfolgt die Zürcher Kantonalbank (ZKB). Externe Vermögensverwalter müssten strenge Zulassungskriterien erfüllen, sagte ZKB-Sprecher Urs Ackermann auf Anfrage von 20 Minuten Online. Man habe sich auch konsequent von externen Vermögensverwaltern getrennt, von denen man wisse, dass sie mit ehemaligen UBS-Kunden arbeiteten. Die ZKB ist wegen der Risiken 2009 ganz aus dem US-Geschäft ausgestiegen. Dabei floss über eine Milliarde Franken an Kundengeldern ab. Ein Wiedereinstieg in das Geschäft mit US-Persons stehe nicht zur Diskussion, sagte der Sprecher. Die BKB akzeptiert demgegenüber seit Februar 2010 unter bestimmten Voraussetzungen wieder US-Neukunden, nachdem sie dieses Geschäft im April 2009 vorübergehend eingestellt hatte.
Über die eigene Geschäftspolitik und damit die Ausgestaltung des grenzüberschreitenden Geschäfts mit den USA entscheiden die Kantonalbanken autonom. Entsprechend existieren auf Verbandsebene diesbezüglich auch keine generellen Richtlinien oder Übersichten zur Praxis der einzelnen Institute, wie es beim Verband Schweizerischer Kantonalbanken auf Anfrage hiess. Von Ermittlungen der US-Justiz gegen eine oder mehrere Kantonalbanken hat man auch beim Verband weiterhin keine Kenntnis.






























