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«Paradies Perdu», Teil 1
12. April 2010 17:29; Akt: 12.04.2010 17:29 Print
Juli 2000 - als die UBS ihre Unschuld verlor
Lukas Hässig, Wirtschaftsreporter von 20 Minuten Online, zeichnet in seinem neuen Buch «Paradies Perdu» den Niedergang des Bankgeheimnisses nach und zeigt den Anteil, den die UBS daran hatte. Wir bringen Auszüge.
Brisant am UBS-Memorandum vom 4. Juli 2000, dem Jahrestag der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, waren Empfehlungen, die den Eindruck erwecken, dass die Rechtsspezialisten von
Der Sündenfall
Lukas Hässig, 45, Wirtschaftsreporter von 20 Minuten Online, zeichnet in einem neuen Buch die Geschichte des Bankgeheimnisses nach und zeigt auf, wie sich der ursprüngliche Enteignungsschutz zu einem Steuerhinterziehungs-Instrument gemausert hat: «Paradies Perdu – Vom Ende des Schweizer Bankgeheimnisses» erscheint Hoffmann und Campe, Hamburg. Ab 13. April im Schweizer Buchhandel.
Weitere Infos zu «Paradies Perdu» finden Sie hier.
Dann aber folgte als Zweites der Passus «Change of structure», und dort schrieben die Autoren Folgendes: «Wenn ein Kunde/Stiftungsgründer/Begünstigter wünscht, direkte Anlagen in US-Wertschriften zu behalten, kann dies durch eine Firma geschehen, die unterhalb des Trusts der Stiftung angesiedelt wird.» Dies, so hiess es weiter, sei nicht gefährlich für die Bank. «Das ist ein relativ kleiner Eingriff, der vorgenommen werden kann, ohne den IRS zu verärgern, sofern er vor 2001 stattfindet.» Hingegen würden die
Die tödliche Falle war gestellt
Hier war es, das Schlupfloch, das sich Jahre später als tödliche Falle für die UBS – und den gesamten Schweizer Finanzplatz – entpuppen sollte. Vieles deutet darauf hin, dass die gut bezahlten und renommierten Steueranwälte von
Worauf das brisante Dokument abzielte, war eindeutig. Empfohlen wurde die Gründung von Firmen in der Karibik, in Liechtenstein oder in anderen Offshore-Ländern, was rechtlich eine Unterbrechung der bisher bestehenden direkten Linie zwischen Bank und Kunde respektive dessen Stiftung bedeutete. Die Wertpapiere sollten vom Anleger in die neu gegründete Gesellschaft verschoben werden. Steuersubjekt wäre dann nicht mehr der US-Kunde, sondern eine Firma in einem Land, das mit den Vereinigten Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen hatte. Die klare Auflage des Qualified-Intermediary-Abkommens, wonach amerikanische Steuerpflichtige US-Wertpapiere nur bei automatischer Offenlegung halten durften, war damit entschärft.






























