Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
Bankgeheimnis
22. Januar 2010 17:36; Akt: 22.01.2010 21:49 Print
Richter gegen Herausgabe der US-Bankdaten
von Lukas Hässig - Die Entscheidung des Bundesrats, derzufolge 4450 US-Kundendaten offengelegt werden sollen, ist möglicherweise Schall und Rauch. Damit drohen der UBS neue Angriffe aus Amerika.
Der Bundesrat zeigte sich am 19. August 2009 siegesgewiss. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte an der Pressekonferenz, dass ein neues Amtshilfegesuch der Amerikaner viel weiter gefasst sei als das frühere. Erfasst würden «nicht nur Fälle von betrügerischem Verhalten, sondern auch schwere Steuerwiderhandlungen.» Damit, so Widmer-Schlumpf, sei es möglich, den USA die Namen von rund 4450 US-Kunden der UBS auszuhändigen.
Herausgabe von Daten: Der Bundesrat war mit seiner Entscheidung voreilig. (Bild: Keystone)
UBS kommentiert Urteil nicht
Die UBS hat den Bundesverwaltungsgerichtsentscheid zur Amtshilfe am Freitag zur Kenntnis genommen, ohne diesen zu kommentieren. «Die Schweizer Regierung hat bekanntgegeben, dass sie eine Lagebeurteilung vornehmen werde, um zu entscheiden, auf welche Art und Weise die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA sichergestellt werden kann», heisst es in einer Mitteilung der Grossbank. (ap)
US-Steuerbehörde erwartet von Schweiz Einhaltung des Abkommens
Die US-Steuerbehörde IRS erwartet, dass die Schweiz das Abkommen mit den USA im Fall UBS auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts respektiert. In einer schriftlichen Stellungnahme vom Freitagabend erinnerte das IRS an das Abkommen zwischen den USA und der Schweiz vom vergangenen August über die Herausgabe von Kundendaten der UBS. Das IRS habe erfahren, dass die Schweizer Gerichte in dieser Sache ein Urteil gefällt hätten, das das IRS noch nicht habe einsehen können. «Wir haben die klare Erwartung, dass die Schweizer Regierung die Bestimmungen der Übereinkunft auch weiterhin respektiert», heisst es in der Stellungnahme. (ap)
BR-Entscheid ohne rechtliche Basis
Dem machte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) einen Strich durch die Rechnung. Wer
Kern des damaligen «Friedensvertrags» mit den Amerikanern war die Verpflichtung der Schweizer, die Daten von schwere Steuerhinterziehern, und nicht nur jene von Steuerbetrügern, offenzulegen. Dieses Vorgehen würde dem geltenden Steuer-Abkommen mit den USA aus dem Jahr 1996 entsprechen, argumentierte die Schweizer Justizministerin. Denn schwere Steuerhinterziehung sei auch in der Schweiz ein strafrechtliches Delikt, bei dem das Bankgeheimnis bei Ermittlungen von Schweizer Steuerbehörden aufgehoben würde.
Keine rückwirkende Steuerhinterziehung
Doch die Bundesrichter kamen nun in einem Pilotfall zum Schluss, dass insbesondere die Eigeninitiative des Kunden beim Steuerhinterziehen berücksichtigt werden müsse. Wenn jemand das nicht-deklarierte Vermögen einfach auf einem Konto liegengelassen habe, könne ihn die Schweiz nicht einfach zum schweren Steuersünder erklären und das Bankgeheimnis aufheben.
Muss die UBS erneut vor den Miami-Richter?
Im Staatsvertrag haben der Bundesrat und die USA abgemacht, was bei Nichterfüllung des Vertrags passieren soll. Wenn im Sommer 2010 die Zahl der offengelegten US-Kunden weit von den versprochenen 4450 abweiche und keine partnerschaftliche Lösung in Sicht sei, könne «jede Vertragspartei angemessene Ausgleichsmassnahmen zur Beseitigung des eingetretenen Ungleichgewichts» ergreifen.
Für die UBS könnte das im schlimmsten Fall bedeuten, dass der auf Eis gelegte Angriff der US-Steuerbehörde reaktiviert würde. Ihr droht dann eine Neuaufnahme des Prozesses in Miami, mit dem die USA die Offenlegung von bis zu 4450 US-Kundendaten erzwingen wollen. Mit dem August-Deal konnte die Schweiz die USA zu einer Feuerpause gegen die UBS bewegen. Mit dem jüngsten Entscheid bringt Bundesverwaltungsgericht die Bank erneut in rechtliche Schieflage.
























