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10. Dezember 2008 13:29; Akt: 10.12.2008 13:32 Print

Lehman-Opfer: Keine Entschädigung weit und breitLehman-Opfer: Keine Entschädigung weit und breit

692 Millionen Euro gingen alleine in Deutschland durch die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers verloren. Rund 40 000 Anleger sind betroffen. Meist wurden sie schlecht beraten. Die Banken kümmert das kaum: Nur wenige Anleger erhielten bis jetzt eine Entschädigung.

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Das ergab eine Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg unter fast 400 geschädigten Kunden zweieinhalb Monate nach der Pleite der US-Investmentbank. Nur 8 Prozent der untersuchten Fälle hätten Entschädigungsangebote erhalten, sagte Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale, alle von der Hamburger Sparkasse. «Alle anderen Geldinstitute verweigern eine Entschädigung», sagte Hörmann. Nach seinen Angaben handelt es sich um die erste grosse Befragung von Lehman-Opfern.

Auf Grundlage der Befragung kommt die Verbraucherzentrale auf eine Schadenssumme in Deutschland von 692 Millionen Euro. Der durchschnittliche Schaden pro Fall liegt demnach bei 17.300 Euro, in ganz Deutschland soll es 40.000 Geschädigte geben. Die Spanne der verlorenen Anlagesumme reicht von 1.000 bis 200.000 Euro.

Die Geschädigten sind den Angaben zufolge in der grosser Mehrheit der Fälle ältere Menschen. Das Durchschnittsalter der befragten Kunden lag bei 64, der älteste Betroffene war älter als 90.

94 Prozent der Befragten erklärten, sie hätten nicht gewusst wie ein Zertifikat funktioniert. Ein Zertifikat ist im Prinzip ein Kredit des Anlegers an den Ausgeber des Zertifikates, der auch vollständig verloren gehen kann. Nur ein Prozent der Anleger wusste dies nach eigenen Angaben. Die Zertifikate der Geschädigten wurden zumeist Ende 2006 verkauft, der Initiative ging in den allermeisten Fällen von den Banken aus. Die Verbraucherzentrale erhob auch den Vorwurf verbotener Werbeanrufe gegen die Banken, weil 56 Prozent der Opfer per Telefon kontaktiert wurden.

Gute Aussichten auf Entschädigung

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale bestehen gute Aussichten für eine Entschädigung der Opfer, auch wenn es zu Gerichtsprozessen käme. «Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung», sagte Hörmann. Finanzexpertin Edda Castello fügte hinzu: «Bei der Beratung sind schwerwiegende Fehler gemacht worden.» Bei der Beratung wurde die Provision verschwiegen, ausserdem gab es keine anlegerspezifische Beratung, wie Castello sagte. Auch seien die Produkte, also die Zertifikate, nicht ordentlich erläutert worden.

Die Verbraucherzentrale riet betroffenen Kunden zur Klage, falls die Banken nicht freiwillig entschädigen. «Anfang 2009 werden wir die ersten Prozesse sehen», sagte Hörmann. Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, das einem Lehman-Anleger eine Entschädigung verweigert hatte, ist nach Ansicht von Hörmann nicht wegweisend.

Ende 2006 hatten einige Geldinstitute in Deutschland im grossen Stil Zertifikate der Investmentbank Lehman auf den Markt gebracht. Lehman ging als Folge der Finanzkrise Mitte September pleite. Das Geld auch der deutschen Anleger war damit verloren, denn die Lehman-Zertifikate sind nicht von der deutschen Einlagensicherung geschützt.

(dapd)

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