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Wirtschaftskrise
22. Juni 2009 12:16; Akt: 22.06.2009 14:39 Print
Steigende Angst vor Massenentlassungen
40 Prozent aller Schweizer Firmen planen Entlassungen. Die Gewerkschaften fordern jetzt einen besseren Arbeitnehmerschutz, unter anderem eine Sozialplan-Pflicht und ein Entlassungsverbot bei Kurzarbeit. Die Arbeitgeber sehen dagegen keinen Handlungsbedarf.
Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), verwies am Montag vor den Medien auf eine Umfrage des Personalvermittlers Adecco, wonach 40 Prozent aller befragten Schweizer Unternehmen in den kommenden zwölf Monaten Entlassungen planen. Wo Kurzarbeit möglich sei, dürfe es aber keine Entlassungen geben, verlangte der
Verlängerung der Kurzarbeit auf 24 Monate
Der SGB trete auch für eine Verlängerung der Kurzarbeitsmöglichkeit auf 24 Monate ein. Unternehmen müssten sich aber auf der anderen Seite verpflichten, ihre Belegschaft bis zum nächsten Aufschwung zu halten. Laut Renzo Ambrosetti, Co-Präsident der Unia, sollen Unternehmen ausserdem von Kollektiventlassungen absehen, solange sie Dividenden ausschütten, Managerlöhne von mehr als einer halben Million Franken bezahlen oder noch über finanzielle Reserven verfügen.
«Arbeitsrecht ist Schönwetter-Recht»
Weiter fordern die Gewerkschaften auch Anpassungen im Arbeitsrecht. Das heutige «Schönwetter-Arbeitsrecht» stamme in seinen zentralen Teilen aus den Jahrzehnten der Hochkonjunktur, kritisierte Rechsteiner. Der Bundesrats sei es der von einer Entlassungswelle bedrohten Bevölkerung schuldig, endlich für einen Arbeitnehmerschutz zu sorgen, der seinen Namen verdiene. Die Bestimmungen über Massenentlassungen müssten an das europäische Niveau angepasst werden. Gefordert werden etwa bessere Konsultationsrechte und eine Sozialplanpflicht. Der Einbezug der Belegschaften ermögliche qualifiziertere und besser überlegte Entscheidungen und die Verpflichtung zu einem Sozialplan führe dazu, dass soziale Härten im Rahmen des Möglichen abgefedert werden müssen.
Seine Forderungen will der SGB in den nächsten Tagen bei Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf einreichen. Bundesrat und Parlament hatten sich schon bei früherer Gelegenheit gegen eine Sozialplanpflicht ausgesprochen. So lehnte der Nationalrat im März einen entsprechenden Vorstoss aus den Reihen der SP ab. Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme überzeugt, dass sich «die bestehenden rechtlichen Instrumente zur Verhinderung beziehungsweise Minderung der Folgen von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen auch in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise bewähren werden, da sie den Sozialpartnern erlauben, der Situation angepasste Lösungen auszuhandeln».
Arbeitgeber sehen keinen Handlungsbedarf
Thomas Daum, Präsident des Arbeitgeberverbands, verwies am Montag auf Anfrage auch auf verschiedene Gesamtarbeitsverträge, die weitergehende Mitwirkungsbestimmungen enthielten. «Wir würden es als falsch ansehen, wenn zusätzliche Hindernisse in die Flexibilität des Arbeitsmarkts gelegt würden», sagte Daum. Er zeigte sich zuversichtlich, dass bevorstehende Massenentlassungen durch die Zusammenarbeit der Sozialpartner fair abgewickelt werden. Man könne den Unternehmungen sicher nicht vorwerfen, ohne Not zu Personalabbaumassnahmen und Entlassungen zu greifen. Als ausreichend bezeichnete Daum auch die Verlängerung der Kurzarbeitsmöglichkeit auf 18 Monate.
(dapd)































