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10. November 2010 12:18; Akt: 10.11.2010 14:38 Print
Dreimal mehr Kapital bei Bankgeschäften
Ab dem nächsten Jahr gelten schärfere Bankenregeln. UBS und CS sowie vier weitere Institute müssen ihre Marktrisiken mit drei Mal so viel Eigenmitteln absichern als heute.
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Eigenmittelverordnung zu revidieren und auf Anfang 2011 in Kraft zu setzen. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht schlug im Juli 2009 und im Juni 2010 als Reaktion auf die Finanzkrise eine Verschärfung der Eigenmittel-Regeln vor. Die Schweiz will diese nun unverändert übernehmen, wie das Eidg. Finanzdepartement (EFD) mitteilte.
Infografik Rückzugsgefecht um das BankgeheimnisGegenüber der im Juli dieses Jahres in die Vernehmlassung geschickten Verordnung gab es laut Mario Tuor, Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, keine grossen Änderungen.
Keine häufigere Prüfung
Verzichtet wird darauf, häufiger als heute zu prüfen, ob die Eigenmittel-Vorschriften eingehalten werden. Die Banken hatten kritisiert, dass der damit verbundene administrative Aufwand unverhältnismässig gross sei.
Nicht berücksichtigt hat der Bundesrat dagegen Vorbehalte der Branche zum Termin der Inkraftsetzung. Die Banken hatten verlangt, dass die neuen Regeln erst Ende 2011 gelten, wenn sie auch international überall in Kraft gesetzt werden. Der Bundesrat hielt nun am Termin Anfang 2011 fest.
Konkret verlangt die Schweiz damit ab diesem Zeitpunkt für Marktrisiken dreimal höhere Eigenmittel-Anforderungen als heute. Betroffen von den neuen Regeln sind die beiden Grossbanken UBS und CS sowie vier andere Schweizer Institute, die ihre Risiken und damit die erforderlichen Eigenmittel aufgrund eines sogenannten «Value at Risk»-Modells bestimmen.
Angezogen werden die Schrauben auch bei den Kreditbeziehungen zwischen den Banken, im sogenannten Interbankenmarkt, der während der Finanzkrise zeitweise nur dank milliardenschwerden Rettungsaktionen der Notenbanken vor dem völligen Zusammenbruch bewahrt wurde.
Warten auf zusätzliche Regeln für UBS und CS
Nicht geregelt wird mit der Verordnungsrevision die «Too-big-to- Fail»-Problematik. Der Bundesrat will, dass die beiden systemrelevanten Grossbanken UBS und CS ihre Eigenmittel bis 2018 über das Niveau hinaus aufstocken, das nun in der Verordnung festgelegt wurde. Gehen diese Banken nämlich Konkurs, bedroht das wegen ihrer schieren Grösse die gesamte Volkswirtschaft.
Bevor der Bundesrat aber die Regeln festlegen kann, nach welchen die Grossbanken ihre Eigenmittelanforderungen berechnen müssen, muss das Parlament der Regierung mit einer Revision des Bankengesetzes die Kompetenz dazu erteilen.
(sda)






























