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UBS-Vergleich
19. Februar 2009 12:39; Akt: 19.02.2009 12:47 Print
Bundesrat: Bankgeheimnis ist nicht angetastet
Das Bankgeheimnis bleibt bestehen. Dies betont der Bundesrat, nachdem die Grossbank UBS mit der amerikanischen Justizbehörde einen Vergleich über die Herausgabe von Kundendaten abgeschlossen hat.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) habe korrekt entschieden, teilte die Bundeskanzlei am Donnerstag mit. Der Bundesrat habe zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Finma «im Interesse der Stabilität des schweizerischen wie auch des globalen Finanzzsystems» Schutzmassnahmen gegenüber der UBS verfügt habe.
Finanzminister, Bundesrat Hans-Rudolf Merz.(Bild: Reuters)
Der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Finanzsystems zu Gunsten der schweizerischen Volkswirtschaft sei ein wichtiges Ziel des Bundesrates, schreibt die Bundeskanzlei. Das Bankgeheimnis, das die Privatsphäre schütze, werde nicht angetastet.
Doch schütze das Bankgeheimnis keinen Steuerbetrug. Der Bundesrat erwartet von der ganzen Finanzbranche, dass sie die Gesetze einhält. Er stellt fest, dass die Finma ihre Verantwortung wahrnimmt und dass die Aufsicht über den Finanzsektor funktioniert.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt zu prüfen, wie im Amtshilfeverfahren, das die Eidgenössische Steuerverwaltung in Sachen UBS führt, weiter zu verfahren ist.
(sda)


























