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Datenschützer
01. März 2009 09:50; Akt: 01.03.2009 10:06 Print
Bankdaten bleiben geheim
Die Sorge um den «gläsernen Bürger» im Zusammenhang mit den diskutierten Änderungen am Bankgeheimnis ist für den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür unbegründet.
Wenn man die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufheben würde, wäre dies einfach das Ende der bisherigen Interpretation des Bankgeheimnisses, sagte er in einem Interview der «NZZ am Sonntag». Das Bankgeheimnis würde den Bürger aber weiterhin vor ungerechtfertigten Zugriffen auf seine Bankdaten schützen. Ohne konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug bliebe das Bankgeheimnis bestehen. Und damit auch der eigentliche Kern aus Sicht des Datenschutzes.
Datenschutz sei eben gerade nicht Täterschutz, sagte Thür und fügte hinzu, das müsste auch für die Steuerhinterziehung gelten. Die Unterscheidung, ob beispielsweise eine raffinierte, von einer Bank unterstützte, schwer durchschaubare Offshore-Konstruktion nicht bereits eine arglistige Täuschung darstelle und damit als Betrug zu betrachten sei oder doch als Steuerhinterziehung durchgehe, sei ohnehin fragwürdig. Es gehe aber nicht an, dass die USA aufs Geratewohl hin Tausende von Daten anforderten, in der Hoffnung, den einen oder anderen Steuerhinterzieher zu erwischen. Es wäre absolut inakzeptabel, wenn der Staat ohne konkreten Tatverdacht Bankdaten seiner Bürger ausforschen könnte, wie des zum Beispiel in Deutschland möglich sei.
(dapd)
























