UBS-Vergleich

15. August 2009 22:55; Akt: 16.08.2009 00:40 Print

5000 UBS-Kundendaten gehen an die USA5000 UBS-Kundendaten gehen an die USA

Rund 5000 Dossiers von US-Kunden der Grossbank UBS sollen an die amerikanischen Steuerbehörden ausgeliefert werden. Die Schweizer Rechtsordnung werde damit nicht beschnitten. Kunden können die Herausgabe der Daten gerichtlich anfechten.

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Nach Abschluss der Vergleichsverhandlungen im Fall UBS lassen sich die Eckpunkte des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA erstmals rekonstruieren. Zentral ist, dass die Schweizer Rechtsordnung gewahrt bleibt, wie Recherchen der «NZZ am Sonntag» ergaben. Der Vergleich basiert nämlich auf dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen von 1996.

Daneben verpflichtet sich die US-Steuerbehörde, ihre Klage gegen die UBS zurückzuziehen. Stattdessen soll sie ein Amtshilfegesuch an die Schweiz richten. Anschliessend haben die betroffenen UBS-Kunden sogar die Möglichkeit, die Herausgabe ihrer Daten vor Gericht anzufechten.

Nur US-Kunden mit dickem Portmonaie betroffen

Trotzdem können die USA laut der «NZZ am Sonntag» mit Daten von rund 5000 UBS-Kunden rechnen. Es sind jene Kunden, die aller Voraussicht nach den im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Tatbestand von «Steuerbetrugsdelikten und dergleichen» erfüllen. Zudem enthält der Vergleich eine finanzielle Untergrenze.

Das heisst, dass die UBS-Kunden erst ab einem gewissen Kontostand damit rechnen müssen, dass ihre Daten ausgeliefert werden. Schliesslich kommt die UBS um eine Busse herum. Gemäss der «NZZ am Sonntag» liegt der Abschluss des Vertrags in der Kompetenz des Bundesrats; das Parlament hat dazu nichts zu sagen.

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