Bundesverwaltungsgericht

20. Februar 2009 20:09; Akt: 21.02.2009 07:33 Print

UBS darf den USA keine Kundendaten liefernUBS darf den USA keine Kundendaten liefern

Jetzt überschlagen sich die Ereignisse: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Herausgabe von Bankunterlagen oder Dokumenten an die US-Behörden per superprovisorische Verfügung verboten. Der Haken an der Sache: Die Übergabe ist bereits erfolgt, so die UBS. Die Finma nimmt den Entscheid ernst, er «ändert aber an der Sache nichts».

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Das Bundesverwaltungsgericht hat der Finanzmarktaufsicht (Finma) vorläufig verboten, Bankdaten von acht UBS-Kunden an die US-amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) zu übermitteln.
Damit hiess das Gericht eine Sammelbeschwerde gut, welche die Beschwerdeführer am Mittwoch vorsorglich gegen eine Verfügung der Finma eingereicht hatten. Sie begründeten ihre Beschwerde unter anderem damit, dass eine solche Verfügung das Endergebnis des Verfahrens präjudiziere, also negativ beeinflusse.

Das Gericht verbietet der Finma unter Strafandrohung, «Bankunterlagen oder Dokumente der Beschwerdeführer an Dritte, insbesondere an die amerikanischen Behörden, herauszugeben», wie es in der Verfügung heisst. Die Finma und die UBS können bis am 24. Februar zur Verfügung Stellung nehmen.

Medienberichten zufolge wurden bereits am Mittwoch Bankdaten von 300 UBS-Kunden im Rahmen eines Vergleichs zwischen der UBS und den USA an die US-Steuerbehörden übermittelt.

Ob sich die Daten der acht Beschwerdeführer sich unter den bereits übermittelten Bankdaten befinden, ist nicht bekannt.

Finma nimmt Stellung

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. Dieser ändere aber nichts, sagte FINMA-Sprecher Alain Bichsel am Freitagabend auf Anfrage. «Die Daten, die wir auf Grund der Schutzmassnahmen herausgeben mussten, sind schon in Amerika», fügte er hinzu. Die Finma werde der Aufforderung des Bundesverwaltungsgerichts aber Folge leisten und bis kommenden Dienstag eine Stellungnahme abgeben. Die Finma nehme den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ernst, doch ändere er an der Sache nichts.

(Zwischenverfügung Nr. B- 1092/2009 vom 20. Februar 2009)

(sda/ap)

(sda)

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  • T Schneider am 24.02.2009 11:06 Report Diesen Beitrag melden

    UBS kein Thema in Übersee

    Hysterie in der beschaulichen Schweiz. In der US Presse und vor Ort ist die UBS kein Thema. Aber wir Schweizer sind ja derart verwerflich, dass wir natürlich gegenüber den Korrekteren (wie z.B. Amis) nachgeben. Ziel muss es sein, die CH gleich erfolgreich zu machen wie die USA! Das wird uns gefallen

  • Willi Tell am 24.02.2009 08:48 Report Diesen Beitrag melden

    Fröhlich wird weiter gezockt

    kriminelles Verhalten macht erpressbar. Möglichst viele profitieren noch, auf Kosten der Steuerzahler, bevor das Lügengebäude definitiv einstürzt: Vertrauensbildung der UBS? Das Spiel ist längst verloren!

  • schnepf Damien am 23.02.2009 11:34 Report Diesen Beitrag melden

    Bankgeheimniss

    Naja bei uns besteht das Bankgeheimnis noch, sprich es ist unerhört das die ubs daten rausgegeben hat. Das heisst es müsse eine Klage gegen sie laufen denn es geht doch nicht das sie unsere gesetze nicht respektieren.

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