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UBS-Steueraffäre
14. August 2009 22:37; Akt: 14.08.2009 22:42 Print
IRS eröffnet Jagd auf UBS-Kunden
Im Kampf gegen Steuerflucht macht die US-Steuerbehörde IRS laut Medienberichten Ernst: Wer sich bis am 23. September nicht selber stellt, muss mit einer Strafverfolgung rechnen.
Die IRS sei bereit, die 150 ärgsten Steuerhinterzieher, die ein Konto bei der Schweizer Grossbank UBS besitzen, strafrechtlich zu verfolgen, wie die Tageszeitung «New York Times» am Freitag berichtete. Die Zeitung beruft sich auf eine anonyme Quelle im Umfeld der Justizbehörden. Das US-Justizministerium wollte auf Anfrage der SDA zu dem Bericht keine Stellung nehmen.
Dutzende von Staatsanwälten im ganzen Land seien daran, Anklagen gegen Personen zu erheben, die Vermögen auf ausländischen Konten versteckten, hiess es in der «New York Times» weiter.
Unklar ist, ob die Namen der Kunden aus den 285 Datenstämmen kommen, die die UBS im Februar überreichen musste, um eine Strafverfolgung durch die USA abzuwehren.
Es wird angenommen, dass die UBS in dem am Mittwoch angekündigten Vergleich im Steuerstreit zwischen der Schweiz und der USA weitere Daten aushändigen muss.
Ein Entscheid des Eidgenössischen Bundesgerichtes vom März dieses Jahres macht es den US-Behörden zudem neu möglich, beim Verdacht von Steuerdelikten eine Rasterfahndung anzufordern, auch wenn keine konkreten Namen vorliegen.
Jagd ist eröffnet
In den letzten Monaten hat die IRS klar gemacht, dass die Jagd auf Steuersünder eröffnet ist. Bereits vier millionenschwere Steuerbetrüger mit UBS-Konten, Igor Olenicoff, Steven Rubenstein, Robert Moran und Jeffrey Chernick sind geständig.
Auf das Angebot, sich selbst anzuzeigen um eine Strafreduzierung zu erhalten, gehen laut Angaben des IRS hunderte von Steuersündern ein. Die Gelegenheit kann noch bis am 23. September ergriffen werden. Wer bis dahin seine ausländischen Konten nicht offenlegt, muss mit der Faust des Gesetzes rechnen.
UBS vs. USA verwaltungstechnisch geschlossen
Der Fall vor dem Bundesbezirksgericht in Florida, in dem die US- Justizbehörden die Herausgabe von 52'000 UBS-Kontendaten forderten, wurde vom Richter unterdessen verwaltungstechnisch geschlossen.
Er sagte die auf Montag angesetzte Anhörung ab. Erwartet wird einzig noch die «Stipulation of Dismissal», die Bitte beider vergleichsbereiten Parteien an den Richter, die Klage nicht weiter zu verfolgen. Mit dem Einreichen dieses Schreibens sollen laut IRS auch die Details des Vergleiches bekannt gegeben werden.
Carl Levin, der im US-Senat den Kampf gegen Steueroasen leitet, kommentierte den Vergleich zwischen der Schweiz und der US-Regierung bisher nicht.
(sda)































