Bankgeheimnis

19. Februar 2009 14:25; Akt: 19.02.2009 16:55 Print

Merz: «Privatsphäre ist geschützt, Betrug nicht»Merz: «Privatsphäre ist geschützt, Betrug nicht»

Die UBS liefert Kundendaten an die amerikanische Justiz. Der Bundesrat sieht das Bankgeheimnis trotzdem gewahrt. Im konkreten Fall sei es um Steuerbetrug gegangen, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz vor den Medien.

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Das Bankgeheimnis bleibt bestehen. Dies betont der Bundesrat, nachdem die Grossbank UBS mit der amerikanischen Justizbehörde einen Vergleich über die Herausgabe von Kundendaten abgeschlossen hat, in einer schriftlichen Erklärung.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) habe korrekt entschieden, teilte die Bundeskanzlei mit. Der Bundesrat habe zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Finma «im Interesse der Stabilität des schweizerischen wie auch des globalen Finanzzsystems» Schutzmassnahmen gegenüber der UBS verfügt habe.

Bankgeheimnis sei nicht angetastet geworden

Der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Finanzsystems zu Gunsten der schweizerischen Volkswirtschaft sei ein wichtiges Ziel des Bundesrates, schreibt die Bundeskanzlei. Das Bankgeheimnis, das die Privatsphäre schütze, werde nicht angetastet.

Doch schütze das Bankgeheimnis keinen Steuerbetrug, betont Merz. Der Bundesrat erwarte von der ganzen Finanzbranche, dass sie die Gesetze einhält. Er stellt fest, dass die Finma ihre Verantwortung wahrnimmt und dass die Aufsicht über den Finanzsektor funktioniert.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt zu prüfen, wie im Amtshilfeverfahren, das die Eidgenössische Steuerverwaltung in Sachen UBS führt, weiter zu verfahren ist.

Seit wann ist der Bundesrat involviert?

Der Bundesrat habe schon lange gewusst, dass diese Rechtsauseinandersetzung besteht, und sich schon im letzten Jahr Sorgen gemacht, sagt Merz vor den Medien auf eine entsprechende Frage. Denn die UBS habe eine grosse Bedeutung für den Finanzplatz. Das hat der Bundesrat schon zum Ausdruck gebracht mit seinem Rettungspaket für die UBS im Oktober. Im Dezember habe sich gezeigt, dass die Justizbehörden mit Fristen arbeiten, so Merz. Diese waren nicht mehr bereit, das Ende des Rechtsverfahren abzuwarten. Im Dezember hat der Bundesrat die Finma gebeten, alle Massnahmen zu treffen, um eine Anklage der UBS zu vermeiden. Der Bundesrat hat die Probleme gekannt und verfolgt, sagt Merz.

Eine Anklage der UBS in den USA hätte zur Folge gehabt, dass die UBS in den USA und weltweit unter grossen Druck kommen wäre. Institutionelle Anleger hätten ihre Positionen bei der UBS überdacht, sagt Merz. Das wäre für die Bank existenzgefährdend gewesen und hätte als Folge die Schweizer Volkswirtschaft gefährdet.

Beim Amtshilfegesuch der USA wegen Steuerbetrugs liegen mehrere Schlussverfügungen vor, die dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt werden. Dieses entscheidet dann. Wann das ist, weiss Bundespräsident Merz nicht, wie er sagt.

Der Bundesrat hat sich nie in die operative Tätigkeit der UBS eingemischt, betont Merz.

Warum über Nacht doch nachgegeben?

Das kann Bundesrat Merz nicht sagen. Die amerikanische Justiz habe angekündigt, dass sie nach dem 18. Februar ein Anklageverfahren gegen die UBS einleiten würde, so Merz.

Dass das Amtshilfeverfahren nicht zu Ende geführt wurde, erachtet Merz als problematisch. Aber das Bankgeheimnis schützt den Steuerbetrug nicht. Es wurde im Interesse des Rechtsstaats entschieden. Wir schützen die Privatsphäre, aber nicht den Steuerbetrug, sagt Merz.

Der Bundesrat hat schon mitgeteilt, dass er bereit ist, das Zinsbesteuerungsabkommen zu überprüfen. Das wünscht die EU. Sie will eine Ausweitung des Abkommens. Die Schweiz ist bereit, in Verhandlungen einzutreten, sagt Merz. Wie diese herauskommen, sei heute schwer zu sagen. Eine Möglichkeit ist der automatischer Datenaustausch. Das würde das Bankgeheimnis aufheben und komme für den Bundesrat nicht in Frage, so Merz. Eine andere Möglichkeit ist die Zinsbesteuerung. Die Zinsbesteuerung möchte der Bundesrat auch auf Nicht-EU-Staaten ausdehnen. Wir werden die Lehren aus dieser Angelegenheit ziehen müssen, sagt Merz. Das Bankgeheimnis bleibe trotzdem aufrecht erhalten.

Es geht hier um Steuerbetrug nach schweizerischem und amerikanischem Recht. Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug stand hier nicht zur Diskussion, sagt Finanzminister Merz. Die Schweiz gewährt ausländischen Strafverfolgungsbehörden nur bei Steuerbetrug Amtshilfe, was unter anderem Deutschland kritisiert.

Sind Sie erpressbar?

Das Bankgeheimnis sei nach wie vor gesetzlich verankert, in der Verfassung, im Bankengesetz und im Strafgesetzbuch, sagt Merz. Hier gehe es um einen Fall, in dem gesagt wurde, das Bankgeheimnis schützt nicht vor Betrug, so Merz. Bei Betrug würde das Bankgeheimnis sowieso gelüftet. Jetzt geht es um die Frage, in welchem Verfahren das geschieht.

Die personelle Seite dieses Themas muss aufgearbeitet werden, sagt Merz auf eine entsprechende Frage.

Der Entscheid für den Vergleich ist nicht vom Bundesrat getroffen worden, sondern von der UBS und der Justizbehörde mittels einer Verfügung der Finma, betont Merz. Der Bundesrat stützt die Finma. Sie funktioniert. Sie hat bewiesen, dass sie Steuerbetrug nicht schützt, so Merz. Damit ist sie ihren Verpflichtungen nachgekommen.

Die UBS habe sich an die Finma gewendet. Wenn das nicht via Finma hätte gelöst werden können, könnten die Banken ja beliebig Kundendaten bekanntgeben, sagt Merz. Die Finma hat keine Rechtsverfahren angewendet, um zu klären, ob es sich um Betrug handelt. Aber sie hatte Hinweise, so Merz. Erste Schlussverfügungen zeigen, dass es sich in einigen Fällen um Steuerbetrug handelt. Die Bank kannte diese Fälle. Sie kennt ihre Kunden. Wir gehen davon aus, dass die Bank nur Daten geliefert hat, von denen sie ausgehen musste, dass es sich um Steuerbetrug handeln muss, sagt Merz.

Die Sorge des Bundesrates war, dass, wenn ein Anklageverfahren gegen die UBS kommt, dies schwerwiegende Folgen für die Schweizer Volkswirtschaft gehabt hätte.

Das Amtshilfegesuch wird eventuell von den amerikanischen Justizbehörden zurückgezogen, und es kommt dann nicht zu einem Bundesgerichtsurteil.

Merz glaubt nicht, dass das Bankgeheimnis schnell fallen wird, wie das der frühere deutsche Finanzminister Hans Eichel gegenüber 20 Minuten Online gesagt hatte. Es hätte bisher kein Amthilfegesuch von Deutschland an die Schweiz gegeben. Einige Staaten würden die Rechtsmittel gar nicht ausschöpfen.

Wenn es unter diesen Dossiers Fälle gibt, die keine Betrugsfälle sind, dann gute Nacht, sagt Bundespräsident Merz auf eine Frage, warum in der Medienmitteilung von Verdacht auf Steuerbetrug die Rede ist. Die UBS müsse wissen, ob es sich um Fälle von Steuerbetrug handelt oder nur um einen Verdacht. Merz betont, dass die Bank wissen müsse, dass es Betrugsfälle sind. Sonst habe die Bank ein Problem. Man könne sich selbst ausrechnen, was passiert, wenn man Fälle an die Justiz übergibt, die gar kein Steuerbetrug sind.

(mdr/sda)

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  • Dodo am 20.01.2010 20:34 Report Diesen Beitrag melden

    Hallo

    Austritt aus der EUUU Es wird Zeit für eine Revolution,es gab zeiten da konnte sich deutschland mit der schweiz und norwegen messen,

  • M.Naef am 19.06.2009 17:00 Report Diesen Beitrag melden

    Nicht Nachgeben

    auf keinen Fall darf die Schweiz diesem Druck nachgeben. Was die USA sich hier erlaubt ist ein moderner Raubzug. Die USA greift im Moment gross Firmen an um sie abzuzocken. Die brauchen dringend Geld.

  • Dieter am 15.05.2009 15:08 Report Diesen Beitrag melden

    existenz minimum durch steuer abzocke

    In Deutschland werden den Bürgern so viele Steuer abgezogen, dass sich viele am existenzminimum befinden und alles nur damit die Politerbonzen ihre Audi/Mercedes und dicken Spesenkonten leisten können. Steinbrück / Eichel sollten ihre spesenkonten mal offenlegen bevor wir unser Bankkonten.

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