Untersuchung

03. Februar 2012 12:58; Akt: 03.02.2012 17:00 Print

Adoboli-Fall hat Folgen für die UBSAdoboli-Fall hat Folgen für die UBS

Die britische und die Schweizer Finanzmarktaufsicht leiten eine aufsichtsrechtliche Untersuchung gegen die UBS ein. Grund sind die fehlenden Kontrollmechanismen im Fall Adoboli.

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Das Milliardendesaster bei der UBS durch einen Zockerhändler hat weitere Folgen für die Grossbank. Die Finanzmarkt- Aufsichtsbehörden der Schweiz (Finma) und Grossbritanniens (FSA) leiten eine aufsichtsrechtliche Untersuchung ein.

Dabei geht es um die Frage, ob die Kontrollmechanismen der UBS- Investmentbank zur Verhinderung und Aufdeckung verbotener Handelsaktivitäten ausreichend waren und den Vorschriften entsprachen. Eine im September eingeleitete, unabhängige Untersuchung habe Hinweise zutage gefördert, die ein formelles aufsichtsrechtliches Verfahren rechtfertigten, sagte FINMA-Sprecher Tobias Lux am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

«Über die Dauer des Verfahrens wollen wir nicht spekulieren. Auch nicht über den Ausgang des Verfahrens oder allfällige Konsequenzen für die UBS», sagte Lux. Bis zum Abschluss des aufsichtsrechtlichen Verfahrens werde die Finma voraussichtlich keine weiteren Informationen veröffentlichen.

2,3 Mrd. Dollar verzockt

Im letzten Jahr hatte ein UBS-Händler in London mit nicht erlaubten Geschäften 2,3 Mrd. Dollar verzockt. Bereits unmittelbar nachdem der Fall aufgeflogen war, hat die Finma im September korrigierende und präventive aufsichtsrechtliche Massnahmen angeordnet, wie Lux sagte.

«Wir warteten nicht zu, bis die Untersuchung oder das Verfahren abgeschlossen sind, sondern ergriffen sofort nach dem Vorfall dort Massnahmen, wo dies angezeigt war, und dehnten diese Massnahmen im Verlauf der Untersuchung aus», sagte Lux.

Die UBS erklärte der Nachrichtenagentur Reuters, sie sei über den Schritt der Behörden informiert worden. Sie könne aber wegen regulatorischer und rechtlicher Vorschriften nicht mehr zu dem Fall sagen. Sie werde die Risikokontrolle auf jeden Fall verbessern.

Der Skandal im Handelsraum erschütterte die UBS: Konzernchef Oswald Grübel zeigte sich über den Verlust in Milliardenhöhe «zutiefst schockiert» und trat kurz darauf zurück. Denn als Konzernchef trage er die volle Verantwortung für das, was in der UBS passiere. Wenige Wochen später kündigte auch Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger an, er werde sein Amt vorzeitig aufgeben.


Haftentlassung abgelehnt

Ein Londoner Gericht verweigerte derweil am Freitag dem angeschuldigten UBS-Händler eine Freilassung aus der Haft gegen Kaution. Damit bleibt der 31-Jährige voraussichtlich bis zum Beginn des Prozesses am 3. September hinter Gittern. Am vergangenen Montag hatte er auf «nicht schuldig» plädiert.

Die Anschuldigungen seien gravierend und mit stichhaltigen Beweisen belegt, sagte der Richter am Londoner Gericht zu seinem Entscheid. Es war der erste Antrag des Händlers auf Haftentlassung.

(sda)

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