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Sponsoring
01. April 2010 11:55; Akt: 01.04.2010 12:20 Print
«Tagesschau» muss ohne Uhr auskommen
Die Zeitinformation vor der Tagesschau ist Geschichte. Die SRG hat mit dem Sponsoring unerlaubte Werbung betrieben und wurde verurteilt.
Das Schweizer Fernsehen hat mit der Sponsornennung in ihrer «Zeitinformation» vor Nachrichtensendungen unzulässige Werbung betrieben. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) bestätigt.
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR idée suisse zeigt jeweils vor den Nachrichten- und Informationssendungen «Schweiz Aktuell», «Tagesschau» und «10vor10», die 10 Sekunden dauernde «Zeitinformation». Dabei wird eine Uhr zusammen mit einem Sponsor eingeblendet.
Das BAKOM kam im vergangenen Juni zum Schluss, dass die SRG damit gegen die Bestimmungen über das Sponsoring verstosse. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der SRG nun abgewiesen.
Zu wenig klar abgegrenzt
Die Richter in Bern stützen in ihrem Urteil zunächst die Ansicht des BAKOM, dass die Dauereinblendung des Sponsors zu einer unerlaubten werblichen Hervorhebung führt. Zudem werde nicht eindeutig klar, ob die eigentliche «Zeitinformation» gesponsert werde oder die nachfolgenden Informationssendungen.
Gemäss dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sei Sponsoring von Informationssendungen jedoch verboten. Wie SRG-Sprecher Daniel Steiner auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mitteilte, wird die SRG den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Die gesponserte «Zeitinformation» werde es künftig in dieser Form nicht mehr geben.
Künftig in neuer Form
Steiner verweist darauf, das gemäss der geänderten Radio- und Fernsehverordnung ab sofort Werbespots bis zu 10 Sekunden Länge ohne Erkennungssignal beziehungsweise Werbetrenner ausgestrahlt werden dürfen. Bis Mitte dieses Jahres solle ein Form gefunden werden, die «Zeitinformation» auf diese Weise zu ersetzen.
Die SRG zeigt das Uhrensponsoring seit 16 Jahren. 1998 hatte die SRG im Streit mit dem BAKOM noch Recht bekommen. 2007 trat das revidierte RTVG in Kraft, auf dessen Basis die aktuell abgewiesene Beschwerde nun zu beurteilen war. (Urteil A-4521/2009 vom 19.3.2010)
(sda)



























