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Steuerstreit mit USA
29. Januar 2013 11:39; Akt: 29.01.2013 11:39 Print
UBS diesmal nicht im Clinch
von Balz Bruppacher - Wird der Fall Wegelin zum Bumerang für die UBS? Die Antwort lautet Nein, obwohl die USA wie 2009 per richterlichen Befehl die Herausgabe von Daten von der Grossbank verlangen.

Das Schweizer Bankgeheimnis greift für die fraglichen Daten bei der UBS-Tochter in den USA nicht. (Bild: Keystone)
John Doe: Dieses Pseudonym der US-Justiz für den unbekannten Gesuchten weckt in der Schweiz Erinnerungen an 2009. Erst recht, wenn der Name im Zusammenhang mit der UBS
fällt. Damals erzwangen die USA mit einem John-Doe-Summons-Verfahren nämlich einen Vergleich mit der UBS, der die Grossbank 780 Millionen Dollar kostete. Und der gestützt auf einen Staatsvertrag schliesslich zur Herausgabe von 4450 Kundendossiers mutmasslicher US-Steuerhinterzieher führte.
Ein New Yorker Gericht hat der Steuerbehörde erlaubt, von der UBS die Daten aller steuerpflichtigen US-Kunden anzufordern, deren Gelder zu Wegelin geflossen sind. Richter William Pauley des Bezirksgerichts Manhattan erliess am Montag eine Vorladung an Unbekannt zur Einforderung von Kontendaten (John Doe Summons). Damit darf die Steuerbehörde IRS von der UBS Informationen über alle Kunden fordern, deren Gelder zur geständigen Bank Wegelin flossen.
Wegelin hatte sich Anfang Januar schuldig bekannt, US-Amerikanern geholfen zu haben, Gelder vor dem US-Fiskus zu verstecken. Da Wegelin in den USA keine Filialen hatte, tätigte die Bank ihre Geschäfte mit den US-Kunden über ein sogenanntes Korrespondenz-Konto bei der UBS in den USA. (sda)
Daten herausrücken und das Schweizer Bankgeheimnis verletzen oder ein existenzgefährdende Anklage in den USA riskieren: So lautete das Dilemma damals. Gerät die UBS nun erneut zwischen Hammer und Amboss? Und dies ausgerechnet wegen ehemaliger US-Kunden, die nach 2008 mit ihren hinterzogenen Geldern bei der Bank Wegelin mit offenen Armen empfangen wurden?
Das jetzige Verfahren der US-Steuerbehörde IRS ist aus zwei Gründen nicht mit jenem von 2009 vergleichbar, wie UBS und Bundesbehörden deutlich bestätigen. Erstens geht es nicht um Daten von UBS-Kunden. Sondern um Informationen über Transaktionen der Bank Wegelin, die diese für ihre US-Kunden und möglicherweise auch für Kunden von Drittbanken über die UBS-Tochter in den USA abwickelte. Die UBS war für Wegelin in den USA seit Jahren Korrespondenzbank. Solange die Grossbank die Geldwäschereivorschriften für die Korrespondenzbanktätigkeit in den USA eingehalten hat, kann ihr aus der Wegelin-Beziehung kein Strick gedreht werden.
Bankgeheimnis greift nicht
Zweitens – und das ist wichtiger – greift das Schweizer Bankgeheimnis für die fraglichen Daten bei der UBS-Tochter in den USA nicht. «Wenn eine Bank amerikanischem Recht untersteht, verletzt ein allfälliger Datentransfer keine schweizerischen Gesetzesgrundlagen», hält das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) auf Anfrage fest. Mit anderen Worten, der Herausgabe der vom US-Fiskus verlangten Informationen der US-Grossbankentochter steht aus Schweizer Sicht nichts im Wege. Es stellt sich also auch nicht wie 2009 die Frage, ob der Bundesrat der UBS die Herausgabe der Daten mit einer sogenannten blocking order verbieten soll.
Ambühl verhandelt weiter
Bleibt die Frage, ob der Beschluss des US-Richters nicht doch eine neue Stichelei der USA im Steuerstreit mit der Schweiz ist. «Wir haben die letzten Entwicklungen im Fall Wegelin zur Kenntnis genommen und verfolgen die Angelegenheit aufmerksam», heisst es im SIF. Und weiter: «Die Schweiz und die Vereinigten Staaten arbeiten weiter eng zusammen, um eine Lösung für die Vergangenheit zu finden».
Neben den Verhandlungen von 13 Banken mit der US-Justiz strebt SIF-Staatssekretär Michael Ambühl nach wie vor eine Globallösung an. Damit soll für den ganzen Finanzplatz ein Schlussstrich unter die Schwarzgeld-Vergangenheit gezogen werden. Die Erwartungen der Schweiz auf einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen erwiesen sich mehrmals als verfrüht. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte dies am Rande des WEF in Davos damit, dass die Schweiz auf ihren Positionen beharre. Dazu gehört, dass eine Lösung gestützt auf geltendes Recht angestrebt wird. Widmer-Schlumpf wiederholte auch, die USA hätten der Schweiz zugesichert, auf eine Eskalation zu verzichten, solange die Verhandlungen liefen.
Balz Bruppacher
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Kriminelle Geldstrategien?
Was mann da so liest in jüngster Zeit, wie die Gelder versteckt wurden usw. (Siehe Berichte wie Wggelin vorgegangen sein soll) Aus meiner Sicht ist das kriminell! Daher die Fahndung und Ahndung zurecht. Es ist an der Zeit, das Bankgeheimnis abzuschaffen. Ein Instrument weniger für unehrliche Abzocker.
Weggelinbank die Feiglingbank
Amerikanische Richter? Logisch entscheiden die gegen die Schweiz. Herr Hummer und die Weggelinleute sind Verräter. Da hat der CVP Chef schon Recht. Hummer sollte man den Schweizerpass wegnehmen.
No comment
USA ist das grösste verschuldete Land auf der Welt. Sie werden tun was sie zu tun meinen. Für mich gibt es nur eine Sichtweise: Wie verhält sich die Politik in der Vergangenheit und wie in der Zukunft. Ä sorry ich meine Politikerinnen (nicht das ich noch Probs mit den Femministinnen bekommen).