Affäre Zumwinkel

07. Februar 2009 16:39; Akt: 07.02.2009 16:47 Print

Liechtensteins Banken blutenLiechtensteins Banken bluten

Die Steueraffäre um deutsche Millionenbeträge auf Liechtensteiner Konten hat den Bankgeschäften des Fürstentums schwer geschadet. Prinz Max von und zu Liechtenstein stellte nun sogar eine engere Zusammenarbeit mit den deutschen Steuerbehörden in Aussicht.

Die LGT Bank, das grösste Institut des Fürstentums, habe an seinem Stammsitz «mehrere Milliarden» Schweizer Franken an Kundengeldern verloren, sagte der Prinz, der auch LGT-Chef ist, der «Welt am Sonntag». Eine genaue Zahl nannte er nicht.

«Wir müssen eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden», sagte er dem Blatt. Eine solche Lösung könne «auch eine engere Kooperation der Steuerbehörden beinhalten».

Verweis auf Abkommen mit den USA

Mit den USA hat Liechtenstein der Zeitung zufolge Ende vergangenen Jahres bereits ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet. Dies regelt, dass sich das Fürstentum bei begründetem Verdacht auf Steuerdelikte mit den US-Behörden austauscht. Einen ähnlichen Ansatz hält Prinz Max auch mit den deutschen Steuerbehörden für möglich. «Im Gegensatz zu den USA gibt es aber in Europa viele verschiedene Stimmen, die sich erst untereinander einig werden müssen.»

Affäre Zumwinkel

Vor einem Jahr, am 14. Februar 2008, kam mit der Hausdurchsuchung bei dem damaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel einer der grössten Steuerskandale der Bundesrepublik ins Rollen. Zuvor waren die Fahnder an sensible Bankdaten von vielen hundert LGT-Kunden gelangt.

Die Steueraffäre hatte die Beziehungen zwischen Deutschland und Liechtenstein schwer belastet. Der Ton hatte sich in den Tagen direkt nach der Festnahme Zumwinkels deutlich verschärft. Erbprinz Alois hatte den deutschen Behörden vorgeworfen, auf illegale Weise in den Besitz von Finanzdaten gelangt zu sein, und von einem «Angriff auf Liechtenstein» gesprochen.

Ein Vorstoss der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel nach einem schnellen Abschluss eines Betrugsbekämpfungsabkommens mit der EU, einem transparenteren Stiftungsrecht, einer schnellen Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie und der Unterstützung der OECD-Bemühungen zur Eindämmung des schädlichen und unfairen Steuerwettbewerbs war auf schroffe Ablehnung Liechtensteins gestossen.

Im Fall Zumwinkel erging am 26. Januar 2009 das Urteil: Das Bochumer Landgericht verhängte gegen ihn wegen Steuerhinterziehung in Höhe von fast einer Million Euro eine Haftstrafen von zwei Jahren auf Bewährung. Ausserdem muss der geständige Manager eine Geldbusse in Höhe von einer Million Euro zahlen.

(ddp)