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Bastion Bankgeheimnis
07. Februar 2012 11:45; Akt: 07.02.2012 12:15 Print
Jetzt bröckelt es auch im Inland
von Balz Bruppacher - Wie lange können Schweizer Steuerhinterzieher noch auf den Schutz des Bankgeheimnisses zählen? Eine erste Antwort auf diese Gretchenfrage ist noch im Februar fällig.

Opfert der Nationalrat bald eine weiteres Stück vom Bankgeheimnis? Am 29. Februar berät er u.a. über die Zulassung von Gruppenanfragen im Amtshilfeverkehr mit den USA. (Bild: Keystone)
Das Bankgeheimnis sei unantastbar wie eine Klosterfrau, hielt der sozialdemokratische Finanzminister Willi Ritschard 1983 fest. Drei Jahrzehnte später gerät auch jene Bastion ins Wanken, die zu kritisieren bis vor kurzem noch als Landesverrat galt: Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Inland. An ihr hielt eine solide Parlamentsmehrheit auch nach der Preisgabe dieser Schweizer Spezialität im Amtshilfeverkehr mit dem Ausland bisher fest.
Bildstrecken Der Steuerstreit mit Deutschland Gesamtlösung und Globallösung zwei verschiedene DingeDie Verwirrung rund um den Steuerstreit mit den USA ist zurzeit gross. Nicht nur was Art und Zahl der Bankunterlagen betrifft, die die Schweiz unter verschiedenen Rechtstiteln der US-Justiz aushändigen will oder schon geliefert hat. In den letzten Tagen entstand vielmehr auch eine Konfusion über das Ziel der Schweizer Unterhändler in den Verhandlungen mit den USA. Nach wie vor wird eine zweistufige Lösung angestrebt, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) auf Anfrage von 20 Minuten Online bestätigt. Und zwar zum einen eine Gesamtlösung für die elf Banken, die im Visier der US-Justiz sind. Hier werden Vergleichslösungen angestrebt, die die Aushändigung von Kundendaten gestützt auf das Doppelbesteuerungsrecht sowie die Zahlung von Bussen umfassen. Darüber wird eine Erledigung der unversteuerten Altlasten für den gesamten Finanzplatz angestrebt. Hier geht es vor allem um eine grosse Geldzahlung. Ob dafür ein Staatsvertrag nötig ist, steht gemäss SIF noch nicht fest. Staatssekretär Michael Ambühl reist diese Woche in die USA, um die Verhandlungen fortzusetzen. (bb)
Angesichts des kostspieligen Rückzugsgefechts aus dem Bankgeheimnisschutz für ausländische Steuerhinterzieher bröckelt jetzt aber auch diese Front. Wie stark, wird sich am kommenden 29. Februar zeigen. Dann berät der Nationalrat nämlich nicht nur die Zulassung von Gruppenanfragen im Amtshilfeverkehr mit den USA. Sondern auch das neue Steueramtshilfegesetz.
Es regelt Grundsatzfragen zum Vollzug der Amtshilfe in Steuersachen. Bisher fehlt es an einer soliden Rechtsgrundlage. Denn nach dem Entscheid zur Übernahme des internationalen Amtshilfestandards im März 2009, der unter der Androhung von schwarzen Listen zustande kam, musste der Bundesrat zunächst in aller Eile die Doppelbesteuerungsabkommen anpassen. Mit dem Gesetz soll auch die Frage geregelt werden, welche Informationen, die die Schweiz ins Ausland liefert, von den Schweizer Behörden verwendet werden dürfen.
Schweizer Steuerbehörden im Nachteil gegenüber ausländischem Fiskus
Denn hier besteht seit der Übernahme des internationalen Amtshilfestandards eine Benachteiligung der schweizerischen Steuerbehörden gegenüber dem ausländischen Fiskus. Geht es um Fälle von Steuerhinterziehung, können Bankdokumente ins Ausland geliefert werden. Weil das Schweizer Recht nach wie vor zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterscheidet, sind die gleichen Informationen im Inland aber durch das Bankgeheimnis geschützt. Sie stehen also den Steuerbehörden zur Durchsetzung des Rechts nicht zur Verfügung. Für diese Ungleichbehandlung gebe es keinen Grund, hatten die kantonalen Finanzdirektoren bereits bei der Ausarbeitung des Gesetzes moniert. Der Bundesrat liess sich aber nicht überzeugen.
In der Wirtschaftskommission des Nationalrats setzte sich die Linie des Bundesrats mehrheitlich durch. Allerdings liegen die Beschlüsse schon drei Monate zurück. Die Minderheit, der neben SP-Mitgliedern und Grünen auch eine CVP-Vertreterin angehört, plädiert demgegenüber auf eine Gleichbehandlung der in- und ausländischen Steuerbehörden. Sie will die ins Ausland gelieferten Informationen überdies für die Strafverfolgung der organisierten Kriminalität, der Geldwäscherei und der Korruption in der Schweiz zugänglich machen.
Widmer-Schlumpf zeigt Verständnis
Verständnis für den Ruf der Kantone nach Gleichbehandlung mit dem ausländischen Fiskus hatte auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf geäussert. Sie strebt darüber hinaus noch in diesem Jahr eine Grundsatzdiskussion zur Frage an, ob die Schweiz intern weiterhin an der strikten Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und schweren Fällen von Steuerhinterziehung festhalten soll. Dabei gehe es nicht darum, die fahrlässige oder die einfache Steuerhinterziehung stärker zu bestrafen als heute, sagte Widmer-Schlumpf letztes Jahr. Voraussetzung, damit eine Steuerhinterziehung einen Steuerbetrug darstelle, wäre vielmehr eine verbrecherische Absicht sowie eine Delinquenz während längerer Zeit und die Hinterziehung grosser Beträge.
Linksgrün bisher auf verlorenem Posten
Der Nationalrat hatte letztmals im Juni 2010 einen Vorstoss in diese Richtung behandelt. Mit 119 gegen 62 Stimmen sprach sich der Rat gegen eine parlamentarische Initiative des Schaffhauser SP-Nationalrats Hans-Jürg Fehr
Hans-Jürg
Fehr
SP, SH
NationalratVerbunden mit
az Verlags AG, Schaffhausen
weitere Verbindungen anzeigen aus. Ausserhalb des links-grünen Lagers hatten damals nur gerade drei Parlamentarier den Vorstoss unterstützt. Nun muss sich zeigen, ob sich im neuen Parlament und unter dem Eindruck der jüngsten Ereignisse an den Kräfteverhältnissen etwas geändert hat. Der Solothurner CVP-Politiker Pirmin Bischof
Pirmin
Bischof
CVP, SO
StänderatVerbunden mit
Stiftung für Schweizerische Rechtspflege, Solothurn
weitere Verbindungen anzeigen wollte sein Nein schon damals vor allem als Nein gegen die Kriminalisierung der leichten Steuerhinterziehung verstanden wissen. Denn ein solcher Lapsus könne leicht passieren. «Etwas überspitzt würde ich einmal behaupten: Ich könnte der Hälfte von Ihnen in einem zehnminütigen Gespräch eine Steuerhinterziehung nachweisen», sagte Bischof damals.
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kriminelle
Es wird langsam Zeit, dass in der Schweiz Steuerhinter-ziehung strafbar wird. Das Bankgeheimnis in dieser Form schützt nur die kriminellen in der Schweiz. Und Quellensteuer für alle, alle Konten müssen offengelegt werden, egal von wem. Wir Schweizer Mittelständler sind in diesem Land immer nur die angeschissenen und müssen mit unseren Steuern die Banken retten. Schluss damit.
Bundeshaus-Politiker Maulkorb umhängen
Es kann nicht sein, dass aus dem Bundeshaus Diskretionen an die Öffentlichkeit gehen, welche dem Banken-Geschäften nur noch mehr schadet - oder muss tatsächlich allles am Boden liegen - mehr Diskretion ist angesagt - auch keine Arena-Diskussionen im Fernsehen - der BR ist aufgeforder Zeichen zu setzen.
Indirekte Einnahmen durch Bankgeheimnis
Es ist eben so, dass durch das Bankgeheimnis in den vergangenen Jahrzehnten hunderte von Milliarden (700 Mia?) Auslandvermögen in der Schweiz deponiert werden. Davon ist ein beträchtlicher Teil nur hier, weil es das Bankgeheimnis gibt. Natürlich ist es auch hier, weil die Bankberater in der Schweiz so toll sind, aber ehrlich gesagt sind dies (jedenfalls die die ich kenne) sicher nicht besser als ihre Pendents im Ausland. Von diesem verwalteten Vermögen profitiert die Schweiz indirekt: Steuern auf die Gewinne und die Saläre! Das ist ziemlich viel Geld. Trotzdem sollten wir auf Weissgeld setzen!